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Montag, 27. September 2021

Warum wird echte Bürgerbeteiligung in Ahrensfelde nicht gewollt?

Diese Frage darf doch, muss doch immer wieder gestellt werden. In der September-Beratung der Gemeindevertretung stand die Bürgerbeteiligungssatzung auf der Tagesordnung. Naiv, wie ich war, glaubte ich doch tatsächlich, dass eine Beratung über eine neue, moderne und der Entwicklung der direkten Demokratie entsprechender Entwurf auf den Tisch liegen würde. Weit gefehlt! Es ging um eine Ergänzung. Nun muss interessanter Weise angefügt werden, dass bisherige Änderungen nur vorgenommen wurden, wenn es die Kommunalverfassung des Landes unbedingt einforderte. So auch diesmal, als es um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei ihren Belangen ging. Wenn auch Bürgermeister Gehrke betonte, dass wir früher als alle anderen ein Jugendparlament hatten, war das unredlich. Denn das existiert seit Jahren nur noch auf dem Papier, was er natürlich weiß. Er reitet wie so oft ein totes Pferd. So unsachlich er auch auf meine Fragen reagiert, ich fange an, den Bürgermeister zu mögen, denn das schadet seinem Ruf. Dass er immer wieder überrascht ist und verärgert reagiert, dass Andersdenkende, also nicht CDU-Mitglieder oder Jasager, keine Phrasen von sich geben, sondern sachliche und überzeugende Argumente für die Verbesserung des Lebens der Ahrensfelder haben, ist kaum zu erklären.

Es ist einfach zu wenig in der seit über zehn Jahren kaum veränderten Bürgerbeteiligungssatzung. Diese Satzung ist zu wichtig, um immer nur kosmetische oder geforderte Veränderungen vorzunehmen. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes übt das Volk, also jeder Einwohner von Ahrensfelde, die Staatsgewalt aus. Einmal durch Wahlen, also durch unsere gewählten Abgeordneten und zweitens durch Bürgerbeteiligungen, also direkte Demokratie.

Dazu gibt der Gesetzgeber viele neue Formen der Mitbestimmung vor. Die werden in der Gemeindevertretung überhaupt nicht einmal diskutiert. Hier eine Diskussionsgrundlage auch für das Achsenentwicklungskonzept Ahrensfelde-Werneuchen:

1.    Zusammenkünfte von Bürgern/ Bürgerforen

Bürgerforen sind Kommissionen, deren Mitglieder die Gemeinde nach dem Zufallsprinzip auswählt. Das Bürgergutachten dient als Entscheidungshilfe.

2.    Bürgerwerkstatt

Bürger beteiligen sich bereits bei der Entwicklung von Ideen, insbesondere zur kommunalen Bauplanung. Die Bürgerwerkstatt setzt weitaus früher an, als es nach dem Baugesetzbuch verpflichtend vorgesehen ist. Die Teilnahme basiert nicht auf einer Zufallsauswahl, sondern auf dem Interesse und der Sachkenntnis der Bürger.

3.    Nachbarschaftsgespräche

Vertreter der Verwaltung diskutieren mit einer Gruppe zufällig ausgewählter Bürger. Dabei geht es um das bisherige und künftige Zusammenleben im kommunalen Umfeld.

4.    Aktivierende Befragung

Die Gemeinde befragt Bürger, insbesondere zu wohnortsbezogenen Themen. Die Befragung soll Bürger anregen, für ihre Interessen einzutreten und zu kommunalen Problemen Lösungen zu entwickeln.

5.    Bürgerpanel

Die Gemeinde befragt in regelmäßigen Abständen eine bestimmte, möglichst große Gruppe repräsentativ ausgewählter Bürger zu ihrer Arbeit in der Kommunalpolitik. Ziel ist es, abzubilden, wie sich die Meinung der Bürger über mehrere Jahre hinweg verändert. Dazu gehören auch die Vorschläge von Bürgern und ihre Umsetzung.

6.    Bürgerhaushalt

Die Verwaltung einer Gemeinde bemüht sich um mehr Haushaltstransparenz und lässt die Bürger mindestens über einen Teil der frei verwendbaren Haushaltsmittel beratend oder verbindlich mitwirken.

7.    Kommentierung von Regelungsentwürfen im Netz

Die Gemeinde veröffentlicht den FNP und seine Veränderung sowie Raumordnungspläne auf ihrer Netzseite. Bürger können offen oder anonym Kommentare oder Vorschläge hinterlassen, die andere Bürger einsehen können.

