Antrag an die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung wird im §7 Sitzungsverlauf, Abs.(2) Reihenfolge zur Durchführung der Sitzungen wie folgt geändert:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung,
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
3. Feststellung der Tagesordnung,
4. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung,
5. Bericht des Bürgermeisters, Anmerkungen und Fragen der Gemeindevertreter,
6. Bürgerstunde,
7. Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung,
7.1. Anträge der Fraktionen,
7.2. Vorlagen der Verwaltung,
8. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung.
Nichtöffentlicher Teil:
1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung,
2. Bericht des Bürgermeisters, Anmerkungen und Fragen der Gemeindevertreter
3. Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen öffentlichen Teils der Sitzung,
3.1. Anträge der Fraktionen,
3.2. Vorlagen der Verwaltung,
4. Schließung der Sitzung.
Begründung:
Mit der neuen Struktur zum §7 Sitzungsverlauf, Abs.(2) Reihenfolge
zur Durchführung der Sitzungen soll der inhaltlichen und zeitlichen Bürger- und Fraktionsbeteiligung, so zu Bürgeranliegen und lokalpolitischen und aktuellen
Anträgen der Fraktionen und Fragen der Gemeindevertreter , mehr
Raum und Aufwertung geboten werden. Somit kann auch das Interesse der
Zuhörer vor Ort und bei zukünftigen Übertragungen der Sitzungen erhöht
werden.
Antrag an die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der §11 der Geschäftsordnung Abstimmungen Abs. (2) möge dahingehend geändert werden, dass Anträge zur namentlichen Abstimmung von 2 Gemeindevertretern oder einer Fraktion gestellt werden können.
Begründung:
Mit der gegenwärtigen Regelung, dass nur 3 Gemeindevertreter die namentliche Abstimmung beantragen können, wird die Antragstellung von Fraktionen, die aus 2 Mitgliedern bestehen ausgeschlossen. Das kann nicht im Sinne eines demokratisch gewählten Parlaments (Gemeindevertretung) sein.
Antrag an die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Unter dem Motto „Ahrensfelde pflanzt" werden in jedem Ortsteil in Absprache mit dem Ortsbeiräten 100 Bäume unterschiedlichster Art, die pflegeleicht sind, wenig Wasser brauchen, standfest sind und dem Klimawandel Rechnung tragen, gepflanzt.
Die notwendigen finanziellen Mittel werden aus dem Topf für Bau-Ausgleichsmittel oder zu beantragende Fördermittel generiert.
Begründung:
Die Ortsteile haben sowohl in den Ortskernen als auch in der Gemarkung Bedarf an Nach- und Neupflanzungen. Die ökologische und klimatische Bedeutung von Baumbeständen in Wohn- und Lebensräumen, für Mensch und Tier sollte bekannt sein.
Antrag an die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde –Bauprojekt Kirschenallee nachverhandeln / Arbeitsgruppe bilden
Die Gemeindevertretung Ahrensfelde beschließt, dass die Verwaltung das Bauprojekt Kirschenallee nachverhandelt. In Ergänzung und Unterstützung der Nachverhandlung wird der Ausschuss Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur aus dessen Reihen eine Arbeitsgruppe bilden, die zur Sitzung des Ausschusses am 8.6.2021 konkrete Vorschläge für die Nachverhandlung erarbeitet und der Verwaltung unterbreitet.
Begründung:
Der Ortsbeirat Ahrensfelde und der Ausschuss Bauen, Wirtschaft, Umwelt und Natur haben die Verhandlungsergebnisse mit Bonava Deutschland GmbH Baugebiet Kirschenallee in Teilen als städtebaulich unzureichend bewertet und abgelehnt. Der Antrag soll einerseits dazu beitragen, umsetzbare und konstruktive Vorschläge der Ausschussmitglieder zu bündeln und andererseits dazu dienen, das Bauprojekt zügig im beiderseitigen Einvernehmen fortzuführen.
Antrag an die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde –Achsenentwicklungskonzept Ahrensfelde – Werneuchen (AEK) – Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung (Phase 1) veröffentlichen
Die Gemeindevertretung beschließt, die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit der Phase 1 im Amtsblatt der Gemeinde Ahrensfelde, der Website der Gemeinde Ahrensfelde sowie in deren Accounts der sozialen Medien Facebook und Instagramm zu veröffentlichen.
