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Freitag, 15. Oktober 2021

Ob BVB Freie Wähler im Landtag oder wir in Ahrensfelde - wir kämpfen fürs Gemeinwohl

Und wie jeder sehen kann, auch mit Erfolg:

Der Kampf um das Gemeinwohl, geht weiter!

Über den Landtag haben unsere Vertreter nun ein Volksbegehren angestoßen, mit dem Ziel Anlieger von Sandstraßen aus der Vergangenheit bei der Erschließung von den Gebühren zu befreien.

Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge:Jetzt im Amt unterschreiben oder online anfordern!

Seit einigen Tagen läuft in Brandenburg das Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge. Dabei geht es um Straßen, die noch nicht grundhaft ausgebaut worden sind: also Sandstraßen, Straßen mit Schotterdecken oder ohne Bordsteine und Beleuchtung.

Viele Anwohner von Siedlungsstraßen fürchten hohe Kosten bei Neuerrichtungen. Deswegen hat BVB / FREIE WÄHLER eine Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge gestartet. Anfang dieses Jahres konnten durch die Hilfe vieler Bürger in kurzer Zeit über 30.000 Unterschriften gesammelt werden. Doch die Regierungskoalition aus SPD, CDU, und Grünenhat diese Volksinitiative abgelehnt.

Auch andere Vorschläge von BVB / FREIE WÄHLER auf Mitbestimmung, kostengünstige Ausbauvarianten oder die rechtliche Überprüfung der Abrechnungen wurden durch diese Parteien im Landtag abgelehnt. Dabei meint eine große Mehrheit der Brandenburger, dass Straßen Güter der Allgemeinheitsind und es nicht gerecht ist, wenn Anlieger hohe Beträge dafür bezahlen müssen. Es ist eine Frage des sozialen Friedens, Teile staatlicher Daseinsvorsorge nicht durch einzelne (oft Familien und Senioren) zahlen zu lassen. Mitunter müssen 90% der Kosten durch die Anwohner getragen werden. Das ist nicht sozial gerecht!

Deswegen geht BVB / FREIE WÄHLER nun in die zweite Stufe: das Volksbegehren. Bei diesem müssen binnen 6 Monaten 80.000 Unterschriften gesammelt werden. Dabei muss die Unterschrift erneut und diesmal im zuständigen Rathaus geleistet werden. Leider sind die Regeln so, dass man aufs Amt gehen muss, um zu unterschreiben.

Deswegen hat BVB / FREIE WÄHLER eine landesweite Kampagne gestartet, um viele Bürger darauf aufmerksam zu machen, dass ab sofort in den Rathäusern die Eintragungslisten ausliegen. Dies ist zwar eine Hürde, aber sie ist zu schaffen. Unterschreiben kann jeder Brandenburger ab 16 Jahren.

Doch es gibt auch eine bequemere Möglichkeit. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben ein Online-Tool entwickelt. Mit diesem kann man sich die Eintragungsunterlagen vom Amt einfach nach Hause schicken lassen. Hierzu kann man sich online eintragen und das Formular kommt direkt zu einem nach Hause: www.sandpisten.de/eintragen.

Wenn die nötige Zahl an Unterschriften geschafft wird, muss der Landtag erneut darüber beraten. Nimmt er das Volksbegehren an, sind die Beiträge abgeschafft.

Falls die Regierungsmehrheit auch dieses ablehnt, kommt es zu einem verbindlichen Volksentscheid.

Das Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge ist ein weiterer Schritt von BVB / FREIE WÄHLER hin zu mehr Beitragsgerechtigkeit im Land.

Und nun sind auch wir  Ahrensfelder, unabhängig davon ob wir Anwohner solcher Erschließungsstraßen sind oder nicht, aufgerufen, das Volksbegehren mit unserer Unterschrift zum Erfolg zu verhelfen. Bitte beteiligen sie sich!


 



6 Kommentare:

  1. Und wieder wird die Totschlag Keule geschwungen:

    Gesetzesantrag zur Erleichterung der Volksbegehrenssammlung abgelehnt
    11 Okt 2021 | Gesetzentwurf, Inneres, Sicherheit & Justiz, Reden im Landtag, Reden von Péter Vida

    Um für die Zeit der pandemischen Lage bei der Volksbegehrenssammlung eine Erleichterung zu schaffen, hat die BVB / FREIE WÄHLER Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Volkabstimmungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Dieser zielt darauf ab, die Amtseintragungspflicht durch eine freie Straßensammlung zu ersetzen.
    Die Corona-Pandemie bringt erhebliche Einschränkungen im Hinblick auf Volksinitiativen bzw. Volksbegehren mit sich. Denn durch die pandemische Lage sind die Bedingungen für die Unterschriftensammlung erschwert.
    Nach derzeitiger Rechtslage ist bei Volksbegehren eine Amtseintragung erforderlich, sodass Bürger, die das Volksbegehren unterstützen, in der Regel ihre Rathäuser aufsuchen müssen. Viele Behörden lassen aktuell jedoch keinen regulären Publikumsverkehr zu und die Bereitschaft der Bevölkerung, Amtsräume aufzusuchen, hat sich verringert. Zumal ebenfalls berücksichtigt werden muss, dass das klassische Werben für Volksbegehren durch Infostände und Bürgergespräche erheblich eingeschränkt ist.
    Da die Bestimmungen für die Durchführung von Volksinitiativen spürbar erleichtert wurden, befürwortet die BVB / FREIE WÄHLER Landtagsfraktion auch eine Erleichterung der Volksbegehrenssammlung.
    In der Landtagssitzung erhielt der Vorschlag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion allerdings keine Zustimmung. Die SPD sah in der pandemischen Lage keine hinreichende Begründung für eine solche Änderung. Die CDU behauptete gar, die Pandemie sei am Abklingen. Obwohl noch vor zwei Wochen im Innenausschuss auf ebendieser Grundlage ein Gesetzentwurf beraten wurde, durch den die Sammlung von Unterschriften für Bürgermeisterkandidaten vereinfacht werden sollte.
    Innenminister Stübgen wies stellvertretend für die Landesregierung darauf hin, dass das Volksabstimmungsgesetz kürzlich umfassend geändert wurde und nun die Briefwahlmöglichkeit bestünde. Entscheidend ist hier jedoch, dass bei Volksbegehren Bürger selbständig auf die Behörde zugehen müssen, um ihre Unterlagen zu erhalten und somit im Besonderen eine Erschwernis gegeben ist.
    Doch sowohl der Gesetzentwurf als auch der Antrag auf Überweisung in den Hauptausschuss wurden abgelehnt.

