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Dienstag, 30. November 2021

Verkehrskollaps in Ahrensfelde – einfach so hinnehmen?

Stau auf allen Straßen, durch den die Einwohner mit Lärm genervt werden und Feinstaub in Monatsmengen an einen Tag schlucken. Da ist es naheliegend, einmal über ein komplexes Verkehrssystem für die Gemeinde Ahrensfelde nachzudenken, wie Bahn, Busse, Auto- und Radfahrerverkehr und natürlich die Fußgänger so integriert werden, dass alle nicht mehr als unvermeidbar behindert und belästigt werden, wie es in der Straßenverkehrsordnung als Prämisse gefordert wird.

Ob die Verwaltung das Anliegen der Bürger verstanden hat, bleibt fraglich, wenn von Fachbereichsleiter Schwarz nur darauf verwiesen wird, dass die meisten Straßen Landes- und Bundeshoheit haben. Dabei ist ein Ziel des Achsentwicklungskonzeptes Ahrensfelde-Werneuchen: Stärkung umweltfreundlicher Mobilität sowie besserer überörtlicher Verkehr. Kaum jemand hat bisher wirklich begriffen, dass nach Realisierung der Ziele, und die Gemeinden haben dabei einen fast unbegrenzten Gestaltungsfreiraum, Ahrensfelde 2035 ein gänzlich anderes sein wird, wie heute. Lebenswerter, umweltfreundlicher, naturschonender, sozialer und bürgerdienlicher.

Und da hilft es nicht, die Zuständigkeit Anderer zu betonen. Für die Bürger da zu sein, heißt in erster Linie gegen jeden bürokratischen Wall, gegen jede unsinnige wie richtige Verordnung, für die Gesundheit und das Wohlergehen jedes einzelner Ahrensfelder auf allen Ebenen unseres Staates zu Felde zu ziehen. Ja, das gleicht beinahe Don Quijotes Kampf gegen die Windmühlen, aber heute kämpfen wir nicht mehr mit einer verrosteten Lanze, sondern mit der Kraft des Bürgerwillens und der kann Berge versetzen. Ihre Kraft ist die Vernunft. Und wenn schon kein Geld da ist, braucht es Ideen.

Was heißt das zum Beispiel? Echte Umgehungsstraßen für Ahrensfelde, Blumberg und Lindenberg. Verkehrsberuhigte Zonen in den inneren Ortsteilen, Kreisverkehre zur Entschärfung der Unfallgefahr. Busfahrpläne- und routen nach Bedürfnissen, also auch direkt nach Bernau. Ausbau der Radwege vor allem zwischen Ahrensfelde und Mehrow sowie Eiche. Fußgängerüberwege an allen Gefahrenstellen, Versorgung mit Dienstleistungen und Waren des täglichen Bedarfs, die fußläufig auch von Senioren zu erreichen sind.

Sich dafür zu engagieren, Ideen und Vorschläge zur praktischen Umsetzung zu entwickeln, wenn das keine Aufgaben der Gemeindevertretung und der Verwaltung für die nächsten Jahre sind, dann frage ich mich, wozu sie sonst da sind?

Aber sie können diese gewaltige Aufgabe nur bewältigen, wenn sie im Gegenwind der Behörden auch die Unterstützung der Bürger spüren, immer und jedes einzelnen.

Hartmut Moreike

 

 

Freitag, 26. November 2021

Herr Madeja aus Finowfurt an die Kreistagsmitglieder zur beabsichtigten Abfallgebührenerhöhung

 

Übersicht über die Gebührenentwicklung „Restabfall“ in den vergangenen zwei Jahren,

für den Fall, daß die neuen, höheren Gebühren ab 2022 wirksam werden sollten. Die Zahlen gelten für einen Zwei-Personen-Haushalt mit einem Behältervolumen von 60 Litern, Abholung/Leerung alle drei Wochen.

Belastung                                 2019 (€)                     2020/21 (€)                             2022 (€)

pauschal/mon                         5,70                             7,60                                         9,40

pauschal/a                              68,40                             91,20                                     112,80

Leistung/mon                         0,65                                 0,85                                     1,10

Leistung/a                                 7,80                               10,20                                     13,20

Gesamt/mon                            6, 35                                8,45                                     10,50

Gesamt/a                                  76,20                           101,40                                  126,00

Anmerkung 1

Setzt man die Gesamtgebühr/a im Jahr 2019 mit 100% an, dann errechnet sich die Gebührenerhöhung innerhalb von zwei Jahren wie folgt:

2019: 100%             2021: 133,1%                     2022: 161,4 %

In der EU, zu der Deutschland gehört, gilt eine zulässige Inflationsrate von 2% /a, d.h. 4% in zwei Jahren. Damit liegt die hier vorgesehene Gebührenerhöhung beim 15-fachen der zulässigen Inflationsrate.

