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Donnerstag, 22. Juni 2023

BVB/Freie Wähler lässt sich nicht unterbuttern

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Koalition beseitigt auf Druck von BVB / FREIE WÄHLER Regelung, die Wählergruppen in Listenvereinigungen auf dem Stimmzettel ausblenden sollte 

Die Landesregierung reichte vor einigen Monaten einen Vorschlag für eine reichlich undemokratische und willkürliche Änderung des Wahlrechts ein. Bei Listenvereinigungen sollten nur noch fünf der einreichenden Wählergruppen auf dem Wahlzettel erscheinen. Hierdurch würden Wahlzettel größere Listenvereinigungen künstlich keiner darstellen als diese sind. Denn selbst wenn dutzende lokale Wählergruppen flächendeckend aus jeder einzelnen Gemeinde eines Landkreises gemeinsam antreten würden, würde der Wahlzettel nur fünf davon erwähnen. Und den Eindruck erwecken, die Listenvereinigung enthalte nur Wählergruppen aus diesen fünf Orten. Zudem würde gegenüber dem Wähler auch verschleiert, welche Wählergruppen eigentlich in der Listenvereinigung gemeinsam zur Wahl antreten. So sähen Bürger dann nicht einmal mehr, dass sie mit der Listenvereinigung ihre lokale Wählergruppe auch zur Kreistagswahl wählen können. Oder in der Listenvereinigung vielleicht eine Wählergruppe enthalten ist, die sie nicht wählen wollen.

Vorwand für den willkürlichen Vorschlag der Landesregierung: Die Stimmzettel seien zu lang! Dabei sind lange Stimmzettel eher bei der Europawahl anzutreffen, während Stimmzettel bei Kommunalwahlen meist sehr überschaubar sind. Das eigentliche Ziel der Regelung war offensichtlich BVB / FREIE WÄHLER zu schaden. Denn diese sind als Netzwerk vieler unabhängiger lokaler Wählergruppen organisiert, die zur Kreistagswahl gemeinsam als Listenvereinigung antreten. Fast alle größeren Listenvereinigungen in den vergangenen Wahlen standen daher unter dem Banner von BVB / FREIE WÄHLER.

Nach heftigem Protest der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion und einer klaren Ablehnung der geplanten Regelung durch die Sachverständigen in den Anhörungen im Landtag lenkte die Koalition nun ein. In einem Änderungsantrag will sie den Plan, nur noch fünf der Wahlvorschlagsträger von Listenvereinigungen aufzuführen, streichen.

Hierzu Péter Vida, Vorsitzender der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion: "Dass Stimmzettel auch zukünftig alle Teilnehmer von Listenvereinigungen vollständig aufführen ist nicht nur ein Erfolg für BVB / FREIE WÄHLER. Es ist vor allem ein Erfolg für die Demokratie. Die Wahl bleibt weiter transparent - die Bürger sehen weiterhin, wer genau antritt und wem sie ihre Stimme geben."

Der Landtagsabgeordnete Matthias Stefke (BVB / FREIE WÄHLER) ergänzte: "Die Anhörungen hatten Erfolg. Auch die Abgeordneten der Koalition haben erkannt, dass diese willkürliche Neuregelung des Wahlrechts das Vertrauen der Bürger in faire Wahlen untergraben hätte. Die Rücknahme dieses Vorschlags war der richtige Schritt."

Mit freundlichen Grüßen,Fraktion BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg

 

Dienstag, 6. Juni 2023

Warum hat Mehrow heute immer noch keinen Ortsbeirat?

Beim Unternehmerbrunch, das ist auch die Absicht, kommt man mit den Leuten ins Gespräch. Ein Unternehmer aus Mehrow bedauerte mir gegenüber, dass sein Dorf in der Gemeindevertretung keine Stimme hätte und überhaupt hinten runterfällt. Da kann der Bürgermeister in seinen Festtagsreden zu 20 Jahre Zwangsvereinigung der fünf Dörfer zur Gemeinde noch so viel von Zusammenwachsen reden, als auch die Grundschule offiziell eingeweiht wurde. So der Mehrower.

