Antrag an die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung möge
beschließen:
Die Geschäftsordnung der
Gemeindevertretung wird im §7 Sitzungsverlauf, Abs.(2) Reihenfolge
zur Durchführung der Sitzungen wie folgt geändert:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung,
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
3. Feststellung der Tagesordnung,
4. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung,
5. Bericht des Bürgermeisters, Anmerkungen und Fragen der Gemeindevertreter,
6. Bürgerstunde,
7. Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung,
7.1. Anträge der Fraktionen,
7.2. Vorlagen der Verwaltung,
8. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung.
Nichtöffentlicher Teil:
1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung,
2. Bericht des Bürgermeisters, Anmerkungen und Fragen der Gemeindevertreter
3. Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen öffentlichen Teils der Sitzung,
3.1. Anträge der Fraktionen,
3.2. Vorlagen der Verwaltung,
4. Schließung der Sitzung.
Begründung:
Mit der neuen Struktur zum §7 Sitzungsverlauf, Abs.(2) Reihenfolge
zur Durchführung der Sitzungen soll der inhaltlichen und zeitlichen Bürger- und Fraktionsbeteiligung, so zu Bürgeranliegen und lokalpolitischen und aktuellen
Anträgen der Fraktionen und Fragen der Gemeindevertreter , mehr
Raum und Aufwertung geboten werden. Somit kann auch das Interesse der
Zuhörer vor Ort und bei zukünftigen Übertragungen der Sitzungen erhöht
werden.
Antrag an die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung möge
beschließen:
Der §11 der Geschäftsordnung
Abstimmungen Abs. (2) möge dahingehend geändert werden, dass
Anträge zur namentlichen Abstimmung von 2 Gemeindevertretern oder
einer Fraktion gestellt werden können.
Begründung:
Mit der gegenwärtigen Regelung,
dass nur 3 Gemeindevertreter die namentliche Abstimmung beantragen
können, wird die Antragstellung von Fraktionen, die aus 2
Mitgliedern bestehen ausgeschlossen. Das kann nicht im Sinne eines
demokratisch gewählten Parlaments (Gemeindevertretung) sein.
Antrag an die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung möge
beschließen:
Unter dem Motto „Ahrensfelde
pflanzt" werden in jedem Ortsteil in Absprache mit dem Ortsbeiräten
100 Bäume unterschiedlichster Art, die pflegeleicht sind, wenig Wasser brauchen, standfest sind und dem Klimawandel Rechnung tragen, gepflanzt.
Die notwendigen
finanziellen Mittel werden aus dem Topf für Bau-Ausgleichsmittel
oder zu beantragende Fördermittel generiert.
Begründung:
Die Ortsteile haben sowohl in den
Ortskernen als auch in der Gemarkung Bedarf an Nach- und
Neupflanzungen. Die ökologische und klimatische Bedeutung von
Baumbeständen in Wohn- und Lebensräumen, für Mensch und Tier sollte
bekannt sein.
Antrag an die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde –Bauprojekt Kirschenallee nachverhandeln / Arbeitsgruppe bilden
Die
Gemeindevertretung Ahrensfelde beschließt, dass die Verwaltung das
Bauprojekt Kirschenallee nachverhandelt. In Ergänzung und Unterstützung
der Nachverhandlung wird der Ausschuss Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und
Natur aus dessen Reihen eine Arbeitsgruppe bilden, die zur Sitzung des
Ausschusses am 8.6.2021 konkrete Vorschläge für die Nachverhandlung
erarbeitet und der Verwaltung unterbreitet.
Begründung:
Der
Ortsbeirat Ahrensfelde und der Ausschuss Bauen, Wirtschaft, Umwelt und
Natur haben die Verhandlungsergebnisse mit Bonava Deutschland GmbH
Baugebiet Kirschenallee in Teilen als städtebaulich unzureichend
bewertet und abgelehnt. Der Antrag soll einerseits dazu beitragen,
umsetzbare und konstruktive Vorschläge der Ausschussmitglieder zu
bündeln und andererseits dazu dienen, das Bauprojekt zügig im
beiderseitigen Einvernehmen fortzuführen.
Antrag an die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde –Achsenentwicklungskonzept Ahrensfelde – Werneuchen (AEK) – Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung (Phase 1) veröffentlichen
Die
Gemeindevertretung beschließt, die Ergebnisse der Beteiligung der
Öffentlichkeit der Phase 1 im Amtsblatt der Gemeinde Ahrensfelde, der
Website der Gemeinde Ahrensfelde sowie in deren Accounts der sozialen
Medien Facebook und Instagramm zu veröffentlichen.
Begründung:
Die
Gemeinde Ahrensfelde kündigt auf ihrer Website eine
Auftaktveranstaltung der Phase 2 an. Damit für die Bürgerinnen und
Bürger eine vollumfängliche und tiefgründige inhaltliche Vorbereitung
möglich ist, müssen sie die Möglichkeit erhalten, das Gesagte bzw.
Geschriebene der Öffentlichkeit zur Bestandsaufnahme in Phase 1 einsehen
können.
Antrag an die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde – Bürger entscheiden mit, wofür wir Geld ausgeben wird – Ein Bürgerbudget ab 2022 einführen
Die
Gemeindevertretung beschließt, ein Bürgerbudget ab dem Haushaltsjahr
2022 einzuführen. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde
Ahrensfelde, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben demnach bis
zum 30. November eines laufenden Jahres Zeit, ihre Vorschläge zum
Bürgerbudget einzureichen. Die Kriterien des Bürgerbudgets erarbeiten
die Fachausschüsse sowie die Gemeindevertretung Ahrensfelde unter
Unterstützung der Gemeindeverwaltung Ahrensfelde.
Begründung:
Das
Bürgerbudget bietet den sinnvollen Ansatz, Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Ahrensfelde direkt in die Haushaltsplanung einzubeziehen, ihre
Ideen und Vorschläge direkt auszunehmen, einzuordnen und auf
Umsetzbarkeit zu prüfen.