Anmerkung 2

Ein Vergleich von Pauschalgebühr (112,80 €) mit der Leistungsgebühr (13,20 €) ergibt ein Verhältnis von 9 : 1, d.h. 90% der Gesamtgebühr werden leistungsunabhängig von jedem Bürger pauschal gefordert. Pauschalgebühren dürfen jedoch in der Regel nur die leistungsunabhängig anfallenden Fixkosten abdecken (hierzu derzeit geltende Gebührensatzung des Landkreises!). Mit der Pauschalgebühr werden von jedem Bürger Zahlungen verlangt auch für Leistungen, die er nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Das ist gesetzwidrig!

Anmerkung 3

Die Gebührenerhöhungen werden als Folge einer Satzungsänderung dargestellt, jedoch nicht plausibel begründet. Der zuständige Amtsleiter in der Kreisverwaltung behauptet, daß die erhöhten Pauschalgebühren einen von der Landesregierung vorgegebenen „Einwohnergleichwert“ darstellen und Ausdruck sind für Gebührengerechtigkeit. Diese Aussage trifft nicht zu.

Das hier zuständige Ministerium MIK des Landes betont (Schreiben vom 18.11.2021), daß (Zitat) „Die Erhebung von Abfallgebühren unterliegt der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Die Abfallgebührensatzungen … sind ...weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.“ (Ende des Zitats). Ein Einwohnergleichwert in der Abfallwirtschaft bezieht sich ausschließlich auf das lt. Satzung vorgegebene Mindestvorhaltevolumen. Die Landesregierung gibt hier nichts, aber auch gar nichts vor!

Anmerkung 4

Der Landrat hat durch seinen Sprecher mitgeteilt (MOZ vom 19.11.2021) – (Zitat):

Die Gebührensatzung … wurde … durch die zuständigen Behörden des Landes geprüft“ (Ende des Zitats). Das trifft nicht zu!

Hier die Aussage des zuständigen Referatsleiters, Referat Kommunalabgabenrecht, im Ministerium MIK (Mitteilung vom 24.11.2021 liegt vor!) - (Zitat):

Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Ministerium des Innern und für Kommunales  in Bezug auf die Abfallgebührenerhebung des Landkreises Barnim keine Beratung oder Prüfung von Satzungsentwürfen vorgenommen hat. (Zitat Ende).

Ich gehe davon aus, daß Sie nun ausreichend informiert sind, um in der Dezember-Kreistagssitzung im Interesse Ihrer Wähler richtig zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Madeja

Madeja

Anmerkung: Herr Madeja ist Mitglied der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegung / Freie Wähler

Donnerstag, 25. November 2021

Ahrensfelder ergreifen Initiative und wollen gestalten

In der unserer Gemeinde hat sich etwas Ungewöhnliches vollzogen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Ortes am Rande Berlins gründete sich am Mittwoch Abend eine ortsübergreifende Bürgerinitiative. Damit wollen engagierte Bürger aus den betroffenen Ortsteilen Neu-Lindenberg, Ahrensfelde, Blumberg, Eiche und Mehrow das Achsenentwicklungskonzept Ahrensfelde -Werneuchen mit echter Bürgerbeteiligung aktiv begleiten. Auf der Informationsveranstaltung haben die Initiatoren, engagierte Einwohnerinnen und Einwohner über das Vorhaben informiert, das enorme Konsequenzen und eine große Herausforderung für Ahrensfelde, seine politischen Gremien, die Verwaltung und die Bürger bedeutet. Bedauert haben die Teilnehmer, dass sie weder von der Gemeindevertretung noch von der Verwaltung über diesen geplanten Prozess ausreichend informiert und in ihn einbezogen wurden, der die Lebensumwelt der Einwohner wesentlich verändert. Es wurde bemängelt, dass die Infrastruktur bei dem massenhaften Zuzug nicht Schritt gehalten hat und sich so die Lebensqualität an vielen Orten verschlechterte. In einer lebhaften Diskussion haben die zwei Dutzend Teilnehmer beraten, wie mit echter Bürgerbeteiligung die Großgemeinde bis 2035 bürgerfreundlich, sozial, generationengerecht, umweltschonend, also lebenswert gestaltet werden kann. Einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass sich das künftige Wohnungsbaugeschehen in den Ortsteilen selbst konzentrieren sollte, um nicht noch weitere Äcker, Wiesen und Wälder in den Außenbereichen durch neue Siedlungen zu zerstören.