Es bleibt noch viel zu tun, denn, so mein Gesprächspartner, der Bürgermeister hätte versprochen, alle Orte gleichermaßen zu entwickeln. Nun, dass jeder Ortsteil eine ganz spezifische Entwicklung bräuchte, spielt in den gewählten Gremien so gut wie keine Rolle. Ja, das sei so, Mehrow hat keinen Ortsbeirat und nur den Ortsvorsteher Wollerman, Amtsdirektor a.D. Es liegt sicher nicht nur daran, dass dieser idyllische Ortsteil, es ist neben Blumberg noch der einzige Ort mit dörflichem Charakter, lange keine 500 Einwohner hatte. Aber diese magische Zahl ist ein unlauteres Argument, denn nach der Kommunalverfassung des Landes können auch noch kleinere Ortsteile ihre Bürgervertretung wählen. Es war und ist also ein Trugschluss, dass Ortsbeiräte erst ab einer bestimmten Einwohnerzahl gewählt werden können. Wer hat denn diesen Blödsinn aufgebracht?

Und es ist auch nicht so, dass die Mehrower keinen Ortsbeirat und damit keine Bürger hätten, die sich kommunalpolitisch für ihren Ort engagieren wollen, wie unterstellt wird. Viele Einwohner sind, um nur ein Beispiel zu nennen, an der Vorbereitung des  Dorffestes am 17. Juni beteiligt. Nun hat sich der Ahrensfelder Ortsteil entwickelt und längst die magische Grenze von 500 Einwohnern überschritten. 

Die Kirche ist zu einer Art kulturell-geistiges Zentrum geworden, neben dem Varieté. Den schmucken Spielplatz haben längst auch Berliner Eltern entdeckt, von den Pferdehöfen ganz zu schweigen. 

Und außerdem, alle, aber auch wirklich alle Maßnahmen und Projekte, die sich im Kern von Ahrensfelde abspielen, strahlen heute in alle Ortsteile aus. Stockt der Verkehr auf der Dorfstraße in Ahrensfelde, spüren es die Mehrower umgehend. Außerdem muss die Gemeindevertretung den Ortsbeirat hören, wenn es die Investitionen im Ort geht, um die Änderung des Flächennutzungsplanes, um die Straßen und den Haushaltsplan. Das überfordert auf die Dauer Einzelpersonen und demokratisch ist es auch nicht.
Auch Mehrow ist Transitstrecke für Autofahrer, die entweder über Hönow nach Berlin streben oder nach Strausberg über Altlandsberg. Die Dinge werden komplexer, die Entscheidungen erfordern eine breitere Basis, mit der Herr Wollermann allein gelassen ist. Zudem ist er offensichtlich nicht so gesund wie wünschenswert. Für Mehrow muss diese Benachteiligung endlich Schluss sein, denn wie sagte einst Bürgermeister Gehrke, dass alle Ortsteile die Möglichkeit haben, sich ihren dörflichen Charme zu behalten uns sich zu entwickeln. Aber dann auch mit echter Beteiligung der Mehrower. 

Alles Gründe, spätestens bis zur Kommunalwahl 2024 von der Gemeindevertretung die Hauptsatzung zu ändern und durch die Verwaltung alles auf einen guten Weg zu bringen, dass die Mehrower ihren eigenen Ortsbeirat wählen können. Sie haben es verdient.

Hartmut Moreike


Freitag, 2. Juni 2023

Nachlese zur Amtsauswertung der Einwohnerbefragung Baugebiet Ulmenallee

 

Vorbemerkung:

Fakt ist, dass nach der Wende sowohl die Kirche ihre Fläche Lindenberger Straße/Ulmenallee bebauen wollte, als auch die Gemeinde eine weiterführende Schule anstrebte. Auf Druck der damaligen in der Gemeindevertretung recht großen FWG und deren Verbindung zum Verein Grün Weiss sah man die Chance über den Kauf eines Grundstücksteils der Kirche und die Zustimmung zur Bebauung des Kirchengrundstücks insgesamt, hier einen Schulcampus weiterführende Schule durch den Landkreis errichten zu lassen. Erste Absprachen mit der Kirche waren Erfolg versprechend. Die Gemeindevertreterin Formazin (FWG) war schnell mit einem Campus-Entwurf zur Hand.

