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Sonntag, 4. Oktober 2020

Wie sich die Gemeinde Ahrensfelde entwickeln soll, gehört in die Hände von Ihnen, liebe Bürger*innen. Um Natur, Umwelt, landwirtschaftliche Flächen noch vor Investoren zu retten, denen das Allgemeinwohl, Natur- und Kulturflächen herzlich egal sind, brauchen wir endlich - wie in funktionierenden Gemeinden üblich und obligatorisch - Ortsgestaltungs- und Ortsenwicklungssatzungen. Deshalb unser Antrag für die kommende Sitzung der Gemeindevertreter*innen am 19.10.2020:

Antrag an die Gemeindevertretung Ahrensfelde –

Prozess für Ortsentwicklungs- / Ortsgestaltungssatzungen starten: Konzept

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten, welches die einzelnen Ortsteile bei der Erarbeitung einer eigenen Ortsentwicklungs- bzw. Ortsgestaltungssatzung unterstützt.

 Begründungen:

Die Achsenentwicklung beeinflusst für viele Jahre bzw. Jahrzehnte zum einen den Status Quo, zum anderen das Werden und Wachsen der Gemeinde und ihrer Ortsteile. Der Gesetzgeber gestattet nicht nur, er befürwortet, dass Städte und Gemeinde dafür selbst Rechtsquellen schaffen – die Satzungen.

Bei den zu erwartenden und schon teils gestellten Anträgen für Neubausiedlungen wären eine Ortsentwicklungs- bzw. Ortsgestaltungssatzungen für alle Ortsteile erforderlich. Neben den Anforderungen der Baugesetzgebung und des Brandenburgischen Nachbarschaftsgesetzes, können auch örtliche Bauvorschriften als Leitbilder für eine harmonische Entwicklung und für lebenswerte Ortsteile wichtig sein.

Haustyp (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser), Geschosshöhe, Dächer – Farbe, Neigung, Bau von Haupt- und Nebenanlagen, soziale und dienstleistende Infrastruktur, Brunnen, Parkflächen, Straßen, Begrünung, öffentlichen Flächen (Spielplätze, Ruhezonen), öffentlicher Nahverkehr, Natur- und Umweltschutz, Versiegelungsflächen, ortsübliche Einfriedung, Tierhaltung u.a.m. könnte man so regeln.

Bestehende Satzungen müssen dabei natürlich berücksichtigt und mit eingebunden werden.

Es ist zu überlegen, ob nicht nur aus den gewählten Gremien und sachkundigen Einwohnern ein Gestaltungsbeirat gebildet wird. Wie in vielen anderen Städten und Gemeinden schon geschehen, könnten auch aus unserer Gemeinde noch weitere Einwohner, wie Architekten, Landschaftsgestalter, Rechtsanwälte, Ärzte, Naturschützer, Handwerker und Sozialpädagogen diesen Prozess begleiten. Der Gestaltungsbeirat steht der Gemeindevertretung, den Ausschüssen und Ortsbeiräten unterstützend zur Seite.




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