Im angeregten Gespräch gab sich die überparteiliche und für alle offene Bürgerinitiative den Namen "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde - Siedlungsbau steuern - Natur und Umwelt erhalten". Als Sprecher der Bürgerinitiative wählten die Teilnehmer die Ahrensfelder Simone Ulrich und Gerald Tautenhahn. Als nächste Ziele setzt sich diese gesellschaftliche Initiative weiter die breite Information der Öffentlichkeit, Bürgergespräche, die Bildung einer Bürgerwerkstatt und ideenvolle Aktionen, wie Adventsspaziergänge mit Jung und Alt in den Ortsteilen.


Montag, 22. November 2021

Wie man sich als Ortsvorsteher einen Namen macht

 

Wenn der Ortsbeirat von Ahrensfelde tagt, gibt es, wie auch in anderen Ortsteilen, wenig Besucher. Ortsvorsteher Joachim leitet daraus den kühnen Schluss ab, dass die Einwohner zufrieden mit der Arbeit ihrer gewählten Vertreter sind. Im Gespräch mit meinen Nachbarn, als ich sie aufforderte, mich zu begleiten, winkten sie nur ab. Sie hätten Besseres zu tun.

Das wollte ich also 22. November erfahren, ob die Teilnahme an dieser Veranstaltung, ja so nennt die Kommunalverfassung diese Zusammenkünfte, verschenkte Zeit ist. In der Tagesordnung ging es darum, ob und wo ein Kantinenbetreiber ein Schild aufstellen darf, wie mit Fremdbepflanzung auf Gemeindegebiet umgegangen werden soll, also nichts, was mich besonders gefesselt hätte. Die Aufstellung von Warnfiguren für Autofahrer, auf Kinder Acht zu geben, schien mir mehr als notwendig. Nur warum sie klassisch deutsch StreetbBuddys heißen, erschloss sich mir nicht.  

Aber dann wurde es interessant, ging es doch um die Beratung zur Vergabe um Straßennamen in Bonavas Baugebiet Kirschenallee. Ortsvorsteher Joachim hatte ja bereits gemeinsam mit dem Bauträger über Namen "nachgedacht" und die Sache mit Bonava besprochen.

Meine Meinung dazu hatte ich in dem Beitrag "Namen sind in Ahrensfelde weniger Schall und viel mehr Rauch" im September geschrieben. Für Namen in Ahrensfelde ist nach dem Paragraphen 28/13 der Kommunalverfassung ausschließlich die Gemeinde zuständig. Die Ahrensfelder sollten Vorschläge machen können, denn viele gescheite Köpfe gibt es auch außerhalb des Ortsbeirates. Mit Spannung erwartete ich also die dieses Mal öffentliche Diskussion.

Hut ab, Ortsbeirat, Hut ab Ortsvorsteher. Ich hatte noch einmal, wie schon vor Monaten, in der Bürgerfragestunde vorgeschlagen, die Ahrensfelder an der Namensfindung zu beteiligen. Und siehe da, der Ortsbeirat sieht das ganz genau so. Nun wird dazu ein öffentlicher Aufruf im Amtsblatt erfolgen. Jetzt haben es die Ahrensfelder in der Hand, Namen zu finden für Adressen, die künftige Bewohner gern auf ihren Absender schreiben.

Dabei ist zu beachten, dass es keine Namen sein sollen, die es schon gibt, nicht von lebenden Personen und dass es in Ahrensfelde Tradition ist, Baugebiete mit Namen eines Themas zu benennen. Also da gibt das Dichterviertel, das Baumviertel, das Vogelviertel, das Blumenviertel und das ländliche Viertel. Es geht also, und das macht die Sache nicht einfacher, um etwa sechs Namen zu einem Themenbereich.

Fazit: Hurra, die direkte Demokratie ist nicht ganz tot in Ahrensfelde. So wird auch Kommunalpolitik erst durch Bürgerbeteiligung lebendig.

Hartmut Moreike

 

Freitag, 19. November 2021

Nicht nur Gemeindevertretern und Verwaltung ins Stammbuch geschrieben

 

Ich musste viel Kritik erfahren, neudeutsch Shitstorm, als ich schrieb, dass es Ahrensfelde, was Lebensgefühlt und Lebensqualität betrifft, nie so schlecht ging, wie heute.