Auf das kommunale Grundstück Kirschenallee (6,4ha) für den Schulstandort weiterführende Schule plus Grundschule wurde kein Gedanke mehr verschwendet! Im Gegenteil, man kam auf die grandiose Idee, dass letzte große eigene Grundstück nun für die Wohnbebauung für sage und schreibe 62€ pro m² an Privat (Bonava) zu verkaufen.

Als es nun konkret um die Verhandlung Kauf – Bau mit der Kirche ging, platzte der Deal an den Bedingungen, die die Kirche an die Gemeinde in Sachen Bauvorhaben stellte. Einige Jahre ruhte jetzt das Kaufbegehren. Und das Bauvorhaben war ausgebremst.


Und plötzlich in dieser Wahlperiode kam vom Landkreis über dessen Schulplanung im Sekundarbereich das Angebot für Ahrensfelde und Werneuchen auf Einrichtung eines Gymnasiums. Und wieder stand für die Gemeinde der Kauf des Kirchengrundstücks zur Debatte. Ein Gemeindegrundstück stand bekanntlich jetzt nicht mehr zur Verfügung; konnte man dem Kreis für die Entscheidungsfindung Ahrensfelde – Werneuchen nicht anbieten.

So blieb der Gemeinde schließlich nur auf die Verkaufsbedingungen und Bauvorstellungen der Kirche einzugehen. Das Ergebnis ist bekannt. Bebaut werden darf jetzt sogar eine wesentlich größere Fläche und der Grundstücksverkauf an den Landkreis ist realisiert.


Wen wundert es, wenn ein Bauvorhaben in der geplanten Größenordnung bei vorhandener katastrophaler Verkehrsinfrastruktur vor Ort und in Ahrensfelde sowie fehlender direkter Bürgerbeteiligung Unmut in der Bevölkerung auslöst.

Ergebnis: Eine beachtliche Bürgerbewegung fordert für die Gemeinde eine Bürgerbefragung zu Bauvorhaben an der Lindenberger Straße - im Kern keine neuen Wohngebiete/Bebauungsplanverzicht, solange die Verkehrssituation in Ahrensfelde nicht durch eine neue Ortsumfahrung entlastet wird!

Nun hat die Bürgerinitiative erwartet, dass der Bürgermeister ihre Fragestellung entsprechend an die Ahrensfelder zur Beantwortung mit Ja oder Nein durchreicht! Mit dieser Fragestellung hätte der Bürgermeister allerdings eine Bauchlandung gemacht. Denn Bauvorhaben an der Lindenberger Straße (u.a. Ulmenallee) wären erwartungsgemäß verneint worden.

Der Deal Kirche - Gemeinde wäre so geplatzt und das angestrebte Gymnasium, auch wegen der verfehlten Schulstandortplanung der Gemeinde (siehe verkauftes kommunales Eigentum Kirschenallee) wäre nach Werneuchen vergeben worden! 

Nun wurde kurzerhand vom Bürgermeister die Bürgerbefragung einzig auf das Baugebiet Ulmenallee gerichtet und so gestaltet, dass mit dem   Zusammenhang Wohnbebauung - Gymnasium, die Bürgerfrage jetzt suggeriert, wer das Gymnasium in Ahrensfelde will, muss jetzt der in Zwangslage der Kirche zugestandenen erweiterten Wohnbebauung zustimmen.

Wie sieht das Ergebnis der Bürgerbefragung nun aus?

Jedenfalls nicht so, wie es sich der Bürgermeister und Anhänger erhofft haben!

54% Bürgerbeteiligung zeigt, die Bürger wollen direkt an kommunalen Angelegenheiten beteiligt werden! Ein weiter so an Bürgerbeteiligung ist somit angezeigt! Da ist der Versuch des Bürgermeisters (kein Freund von direkter Bürgerbeteiligung)  "zur der Abschreckung vor Bürgerbefragung" die Kosten der Befragung in seiner Auswertung zuvorderst zu platzieren, deplaziert!