8. Online-Sprechstunde

Bürger können vorab und während der Sprechstunde über soziale Medien Fragen stellen. Ein Abgeordneter und kein Verwaltungsmitarbeiter beantwortet die Fragen, während Bürger Videoaufnahmen der Sprechstunde zeitgleich oder später im Netz verfolgen können

           9. Online-Abgabe von Vorschlägen zur Deregulierung oder

Verwaltungsvereinfachung

         10. Begründungspflicht staatlicher Stellen

Falls die Verwaltung oder die Gemeindevertretung Bürgervorschläge nicht verwirklicht, muss sie dies fachlich und öffentlich begründen.

Bei allen vorgenannten Formen der Beteiligung spielt die digitale Vernetzung unter dem Stichwort „e-Partizipation“ eine zunehmende Rolle.

Zur Halbzeit in der Wahlperiode darf doch die Frage gestattet sein: Wann endlich wollen die Mitglieder der Gemeindevertretung ihren Wählern die Rechte einräumen, die sie ihnen vor den Wahlen versprochen haben?

Hartmut Moreike

3 Kommentare:

  1. Ich war bei der Gründung des Kinder-und Jugendparlamentes in einer Sitzung der Gemeindevertretung anwesend und habe mir davon was an Belebung politischer Art in der Gemeinde versprochen. Um einen Einblick in die Arbeit zu gewinnen, kam es meinerseits zu einem Besuch des "Parlaments". Nun gut, zu kommunalen Inhalten wurden keine Debatten geführt. Hierzu fehlte einfach die Substanz und Vorbereitung. Bis über den Ansatz damals nach der Gründung ist das selbstüberschätzte "Parlament" nie hinausgekommen und schließlich versandet. Gehrke hat keinen Grund sich dieses Parlaments öffentlich zu rühmen, Hilfestellung seinerseits hat es nie gegeben! Schlicht gesagt, war diese Aktion von Teilhabe der Kinder und Jugend an kommunalen Angelegenheiten eine Luftnummer. Gleiches ist mit der Ergänzung (formaler Akt von oben eingefordert) zur Einwohnerbeteiligungssatzung - Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in wichtige Gemeindeangelegenheiten zu erwarten.

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  2. Gemeindevertreter und Kontrolle? Genau das ist eine Aufgabe, die den Gemeindevertretern laut Kommunalverfassung in die Hand gegeben ist, die Verwaltung inclusive Bürgermeister zu kontrollieren. Wer die Umsetzung hier in der Gemeinde verfolgt, wird erkennen, dass diese Kontrolle mehr als im Argen liegt. Politik liegt hier einzig in der Hand des Bürgermeisters und seines von ihm abhängigen Anhangs!
    Beispiel Anka-Bau: Das von Gehrke dem Investor angebotene und verkaufte Gemeindegrundstück an der Ulmenallee, war bekanntlich im Landschaftsplan der Gemeinde als Feuchtbiotop ausgewiesen. Hat Gehrke offensichtlich nicht gestört! Ein Hinweis darauf, wie Gehrke generell als Landwirt zur Umwelt steht ( siehe Bauvorhaben im Außenbereich auf landwirtschaftlicher Fläche). Hinzu kommt, dass er mit der Vergabe der Fläche an der Ulmenallee darauf spekulierte, dass ohnehin bei den Gemeindevertretern das Wissen um den Landschaftsplan nicht oder kaum vorhanden war. Ein Hinweis der Verwaltung an die Gemeindevertreter, dass es sich hier um ein Feuchtbiotop handelt, blieb vorsorglich aus. Und wie in der Regel wurde der Bebauung im Glauben an die Redlichkeit des Bürgermeisters und der Verwaltung und ohne Kontrolle zugestimmt. Gestorben ist das Projekt Senioreneinrichtung dann schließlich auf Intervention der Unabhängigen.
    Nun sah sich Gehrke dem Investor wohl in der Schuld und verwies offensichtlich Anka-Bau auf eine Fläche in Lindenberg mit der Absicht, bei Bedarf dieses Privateigentum an Fläche durch den Verkauf einer kommunalen Fläche an Anka-Bau noch zu erweitern. Der Verkauf ist erfolgt. Über die Konditionen wurde die Gemeindevertretung meines Wissens nach nicht informiert. Das ganze geschah vor mindestens drei Jahren. Geschehen ist hier nichts. Jedenfalls ist das Projekt seit dieser Zeit kein Thema in der Gemeindevertretung. Weder Gehrke hat sich dazu geäußert, noch kamen die Gemeindevertreter ihrer Kontrollfunktion nach Umsetzung des Projekts nach! Es wird höchste Zeit hier nachzufragen und auszuschlafen!

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  3. Nun haben die Unabhängigen beschlossen, auch Kommentare zu Beiträgen ohne Klarnamen zuzulassen.

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