Aber dazu stehe ich. Dafür einige Beispielen als Beweis. Als das Projekt Ulmenallee zur Debatte stand, wollte der Ortsbeirat Ahrensfelde, dass dem dörflichen Charakter Rechnung getragen wird. Die Projektanten der Kirche erwiderten, dass Ahrensfelde längst kein Dorf mehr ist. Und sie haben recht! Seit den 90er Jahren ist Ahrensfelde Spekulationsobjekt. Und die hiesigen Bauern haben daran ihren ideellen und finanziellen Anteil. Aber so funktioniert Marktwirtschaft nun einmal. Mittelmäßiges Ackerland, auf dem man sich abplagen muss im Wert von ein paar Mark oder Euro war als Bauland plötzlich das Zigfache wert.

Nehmen wir das Baugeschehen und den seit zwanzig Jahren übermäßigen Zuzug in unsere Gemeinde. Bevölkerungswachstum, und sei es nur in einer Gemeinde, hat Folgen, die neues Wachstum herausfordern. Es werden Kindertagesstätten gebraucht, Schulen, Arbeitsplätze, will man die Mobilität begrenzen. Auch Kapazitäten an Ärzten, Pflegekräften, Pädagogen und natürlich die zunehmende Versorgung mit Lebensmitteln, die die Transporte in unsere Gemeinde oft auf neuen Straßen anwachsen lassen. Aber auch mehr Strom und Wasser werden verbraucht, mehr Müll und Abfälle fallen an, auch hier müssen die Leistungen der Versorger wachsen, steigt der Verkehr, der Lärm und der Feinstaub.

Unsere Gemeinde ist an ihre Grenzen gestoßen, nicht nur räumlich, denn neue Wohnsiedlungen können nur zu Lasten von natürlichen Ressourcen entstehen, also von Ackerland, Wiesen, Wald und Auen. Ihre Reduzierung wiederum hat unkorrigierbare Auswirkungen auf die Produktion von Nahrungsmitteln, die in immer größerem Maße von weit her und oft aus dem Ausland transportiert werden müssen. Die damit Verschlechterung der CO²-Bilanz ist nur eine Seite der Medaille.

Wir vernichten zugleich Habitate von Pflanzen und Tieren. Zum Beispiel von Wildblühern, die den Insekten zur Nahrung dienen und damit auch den Bienen, die aber zur Bestäubung unserer Kulturpflanzen unbedingt nötig sind. Die Ausbeutung der Natur ist an ihre Grenzen gestoßen und rächt sich bereits spürbar, auch mit Insektensterben und Klimakrise.

Wachstum, auch unser täglicher Verbrauch an sinnvollen wie überflüssigen Dingen, hat also immer eine negative Seite, wie auch das Wachstum unseres Lebensstandards. Mehr Menschen bedeuten auf allen Gebieten mehr Verbrauch an Ressource aller Art. Wir spucken also sprichwörtlich in den Brunnen, aus dem wir trinken müssen.

Denn da gibt es schon Gedankenspiele einer Wohnbebauung, die in der ganzen Gemeinde Ahrensfelde fast eine Verdopplung ihrer Einwohner nach sich ziehen würde. Beinahe so viele, wie gegenwärtig in Bernau wohnen. Ahrensfelde, Vorstadt von Berlin? Das kann doch nicht im Interesse der Bürgen unserer Gemeinde sein.

Darüber nachzudenken, ja, auch dagegen zu sein, ist nicht nur eine sinnvolle Sache, sondern eigentlich der Beginn einer Überlebensstrategie. Sie fängt im Kleinen an, also auch hier in der im Weltmaßstab winzigen Gemeinde Ahrensfelde mit Bürgerengagement. Das ist auch nicht grün, nicht querdenkend oder pessimistisch gedacht, sondern nur mit gesundem Menschenverstand.

Hartmut Moreike 

 


Dienstag, 16. November 2021

Fehlende langzeitliche Schulplanung in Ahrensfelde führte nun fast zur Erpressung der Zustimmung für ein Gymnasium - Muss so Etwas sein?

Hier ein Auzsug unserer Redebeiträge aus der Diskussion um die Entwicklung der Fläche an der Ulmenallee Ahrensfelde aus der Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde vom 15.11.2021:

"Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Ahrensfelde braucht eine Erweiterung der Oberschullandschaft. Zur guten Bildung, zum sinnvollen Nutzen von Lebenszeit gehören auch kurze Wege, die vor Jahrzehnten noch gesellschaftliche Normalität gewesen sind. Die Wege, gerade für Oberschüler, Gesamtschüler oder Gymnasiasten, sind heute viel zu lang und außerdem mit vielen persönlichen Komplikationen verbunden. Das kann sich nun ändern, es kann besser werden, wenn der Kreistag des Landkreises Barnim für einen Standort an der Ulmenallee in Ahrensfelde votiert. Wir als Ahrensfelder Unabhängige begrüßen ausdrücklich, dass es nun möglich ist, bald wahrscheinlich ein Gymnasium in Ahrensfelde zu eröffnen und danken ausdrücklich Allen an der Vorbereitung Beteiligten für ihr Engagement.