Trotz der Mache/Willkür des Bürgermeisters, die von der Bürgerinitiative eingereichte Bürgerfrage in seinem Sinne mit dem Gymnasium zu koppeln und inhaltlich zu kürzen, hat erstaunlich die Mehrheit der antwortenden Bürger sich für "Kein Gymnasium und keine Wohnbebauung" entschieden! Deutlich in den Ortsteilen Ahrensfelde, Blumberg und Mehrow! Es wäre sicher nicht gerecht, diesen Bürgern nun unterstellen zu wollen, dass diese kein Gymnasium für die Gemeinde haben wollten und wollen. Aber offensichtlich wollten sie nicht diesen schäbigen Deal zwischen Gemeinde und Kirche infolge gemeindlicher Schulstandort-Fehlplanung noch unterstützen!

Nun ist der Deal inzwischen in Sack und Tüten, das Ergebnis der Bürgerbefragung für den Bürgermeister und für die Gemeindevertretung ohne Wert! So einfach läuft das in Ahrensfelde! Aus steht allerdings noch die rechtliche Bewertung der Art und Weise, wie hier in der Gemeinde durch den Bürgermeister mit der Bürgerbefragung der Bürgerinitiative umgegangen worden ist.

Am Thema Stopp der weiteren Bebauung im Außenbereich der Gemeinde bleiben hoffentlich die Unabhängigen im Bündnis mit der Bürgerbewegung dran. Der Ansatz mit der Bürgerfrage zur Wohnbebauung Lindenberger Straße war vielversprechend!

Donnerstag, 1. Juni 2023

Grundsteuer - Musterantrag für Gemeindevertretungen

BVB / FREIE WÄHLER stellt einen Musterantrag zur Einreichung in allen Gemeindevertretungen/Stadtverordnetenversammlungen zur Verfügung, damit unsere Wählergruppen beantragen und beschließen lassen können, dass die Grundsteuerhebesätze so angepasst werden, dass Aufkommensneutralität der Grundsteuereinnahmen der Kommune sichergestellt wird.

 Grundsteuerreform – Überbelastungen verhindern!

Im Rahmen der Grundsteuerreform können zurzeit viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet werden. So ist die Höhe der ab dem 01.01.2025 zu erhebenden Grundsteuer nicht nur vom Grundsteuermessbetrag (der durch das Finanzamt beschieden wird) abhängig, sondern wird letztendlich durch den Hebesatz der Kommunen festgelegt. Die häufig zitierte Aussage, dass die neue Grundsteuerreform für die Kommunen aufkommensneutral sein soll, ist dabei als Bitte an die Kommunen zu verstehen, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen.

Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantiert das kommunale Selbstverwaltungsrecht, welches sich unter anderem durch die Finanz-, Abgaben- und Satzungshoheit definiert. In Verbindung mit Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz – Hebesatzrecht der Gemeinden für die Grund- und Gewerbesteuer – ist damit ausgeschlossen, dass der Bundes- oder Landesgesetzgeber eine Reduzierung oder Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen gesetzlich erzwingen kann.

Um die Ziele der Grundsteuerreform – Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung – für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, ist es daher nötig, dass sich die Kommunalvertretungen durch einen Beschluss die Selbstverpflichtung auferlegen, über eine Hebesatzänderung die Grundsteueraufkommensneutralität zu wahren.

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze der Grundsteuern A und B so angepasst werden, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 möglichst aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, nach Zugang der dafür erforderlichen Unterlagen des Finanzamtes, jedoch spätestens im September 2024, der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung einen Vorschlag für eine geänderte Hebesatzsatzung mit den neuberechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen der entsprechenden Grundsteuerarten zum Beschluss vorzulegen.

Begründung

Mit der Neuberechnung der Grundstückswerte und der damit verbundenen Abkehr der Nutzung überalterter Einheitswerte aus dem Jahr 1935 werden sich die von den Finanzämtern ermittelten Grundsteuermessbeträge erheblich erhöhen. Die Anwendung der bisherigen Hebesätze würde somit zu einer außergewöhnlichen und vom Gesetzgeber nicht gewollten Belastung der Bürger führen. Diese Belastung trifft im Übrigen nicht nur die direkt steuerpflichtigen Grundstücksbesitzer, sondern auch alle Mieter von Wohnungen, da die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann.

Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Reform der Grundsteuer soll zu einer höheren Steuergerechtigkeit führen und Ungleichbehandlungen bei der Grundstücksbewertung abschaffen. Die Umsetzung der Reform wird dementsprechend einige Steuerzahler (mit zu hoch angesetzten Grundsteuermessbeträgen) entlasten und andere Steuerzahler (mit zu gering angesetzten Grundsteuermessbeträgen) belasten. Der einzelne Bürger kann aber anhand seines Grundsteuermessbescheides nicht zweifelsfrei erkennen, ob er zukünftig be- oder entlastet wird, da letztendlich der Hebesatz der Kommune über die Steuerhöhe entscheidet.

Mit der im Beschluss vorgeschlagenen Neuberechnung der Hebesätze für das Umstellungsjahr kann davon ausgegangen werden, dass eine möglichst gerechte Verteilung der Steuerlast erfolgt und die Stadt/Gemeinde keine Mehrerträge durch die Grundsteuerreform generiert.

Mit diesem Beschluss stellt die Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung sicher, dass die von ihr zu beeinflussenden Parameter für eine rechtssichere und gerechte Besteuerung von Grundstücken angepasst werden. Unzutreffende Festsetzungen aufgrund fehlerhafter Grundsteuermessbeträge sind dann – wie bisher – individuell durch den Grundstückseigentümer mit dem Finanzamt zu klären.


 

 


 

Sonntag, 14. Mai 2023

Vom Schicksal des Eckpunktepapiers für das Neu Lindenberger "Winterdorf"

Wie kommt es, dass ich bei der Beratung zur Erarbeitung eines Eckpunktepapiers für das Winterdorf auf 7,7 Hektar Ackerland ein komisches Gefühl hatte? 

Es hat mich nicht getäuscht. Denn gleich zum Beginn verteilte Fachbereichsleiter Swen Schwarz ein Papier mit "Verbindlichen Festlegungen" für den Bau dieser neuen Wohnsiedlung an der Birkholzer Allee. Zweiundzwanzig Fragen für die Diskussion. Ich bin ein ernster Mensch und kann nicht aus dem Hut heraus solche wichtigen Dinge entscheiden. Frau Formazin von der Ahrensfelder Wählergemeinschaft hatte dieses Papier, dankenswerterweise, wie Dorfvorsteher Meuschke nicht müde wurde zu erwähnen, schon einmal vorgearbeitet. Aber nicht nur das, sie hatte es auch mit der Verwaltung, dem Ortsvorsteher von Lindenberg und dem Investor abgestimmt. Ich dachte, ich hörte nicht richtig. Es hat mich nicht getäuscht.

Diese Vorlage war schon lang und breit abgestimmt und mir und dem Mitglied der Gemeindevertretung Patrick Seiler sollte vorgegaukelt werden, dass wir hier etwas erarbeiten sollten. Und deshalb hatte ich den Eindruck, meine Meinung sei nur noch Staffage und am besten wäre, ich hätte zu Allem nur noch Ja und Amen gesagt. Übrigens war ich der einzige sachkundige Einwohner des Bauausschusses, der sich zu dieser Beratung bewusst eingeladen hatte. Es ging Frau Formazin also nicht mehr darum, ob gebaut werden sollte, sondern nur noch um das Wie. Ob Dreigeschosser, ob 5,5 Meter Straßenbreite, welche Wohnungsgrößen und im "urbanen Bereich", was immer man darunter versteht, Flächen für Dienstleister, also Frisör, Physiotherapie, ein Café und sogar einen Arzt.

Ortsvorsteher Meuschkes Augen strahlten, denn all das hatte er sich schon lange gewünscht. Auf die Frage von Herrn Seiler, warum er das alles in 20 Jahren Amtszeit nicht schon längst planen und durchsetzen konnte, gab es keine vernünftige Antwort. 

