Das Monster hat eine Gesamthöhe von 248,5m und einen Rotordurchmesser von 163m!!!
Und wie sieht es da mit der Einhaltung des in Brandenburg festgeschriebenen Mindestabstandes von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden, wie auch Schulen und Kitas aus?
Hier ein Blick auf den Energie- und Klimaschutzatlas Brandenburg (EKS):
Und siehe da:
Gegenwärtig befinden sich obige 2 Windradstandorte knapp 800m von der geplanten neuen Grundschule entfernt, also in einem nicht zu vertretenen Abstand weit unter dem geforderten Mindestabstand von 1000m! Beide Windräder haben je eine Gesamthöhe von 146m und je einen Rotordurchmesser von 92m.
Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass der Bürgermeister, die Verwaltungsspitze und der Ortsbeirat bei der Suche nach und Auswahl des neuen Grundschulgrundstückes sowie der Planung der Schule, keine Kenntnis von den unzulässigen Abständen der geplanten neuen Grundschule zu den Windrädern hatten und den damit verbundenen möglichen Folgen auf die Nutzer, der in diesem Bereich liegenden Wohnanlagen!
Es kommt noch dicker!
Wie man aus dem Landesamt für Umwelt hört, beabsichtigt der Betreiber die zwei bestehenden Windkraftanlagen zurückzubauen und durch ein Monsterwindrad (Gesamthöhe von 248,5m und einen Rotordurchmesser von 163m), sogar knapp unter 800m vom geplanten Grundschulneubau entfernt, zu ersetzen.
Spätestens jetzt dürfte jedem Bürger bewusst werden, dass durch diese weitaus größere und noch näher am geplanten Schulstandort liegende Windkraftanlage, die daraus resultierenden Schallemissionen beispielweise, gegenüber den Schallemissionen der bestehenden Windräder als sich noch größer erweisen! Laut Ärztestudien sind Schallemissionen krankheitsfördernd.
So wie wir Unabhängigen die Grundschulstandortwahl infrage gestellt haben, lehnen wir hier das Vorhaben des Windkraftbetreibers ab!
Zur Erinnerung: Über den Standort der Grundschule hat letztlich die Gemeindevertretung auf Beschlussvorlage der Verwaltung entschieden.
AntwortenLöschenWeder war in der Vorlage für die Gemeindevertreter die Lage des Grundschulstandortes zu den 2 nahezu 800m entfernten Windrädern kenntlich gemacht, noch wurde durch den Einreicher der Vorlage darauf hingewiesen. Für mich ist hier fahrlässig gehandelt worden.
Wann wachen eigentlich die Eltern auf, deren Kinder zukünftig diese Schule besuchen? Wo bleibt die Öffentlichkeit?
LöschenDas Vorhaben Monsterwindrad muss verhindert werden. Aber nicht nur das; es muss auch bei Rückbau der 2 vorhandenen Windräder verhindert werden, dass an gleicher Stelle ähnliche 2 Windräder neu gebaut werden! Da reichen nicht förmliche Widersprüche der Verwaltung aus, sondern hier muss es präventiv massive Proteste aus der Bevölkerung geben!
AntwortenLöschenEs sei noch angefügt, dass die neue Grundschule von etwa 800 Personen frequentiert wird!
LöschenDas Umweltbundesamt schließt Gesundheitsschäden durch eine kurz- und langfristige Exposition gegenüber Infraschall ebenfalls nicht aus.
AntwortenLöschenÜber das Ausgesetztsein gegenüber Infraschall im Umfeld von Windkraftanlagen und die damit verbundene mögliche Gesundheitsschäden, kann sich der Leser umfangreich im Netz informieren.
LöschenDem Infraschall sind die btroffenen Schüler und Schülerinnen täglich mindestens 6 Stunden und das 6 Jahre lang ausgesetzt!
LöschenInzwischen lehnt die Gemeinde ein Einvernehmen zum Ersatz der vorhandenen Windkraftanlage durch Neubau beim Landesamt für Umwelt ab. Was bleibt ihr auch übrig?
AntwortenLöschenWir werden sehen, mit welchem Erfolg!