Wir begrüßen ebenfalls, dass im übrigen Plangebiet folgende Eckpunkte verhandelt worden und Gegenstand der vorliegenden Beschlussfassung sind: eine Kindertagesstätte, ein Spielplatz, das Einrichten eines Cafés bzw. Bäckers, der Umweltschutzaspekt in verschiedenen Bereichen und die Geschossigkeit für den Mietwohnungsbau. So weit so gut. In einem Gebiet für 800 – 1000 Einwohnern sind allerdings Aspekte dringend vorzusehen, die momentan noch fehlen, wie zum Beispiel Flächen für kleinteiliges Gewerbe bzw. Dienstleistungen in den Untergeschossen der Mietwohnbauten, Praxisräume für mögliche sich ansiedelnde Ärzte. Betreuungsformen für Senioren dürfen nicht, wie im Beschlussentwurf optional, sondern müssen verpflichtend Teil dieser Eckpunkte werden.

Wir können diesem Beschlussentwurf daher in seiner Gesamtheit nicht zustimmen und stellen gleichzeitig folgenden

Antrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, den Beschlussentwurf inhaltlich zu überarbeiten und vertagt den Beschluss BV-2021/1413 auf die kommende Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Dezember 2021. Bis dahin durchläuft die Beschlussvorlage den Hauptausschuss, den Ausschuss für Finanzen, den Ausschuss für Soziales und Kultur und den Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur."

Anmerkung: Die Beschlussvorlage war in keinem der Fachausschüsse der Gemeindevertretung Ahrensfelde. Sie passierte nur den Ortsbeirat und das sehen wir erstens als Diskriminierung demokratischer Gepflogenheiten und auch als klaren Verstoß gegen die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gelegenheit, die Ausschüsse anzuhören, hätte man gehabt, tagte doch der Ausschuss für Bauwesen, Wirtschaft, Umwelt und Natur in der vergangenen Woche. 

Wilfried Gehrke (CDU) betonte, man habe die Verhandlungen immer mit den Gemeindevertretern geführt. Ist das so, wenn alle Fachausschüsse dazu nicht einberufen worden sind? Warum hat sich der Bürgermeister keine Ideen, keine Aspekte, kein Votum der Fraktionen über die Fraktionsvorsitzenden eingeholt?

Andreas Knop, Kämmerer und stellvertretender Bürgermeister, antwortete, es sei nicht zwingend notwendig, die Ausschüsse einzuberufen. Außerdem habe man dazu keine Zeit gehabt. Lieber Herr Knop, das ist ein merkwürdiges Demokratieverständnis, welches Sie sich angeeignet haben.

Der Ahrensfelder Ortsvorsteher, Klaus Joachim (Ahrensfelder Wählergemeinschaft) verwies darauf, dass es genüge, im Ortsbeirat über dieses Thema zu sprechen.

Unser Antrag, eine Pflegeeinrichtung, Praxisräume für Ärzte und Flächen für kleinteiliges Gewerbe in die Eckpunkte als verbindlich aufzunehmen, wurde abgelehnt.

Sonntag, 14. November 2021

Das Magazin "Tichys Einblick" veröffentlicht ein französisches Urteil zu Gesundheitsschäden durch Windräder - das Windturbinensyndrom


Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen – all die wesentlichen Folgen, über die Anrainer von Windindustrieanlagen auch in Deutschland leiden. Sie sind keine Einbildung, sondern reale Folgen. Ein französisches Appellationsgericht hat Klägern Recht gegeben, die in der Nähe von Windrädern wohnen, und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. In dem Berufungsverfahren wurde anerkannt, dass die Kläger unter dem sogenannten Windturbinensyndrom leiden, das ist auf tieffrequenten Schall und Infraschall zurückzuführen. Die Kläger haben Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 128.000 Euro. »Nach so vielen Jahren gerichtlicher Verfahren wurde unser Leid endlich anerkannt«, stellen Christel und Luc Fockaert fest. Sie hatten 2004 im Regionalpark Haut Languedoc ein Bauernhaus gekauft und renoviert. 2008 wurden den beiden sechs Windräder vor die Nase gesetzt. Von dem Dorf aus sind sie nicht zu sehen, wohl aber der Lärm je nach Windrichtung und der Leistung der auf rotierenden Köpfen installierten Windturbinen zu hören.