Aber zurück zu der Vorlage von Frau Formazin zum Bauen auf Ackerland, die gemeinsam mit ihren Gatten die Dr.-Ing. Formazin und Partner GbR, Architekten und Ingenieure betreibt. Sie hatte sich noch im Januar öffentlich so ausgesprochen: "Wenn baulicher Entwicklungsbedarf in der Gemeinde gesehen wird, sollen zunächst alle Potentialflächen der Innenentwicklung geprüft werden, im zweiten Schritt die Entwicklung baulich vorbelasteter Flächen sowie Abrundungsflächen geprüft werden und nur im Ausnahmefall, wenn wirklich ein dringender Bedarf besteht, die Inanspruchnahme von Freiflächen für Bauflächen zu erwägen. Hierzu werden im Bedarfsfall Einzelfallprüfungen unter Einbeziehung der Bürger und Bürgerinnen erfolgen." Das passt irgendwie nicht zusammen, von Bürgerbeteiligung ganz zu schweigen.

Ich machte kein Hehl daraus, dass ich gegen die Vernichtung, heißt Zubetonierung von Ackerland bin. Das habe ich im Blog schon hinreichend beschrieben. Ich verstehe auch den zeitlichen Druck nicht. Sowohl der Investor als auch Ortsvorsteher Meuschke sprachen von einem vielfachen Wunsch nach Wohnraum in der Gemeinde. Das beruht auf Wunschdenken, denn dafür gibt es keinerlei objektive Fakten. Außerdem erschließt die evangelische Kirche EKBO gerade in der Lindenberger Str. ein großes Wohngebiet und in Eiche wird der halbe Parkplatz des Kaufparks grün und interessant mit Wohnungen überbaut. Wollen wir doch erst einmal abwarten, bis das fertig ist. In Lindenberg haben sich 271 Haushalte gegen dieses neue Winterdorf ausgesprochen, das sind mehr als 12 Prozent der Bevölkerung. Wollen das Meuschke und Co. wirklich ignorieren? Es wurde kein Konsens in dieser Beratung erzielt, denn nach den grundsätzlichen Fragen versuchten „Bürgervertreter“ Meuschke und das Planungsbüro in den verbleibenden zehn Minuten doch noch zu retten, was nicht zu retten war. Ortsvorsteher Meuschke verstieg sich sogar zu der Frechheit, Herrn Seiler und mir vorzuwerfen, wir hätten in der Vorbesprechung viel geredet und nichts gesagt und AfD-Mann Länger meinte, wir hätten mit sinnlosen Reden die Annahme des Papiers verhindert. Ich erinnerte ihn an sein privates Geschwafel, denn mehr hatte er nicht einzubringen. Und ich war der Einzige, der mit dem Investor, Herrn Winter in einen, wenn auch kontroversen, Dialog getreten war. Ich warf den Verfechtern des Projekts auch Heuchelei vor, große Reden über den Klimawandel zu schwingen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass unsere Lebensmittel entweder über hunderte Kilometer transportiert werden oder sogar aus dem Ausland, so aus China und Peru eingeflogen werden müssen. 

Auch in Bauausschuss ging die Diskussion weiter. Patrick Seiler von den Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler hatte für die Beratung des Eckpunktepapiers Öffentlichkeit beantragt, dem zugestimmt wurde. Von den 25 anwesenden Bürgern sprachen sich alle, die das Wort ergriffen, gegen das Projekt mit unterschiedlichen Argumenten aus. Und die Beratung wurde folgerichtig in den nächsten Bauausschuss verschoben. Ich habe dafür plädiert, auch zuvor noch einmal eine Beratung im vorbereitenden Gremium zu organisieren. Aber an meiner Meinung wird sich nichts ändern: Ich bin gegen diese und jede weitere Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen, egal ob Ackerland oder Weiden, sowie gegen die Rodung von Wäldern.  

Eines wurde aber auch deutlich: Mit diesem sogenannten Eckpunktepapier sollte klein klein repariert werden, was ich vergeblich seit Jahren fordere: Eine verbindliche mittelfristige und sehr spezifische Ortsentwicklungsplanung, die den Bürgern aber auch Investoren Planungssicherheit gibt. Bürgermeister Gehrke und die Gemeindevertretung haben das stets mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.