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  2. Und wieder wird die Totschlag-Keule eingesetzt:

    BVB / FREIE WÄHLER fordert ein gesetzlich verpflichtendes Lobbyregister
    1 Okt 2021 | Gesetzentwurf, Inneres, Sicherheit & Justiz, Reden im Landtag

    Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion hatte in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der FREIE WÄHLER Fraktion Bayern am 31.08.2021 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines brandenburgischen Lobbyregistergesetzes vorgestellt. Im Rahmen der 52. Sitzung des Brandenburger Landtages wurde der Gesetzentwurf nun diskutiert.
    Bislang besteht in Brandenburg ein sogenanntes Lobbyregister als Anlage zur Geschäftsordnung des Landtages. Eine Eintragung erfolgt durch die Verbände lediglich auf freiwilliger Basis, und eine Aktualisierung der Daten ist nur alle 2 Jahre vorgesehen. Gleichzeitig fehlen jegliche Angaben, mit welchen schriftlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen und Gutachten sowie den dazugehörigen Quellen, die eingetragenen Interessenvertretungen am parlamentarischen Verfahren zu Gesetzentwürfen mitgewirkt haben.
    „Ein zentrales Problem für den demokratischen Staat ist dann gegeben, wenn Lobbyverbände im Verborgenen agieren und eine Einflussnahme auf Abgeordnete, die Gesetzgebung und die Regierung für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr transparent nachvollziehbar ist. Dies führt langfristig zu Misstrauen und Vertrauensverlust gegenüber der Politik und deren Repräsentanten“, äußerte sich unsere Abgeordnete Christine Wernicke.
    Zur Schaffung von mehr Transparenz ist es für Brandenburg jedoch erforderlich, ein gesetzlich verankertes, verpflichtendes und jährlich zu aktualisierendes Lobbyregister für Interessenvertretungen einzuführen. Christine Wernicke dazu: „Es soll für die Bürgerinnen und Bürger offen und transparent gemacht werden, auf welche Art und Weise und mit welchem Inhalt auf den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess eingewirkt worden ist. Dies haben in einer ähnlichen Form bereits auch der Bund, der Freistaat Bayern und der Freistaat Thüringen umgesetzt.“
    Doch obwohl in anderen Bundesländern die Notwendigkeit für ein Lobbyregistergesetz bereits erkannt wurde, fand unser Gesetzentwurf in der Debatte im Brandenburger Landtag keine Zustimmung.
    Die Koalition kritisierte, dass das Thema bereits im Hauptausschuss behandelt worden sei und man doch besser an einer gemeinsamen und überfraktionellen Lösung arbeiten sollte. Die SPD forderte gar, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
    Eine derartige Behandlung von Oppositionsanträgen lehnt die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion entschieden ab!
    Seit zwei Jahren vertröstet man uns damit, dass das Lobbyregister in Brandenburg nachgebessert werden sollte – getan hat sich seitdem aber nichts. Unser Fraktionsvorsitzender Péter Vida dazu: „Wir erwarten eine qualifizierte Auseinandersetzung mit den Inhalten unseres Antrages.“
    In der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf allerdings abgelehnt.

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  3. Heute dürfen die Gemeindevertreter zum Haushalt 2022 (vorgelegt von der Verwaltung) in 1. Lesung debattieren. Parallel dazu liegt kein Sachantrag einer Fraktion vor, über den darüber hinaus debattiert werden kann. Und wieder glänzt die Gemeindevertretung vor Ideenlosigkeit und lässt sich schicksalshaft wie immer zum Abnicker degradieren!

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  4. Die Landgaststätte in Eiche ist seit geraumer Zeit geschlossen. Der Pachtvertrag mit der Gemeinde läuft wohl aus. Nun sickert in Eiche durch, dass der noch Pächter dem Ortsbeirat einen Nachfolger offeriert hat. Man darf gespannt sein, ob und wann die Gemeinde das Objekt ausschreibt.

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    1. Das Thema war gestern Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Noch ist nicht bekannt, was beschlossen wurde. Ausschreibung oder Vergabe ohne Ausschreibung auf Hinweis des jetzigen Gaststättenbetreibers auf Interessenten. Wir bleiben dran und berichten!

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  5. Was wird mit der Fläche LEDO? Die Frage werden sich viele Ahrensfelder stellen.
    Eine sinnvolle Möglichkeit wäre es die LEDO Fläche als Vorhaltefläche bei Nutzung des Vorkaufrechts für ein Gemeindeprojekt zu kaufen! Auf Nachfrage wurde nun mitgeteilt, dass LEDO auf der Fläche bleibt und dafür einen Bauantrag gestellt hat!

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