Die ersten gesundheitlichen Symptome traten nicht sofort, sondern nach und nach auf.  Zudem hielt das Gericht auch fest, dass der behandelnde Arzt der Kläger keine Auffälligkeiten in der Vorgeschichte feststellen konnte. Die Kläger waren auch keine Gegner der Errichtung der Windenergieanlagen. Die Windindustrieanlagen stehen in einer Entfernung zwischen 700 und 1.300 Meter zum Wohnhaus. Die Schallemissionen treten einmal durch die turbulente Luftströmung an den Blattspitzen und zum anderen während des Vorbeistreifens der Rotorblätter vor dem Mast auf. Dabei verändert sich der Luftdruck kurzzeitig; tieffrequenter Schall wird ausgesendet, der vom Menschen kaum gehört, lediglich als regelmäßiges Wummern wahrgenommen werden kann. Der Organismus jedoch spürt ihn und reagiert mit Stresssymptomen. Die machen auf Dauer krank: Eine Erfahrung, die auch viele Menschen in der Nähe von Windrädern in Brandenburg machen. Der Biologe Wolfgang Müller hat sie ausführlich in seinem Buch »Wie uns Windkraftanlagen krank machen« beschrieben und die aktuelle wissenschaftliche Literatur dazu ausgewertet. Luftschall induziert in Knochen, Sehnen, Faszien, Muskeln, Bindegeweben, Organen, Zellen und Körperflüssigkeiten weitere Effekte. Die Teilchen, die diese Körperteile aufbauen, werden ausgelenkt und in Schwingungen um ihre ursprüngliche Position versetzt. Ein schwingendes Teilchen stößt seinen Nachbarn an und versetzt diesen in Schwingung. So läuft die Druckwelle des »Schalls« wie eine La-Ola-Welle durch. Im Organismus des Menschen ist sehr vieles nahezu ununterbrochen in Bewegung. Müller: »Die Eigenbewegung, die Muskelbewegung, Herz-, Atmungs- und Verdauungsbewegungen, Wachstumsbewegungen. Zur Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen benötigt das Gehirn einen ständigen Strom von Informationen über die Bewegungen und den physiologischen Zustand des Körpers. Diese Informationen liefern eine gigantische Zahl von Propriorezeptoren, wie den Gelenkrezeptoren und den Muskelspindeln, den Rezeptoren des Blutdrucks und der Temperatur. Sie spüren kritische Veränderungen im Körper auf, geben sie an das Gehirn weiter und ermöglichen sinnvolle Reaktionen, die alle im Unterbewusstsein ablaufen.«

Tieffrequenter Schall und Infraschall kann diese Vorgänge empfindlich stören. Nicht anders als brutal kann man jetzt die Auswirkungen bezeichnen, wenn Luftdruckschwankungen von Windanlagen solch feine Strukturen in der Größenordnung von einem tausendstel bis millionstel Christel und Luc Fockaert klagten, wurden jedoch Anfang 2020 in erster Instanz vom Gericht in Castres abgewiesen. Damals erkannten die Richter die Lärmbelästigung zwar an, sahen sie allerdings nicht als eine Belästigung in abnormaler Weise an. Das Berufungsgericht in Toulouse hat jetzt die Gutachten anders interpretiert. Es hat die Realität eines Windturbinensyndroms anerkannt, der zu einem veränderten Gesundheits-zustand führt. Der wird von der WHO als ein Zeichen des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens definiert.

Dieses Urteil des „Cour d’appel de Toulouse“ dürfte auch in Deutschland Veranlassung geben, die Rechtsprechung konsequent weiterzuentwickeln, sagt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller aus Karlsruhe. “Mit dieser Entscheidung trägt der „Cour d’appel de Toulouse“ dem Rechnung, was sich aus den in den letzten Jahren zunehmenden Erkenntnissen im Zusammenhang mit Windenergieanlagen und tieffrequentem Schall bzw. Infraschall ergibt.« Aus Sicht von Experten sei es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis der Erkenntnisfortschritt die Rechtsprechung erreicht und insbesondere obergerichtlich Eingang in die Gerichtspraxis findet, bewertet Faller das französische Urteil. Das habe zwar noch keine rechtliche Bindungswirkung in Deutschland, gebe aber doch Veranlassung, die Rechtsprechung hierzulande auf den Prüfstand zu stellen. Die Betreiber des Windparks hatten bis zum 8. Oktober Zeit, beim obersten Gerichtshof Berufung einzulegen. Dies ist nicht geschehen.

