Inzwischen haben die Kirche und die KIM-Kilian Immobiliengruppe einen Erbbbaurechtsvertrages über die Baufläche abgeschlossen. Der Druck auf die Verwaltung wurde weiter erhöht.
Die Verwaltung rief kurzfristig die Ahrensfelder Ortsbeiratsmitglieder zusammenrufen, um sie mit ersten Vorstellungen des Investors zur Bebauung der Fläche bekannt zu machen und mögliche Anregungen seitens des Ortsbeirates zu hören. Wie zu erwarten und sich wohl herausstellte hatte die Verwaltung dem Investor keine städtebaulichen Vorgaben gemacht. Dr.Pöltelt als Ortsbeiratsmitglied der Unabhängigen hatte sich entschuldigt und seine Anmerkungen schriftlich eingereicht. Die Teilnahme unseres Fraktionsvorstzenden Seiler als Vertreter wurde durch den Ortsbeiratsvorsitzenden rüde verweigert.
In einer wieder kurzfristig anberaumten zweiten nichtöffentlichen Runde wurden dem Ortsbeirat nicht wesentlich überarbeitete Vorstellungen des Investors zur städtebaulichen Entwicklung des Areals durch die Verwaltung in Form von Eckpunkten vorgelegt, die geplant Gegenstand einer Beschlussfassung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.11.21 werden sollen.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt für die städtebauliche Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde (vgl. Anlage 1 – Karte) die in der Anlage 2 dargestellten Eckpunkte. |
Um den formalen Ansprüchen der Kommunalverfassung auf Beteiligung des Ortsbeirates Ahrensfelde in öffentlicher Sitzung zu entsprechen, wurde nun am 11.11.21 eine Sondersitzung des Ortsbeirates anberaumt. Man darf gespannt auf die Empfehlung des Ortsbeirates an die GV sein.
In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.
Der Druck der Kirche samt Investor hatte weiter zur Folge, dass im angestoßenden Bauverfahren und der Beschlussvorlage (Eckpunkte für die städtebauliche Entwicklung) für die Gemeindevertretung, die Fachausschüsse samt sachkundigen Einwohnern (Bauen, Soziales) nicht einbezogen wurden! Wozu sind die denn da? Den Vorgang sollte die Kommunalaufsicht rechtlich bewerten! Der Gemeindevertretung werden in der Vorlage unüblich nur zu bebauende Flurstücke zur Kenntnis gegeben? Weshalb nicht die Gesamtfläche? Mit der Festlegung auf einen Bäcker/Cafe wird der Anspruch einer solchen Siedlung auf mit etwa 1000 Einwohnern auf dienstleistendes Gewerbe nicht gerecht.
Nun zu den verbindlichen Festlegungen: Also worauf legt sich der Investor fest?
Über die städtebauliche Gestaltung der Siedlung den dörflichen Charakter des Ortsteiles zu erhalten!
Schon bei der Festlegung zur Art /Maß der Bebauung kommen mir große Zweifel auf, dass dem Anspruch "dörflicher Charakter" damit entsprochen wird! Zu begrüßen sind die Festlegungen auf eine Kita. einen Spielplatz und auf die Nachhaltigkeit in der städtebaulichen Gestaltung. Wenn mit dem Bau einer Kita, einem Spielplatz und der Einrichtung eines Backwarengeschäftes/Cafe dem Bedarf an soziale und dienstleistende Infrastruktur entsprochen werden soll, ist das Bauprojekt in dieser Form nur abzulehnen!
Jeder Ahrensfelder Einwohner weiß, dass es in der Gemeinde in den "neuen Siedlungen" an sozialer und dienstleistender Infrastruktur fehlt. Es fehlt an Facharztpraxen und kleinteiligem dienstleistenden Gewerbe. Es besteht Nachholebedarf, der im Zusammenhang mit dem Geschosswohnungsbau angegangen werden muss. Es fehlt in der Gemeinde bekanntlich das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen. Auch hier kann im Geschosswohnungsbau dem abgeholfen werden. Absichtserklärungen des Investors helfen hier wenig. Hier müssen konkrete Vereinbarungen her. Ein Helikopterplatz ? Dafür gibt es sicher besser geeignete Flächen in der Gemeinde als inmitten einer Siedlung, die etwa 1000 Einwohner haben wird.
Nun sind die Festlegungen im Zusammenhang mit den Prüfaufträgen zu sehen. Und da hier dringendster Bedarf an einer bezahlbaren Senioren/Pflegeeinrichtung in unserer Gemeinde besteht, sollten die noch zu überarbeitenden obigen Festlegungen nicht vor Erledigung der Prüfaufträge beschlossen werden! Gleiches gilt für die Konkretisierung der im Gemeindegebiet zu realisierenden Ausgleichsmaßnahmen.
Die politische Verantwortung für die Beschlussvorlage der Verwaltung trägt bekanntlich der Bürgermeister!
Nun warten wir es ab, wie die Gemeindevertretung am Montag zum Beschlussantrag steht.
Liebe Leser und Leserinnen, bilden sie sich zu den Eckpunkten des städtebaulichen Vorhabens gerne eine eigene Meinung!
Wie anspruchslos, hörig, unselbständig, ideenlos und erschreckend gleichgültig in Sachen städtebauliche Entwicklung der Gemeinde sind die Ahrensfelder Gemeindevertreter! Die bedingungslose,niveaulose Zustimmung zur Verwaltungsvorlege Ulmenallee ist schlicht eine Schande und "Wählerverarsche"!
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