Begründung:
Die Gemeinde Ahrensfelde kündigt auf ihrer Website eine Auftaktveranstaltung der Phase 2 an. Damit für die Bürgerinnen und Bürger eine vollumfängliche und tiefgründige inhaltliche Vorbereitung möglich ist, müssen sie die Möglichkeit erhalten, das Gesagte bzw. Geschriebene der Öffentlichkeit zur Bestandsaufnahme in Phase 1 einsehen können.
Antrag an die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde – Bürger entscheiden mit, wofür wir Geld ausgeben wird – Ein Bürgerbudget ab 2022 einführen
Die Gemeindevertretung beschließt, ein Bürgerbudget ab dem Haushaltsjahr 2022 einzuführen. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ahrensfelde, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben demnach bis zum 30. November eines laufenden Jahres Zeit, ihre Vorschläge zum Bürgerbudget einzureichen. Die Kriterien des Bürgerbudgets erarbeiten die Fachausschüsse sowie die Gemeindevertretung Ahrensfelde unter Unterstützung der Gemeindeverwaltung Ahrensfelde.
Begründung:
Das Bürgerbudget bietet den sinnvollen Ansatz, Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ahrensfelde direkt in die Haushaltsplanung einzubeziehen, ihre Ideen und Vorschläge direkt auszunehmen, einzuordnen und auf Umsetzbarkeit zu prüfen.
Politische Arbeit der Fraktionen wiederspiegelt sich in den Wahlzielen und deren Umsetzung über die Mitgestaltung an der Entwicklung der Gemeinde, letztlich in Anträgen und Debatten über Anträge. Wir Unabhängigen bemühen uns, dieser Zielstellung seit Jahren gerecht zu werden. Genau unter diesem Aspekt sollten unsere Anträge für die Maisitzung der Gemeindevertretung gesehen werden. Es wäre wünschenswert, der Leser regt uns mit eigenen Vorschlägen für weitere Anträge zur Entwicklung der Gemeinde an. Wir greifen diese gerne auf!
AntwortenLöschenDer Antrag Bürgerhaushalt wird nichtneu sein. Aber vielleicht haben die Gemeindevertretung und der Bürgermeister inzwischen eine andere Meinung dazu!
AntwortenLöschen2016 sah es so aus:
Wohin das Geld fließt bestimmen wir
So der Gemeindevertreter Hackbarth und weiter; so ein Bürgerhaushalt lässt eine Neiddiskussion aufkommen und macht mehr Arbeit, ergänzt ein weiterer Vertreter der Fraktion. Die Bürger sind uninteressiert, das zeigen die leeren Stühle bei den Ausschusssitzungen. So die Argumente der FWG-Vertreter in der GV-Sitzung, um die Petition des Bürgers Moreike zu Fall zu bringen! Und welche Position der Bürgermeister zur direkten Bürgerbeteiligung hat, ist beispielsweise seit dem Thema "Maerker" hinreichend bekannt!
Man sollte meinen, dass die Herren aus der Workshop-Befragung, an der über 700 Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Vorschlägen teilnahmen, gelernt haben. Nichts dergleichen! Bürgerbeteiligung am Haushalt ist über das seit Jahren praktizierte formale Procedere nicht gewollt!
Kein Wunder, dass die Ahrensfelder Kommunalpolitik durch die Workshop-Teilnehmer mäßig, mit gerade mal so befriedigend bewertet wurde.
Blogbeitrag vom 30.6.2016!
Anträge zu kommunalen Angelegenheiten und Debatten dazu hauchen allgemein den Parlamenten sichtlich Leben ein. Jeder kann das auch in der Ahrensfelder Gemeindevertretung vor Ort oder aus den Medienbeiträgen zu den Sitzungen entnehmen. Gut so! Das bringt die Gemeinde voran! Wir Unabhängigen haben daran wesentlichen Anteil und würden uns wünschen, dass andere Fraktionen sich stärker beteiligen und sich nicht nur mit Verwaltungsvorlagen zufrieden geben.
AntwortenLöschenSo setzen Gehrke und Hübner (beide CDU) die Schwerpunkte für die Gemeindevertretersitzung im Mai fest.
AntwortenLöschenPetitionen von Bürgern und Anträge von Gemeindevertretern werden ans Ende der Tagesordnung gesetzt!! Warum wohl?
Nachzulesen in den Ratsinformationen!