(Gekürzt nach Veröffentlichungen des Magazins "Tichys Einblick")

Freitag, 12. November 2021

Druck der Kirche hatte Erfolg, jetzt gehts ans Eingemachte

Inzwischen haben die Kirche und die KIM-Kilian Immobiliengruppe einen Erbbbaurechtsvertrages über die Baufläche abgeschlossen. Der Druck auf die Verwaltung wurde weiter erhöht.

Die Verwaltung rief kurzfristig die  Ahrensfelder Ortsbeiratsmitglieder zusammenrufen, um sie mit ersten Vorstellungen des Investors zur Bebauung der Fläche bekannt zu machen und mögliche  Anregungen seitens des Ortsbeirates zu hören. Wie zu erwarten und sich wohl herausstellte hatte die Verwaltung dem Investor keine städtebaulichen Vorgaben gemacht.  Dr.Pöltelt als Ortsbeiratsmitglied der Unabhängigen hatte sich entschuldigt und seine Anmerkungen schriftlich eingereicht. Die Teilnahme unseres Fraktionsvorstzenden Seiler als Vertreter wurde durch den Ortsbeiratsvorsitzenden rüde verweigert.

In einer wieder kurzfristig anberaumten zweiten nichtöffentlichen Runde wurden dem Ortsbeirat nicht wesentlich überarbeitete Vorstellungen des Investors zur städtebaulichen Entwicklung des Areals durch die Verwaltung in Form von Eckpunkten vorgelegt, die geplant Gegenstand einer Beschlussfassung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.11.21 werden sollen.

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt für die städtebauliche Entwicklung der Flurstücke 296, 297, 2220 (teilweise), 2221, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2852, 2853, 2854, 2856 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde (vgl. Anlage 1 – Karte) die in der Anlage 2 dargestellten Eckpunkte.

 

Um den formalen Ansprüchen der Kommunalverfassung auf Beteiligung des Ortsbeirates Ahrensfelde in öffentlicher Sitzung zu entsprechen, wurde nun am 11.11.21 eine Sondersitzung des Ortsbeirates anberaumt. Man darf gespannt auf die Empfehlung des Ortsbeirates an die GV sein.

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

              



 

 

 

 

 

 

 

 

Der Druck der Kirche samt Investor hatte weiter zur Folge, dass im angestoßenden Bauverfahren und der Beschlussvorlage (Eckpunkte für die städtebauliche Entwicklung)  für die Gemeindevertretung, die Fachausschüsse samt sachkundigen Einwohnern (Bauen, Soziales) nicht einbezogen wurden! Wozu sind die denn da? Den Vorgang sollte die Kommunalaufsicht rechtlich bewerten! Der Gemeindevertretung werden in der Vorlage unüblich nur zu bebauende Flurstücke zur Kenntnis gegeben? Weshalb nicht die Gesamtfläche? Mit der Festlegung auf einen Bäcker/Cafe wird der Anspruch einer solchen Siedlung  auf mit etwa 1000 Einwohnern auf dienstleistendes Gewerbe nicht gerecht.

Nun zu den verbindlichen Festlegungen: Also worauf legt sich der Investor fest?

Über die städtebauliche Gestaltung der Siedlung den dörflichen Charakter des Ortsteiles zu erhalten! 

Schon bei der Festlegung zur Art /Maß der Bebauung kommen mir große Zweifel auf, dass dem Anspruch "dörflicher Charakter" damit entsprochen wird!  Zu begrüßen sind die Festlegungen auf eine Kita. einen Spielplatz und  auf die Nachhaltigkeit in der städtebaulichen Gestaltung. Wenn mit dem Bau einer Kita, einem Spielplatz und der Einrichtung eines Backwarengeschäftes/Cafe dem Bedarf an soziale und dienstleistende Infrastruktur  entsprochen werden soll, ist das Bauprojekt in dieser Form nur abzulehnen!

Jeder Ahrensfelder Einwohner weiß, dass es in der Gemeinde in den "neuen Siedlungen" an sozialer und dienstleistender Infrastruktur fehlt. Es fehlt an Facharztpraxen und kleinteiligem dienstleistenden Gewerbe. Es besteht Nachholebedarf, der im Zusammenhang mit dem Geschosswohnungsbau angegangen werden muss. Es fehlt in der Gemeinde bekanntlich das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen. Auch hier kann im Geschosswohnungsbau dem abgeholfen werden. Absichtserklärungen des Investors helfen hier wenig. Hier müssen konkrete Vereinbarungen her. Ein Helikopterplatz ? Dafür gibt es sicher besser geeignete Flächen in der Gemeinde als inmitten einer Siedlung, die etwa 1000 Einwohner haben wird.

Nun sind die Festlegungen im Zusammenhang mit den Prüfaufträgen zu sehen. Und da hier dringendster Bedarf an einer bezahlbaren Senioren/Pflegeeinrichtung in unserer Gemeinde besteht, sollten die noch zu überarbeitenden obigen Festlegungen nicht vor Erledigung der Prüfaufträge beschlossen werden! Gleiches gilt für die Konkretisierung der im Gemeindegebiet zu realisierenden Ausgleichsmaßnahmen.

Die politische Verantwortung für die Beschlussvorlage der Verwaltung trägt bekanntlich der Bürgermeister!

Nun warten wir es ab, wie die Gemeindevertretung  am Montag zum Beschlussantrag steht. 

Liebe Leser und Leserinnen,  bilden sie sich zu den Eckpunkten des städtebaulichen Vorhabens gerne eine eigene Meinung!

 


 








 

 

 

 

Gedanken zu einer Sitzungswoche in unserer Gemeinde

Liebe Mitbürger und Leser unseres Blogs,

oft schon wurde ich gefragt, warum tust du dir das an und gehst zu Beratungen, was geht dich das an?  

Nun ist das eine persönliche Einstellung zur Sache und mitunter ist natürlich das Thema auch auf konkrete Sachverhalte bezogen und dann ist bürgerliches Engagement gefragt. So geschehen am Montag im Sozialausschuss und am Donnerstag im Ortsbeirat. 

Zum Sozialausschuss sollten ein paar Anmerkungen zum Tagesordnungspunkt "Pflege vor Ort" die Situation in unserer Gemeinde charakterisieren. Die Beschäftigung mit dem Thema war  durch Aktivitäten im Kreis angeregt worden und eigentlich schon öfter präsent. Eine Vorlage zum Thema war leider für die Mitglieder im Ausschuss nicht vorhanden. Die Situation  wurde durch Frau Klitzsch ( als Mitglied im Seniorenbeirat des Kreises!), Herr Terne war verhindert, erläutert und es war  dann zumindest ein wenig Klarheit zu den Zusammenhängen gegeben. Wie die Rolle des Ausschusses dabei gesehen wird blieb zunächst unklar. Die Bildung einer Arbeitsgruppe war durch die Verwaltung bereits vollzogen worden. Gegen deren Bildung und das bereits erfolgte Wirken muss man nicht argumentieren, die notwendige Einbeziehung der Berichterstattung im Sozialausschuss ist dann aber deutlich gemacht worden. Erste Vorstellungen sind auch positiv zu bewerten. Es wird, auch im Zusammenhang mit Fördergeldern für Projekte, zu Beginn des neuen Jahres Einwohnerinformationen zu spezifischen Themen in der Pflege geben. Hoffen wir das Verfahren zum Erhalt von Fördergeldern entpuppt sich nicht als ein "Bürokratiemonster".  Es war, aus der Situation heraus, sicher in dieser Beratung noch kein konkretes Ergebnis zu erwarten. Die Situation für unsere alternde Bevölkerung ist bereits mehrfach als kritisch beschrieben worden und es müssen Entscheidungen in Punkto der Gestaltung des zukünftigen Lebens und Wohnens für Senioren in unserer Gemeinde getroffen werden.

Die abschließende Diskussion brachte auch wieder einige bereits bekannte Gedanken zum Fahrdienst für unsere Senioren zu den Veranstaltungen, aber auch zu einem Senioren- oder Pflegeheim auf. Nicht ganz neu, aber Busse fahren nicht nach Lindenberg und selbst der Vorschlag zu "kostenlosen" Fahrkarten hilft nicht weiter. Einen Tagesordnungspunkt dazu gibt es noch nicht, aber immerhin der Anstoß zu weiteren Diskussionen, auch in den weihnachtlichen Zusammenkünften, wurde gemacht.

 Was aber damit immer noch fehlt ist die OT-übergreifende Koordinierung und das ist ein Problem in der Seniorenarbeit. Meine persönliche Meinung zum Nahverkehrsplan des Landkreises werde ich natürlich einbringen, eine Meinung der Senioren (als eine Stimme) wäre aber sicher hilfreicher und kann auch noch erfolgen.

In diesem Sinne mische ich mich ein und wünsche allen ehrenamtlich Tätigen auch weiterhin viel Erfolg in ihren Engagement.

Klaus Hilpert

Ahrensfelde 

 


Unsere Anfragen für Sie in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.11.2021