Hartmut Moreike

Samstag, 6. Mai 2023

Weckruf an die Lindenberger

Initiative von Bürgerbewegung "Lebenswerte Gemeinde" und BVB Freie Wähler.

Rufen sie noch den Link auf und werfen sie einen Blick auf die Ackerfläche, die dem Bauwahn des Herrn Winter geopfert werden soll! Es lohnt!

www.youtube.com/watch?v=eE4wlNlSSBo


 



Freitag, 5. Mai 2023

Wir, die Ahrensfelder müssen uns bewegen

Wenn sich die Gemeindevertretung und die Verwaltung nicht bewegen, müssen wir Bürger es tun. Obwohl eine Mehrheit der befragten Einwohner sich gegen das Wohnbauprojekt der evangelischen Kirche in der Lindenberger Straße/Ulmenallee ausgesprochen hatte, soll es auf den Weg gebracht werden. Wie aber können die sollten wir detailliert und nachdrücklich von dem Recht Gebrauch machen, gegen diese und jede weitere Bebauung zu protestieren, die eine wesentliche Einschränkung unserer Mitglieder der Gemeindevertretung noch so weiter machen wie bisher und den Bürgerwillen einfach ignorieren? Bisher jedenfalls haben sie keine Schlüsse daraus gezogen und haben wohl auch nicht die Absicht. Schade!

Nun ist formal jeder Bürger aufgerufen worden, zum Bauvorhaben seine Stellungnahme abzugeben. Die Pläne liegen bis 23. Mai im Rathaus aus. Offensichtlich rechnen die Verantwortlichen wieder mit der Vergesslichkeit oder Trägheit der Ahrensfelder oder mit der Verdrossenheit, hier in der Gemeinde doch nichts ändern zu können. Denn obwohl viele Bürger gegen eine Bebauung von landwirtschaftlicher Fläche sind, obwohl hunderte Einwände gegen Bauprojekte abgegeben wurden, entschied die Verwaltung stets gegen ihre Bürger, dass bisher alle, ausnahmslos alle Bürgereinwände nicht relevant wären.

Das sind wir ja von der Verwaltung mittlerweile gewöhnt, dass Bürgerwillen nicht gerade die Sehnsucht von Bürgermeister Gehrke und seinem Leitungsteam sind. Aber gerade deshalb Lebensqualität bedeuten und ökologischen Unsinn darstellt.

Jeder hat seine Gründe für oder gegen das Projekt. Ich mache es schriftlich und öffentlich und ich stehe dazu: Meine persönliche Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans Ulmenallee

Als Anwohner des Wohngebietes Dichterviertel bin ich direkt betroffen und spreche mich nachdrücklich gegen eine Bebauung der geplanten Fläche von15,3 Hektar der EKBO mit einer Wohnsiedlung in jeder Form aus.

1. Jeder Mensch hat nach der Europäischen Charta für Menschenrechte das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben. Das Wohngebiet Lindenberger Str./Ulmenallee würde nach seiner Fertigstellung dazu beitragen, dass noch mehr Ressoursen an Wasser verbraucht werden, so dass die stabile Versorgung mit Trinkwasser nicht immer gewährleistet werden kann.

2. Durch den Halbstundentakt des R25 Regionalbahn kommt es zur Verdoppelung der Schrankenschließzeiten und damit zum zeitlich erheblichen Dauerstau auf der Lindenberger Straße. Das birgt ein beträchtliches  Risiko für Rettungsfahrzeuge, die nicht in der geplanten Normzeit zum Beispiel Menschen mit Herzinfarkt oder Schlaganfall erreichen können, um Sofortmaßnahmen einzuleiten. Das kann zu einem erhöhtem Sterberisiko bei den Anwohnern in den schon bestehenden Wohngebieten links der Lindenberger Straße führen, das nicht und von niemanden zu verantworten ist.

3. Durch die etwa 1.000 Bewohner des neuen Wohngebietes Ulmenallee/Lindenberger Straße, die nur über die stark frequentierte Lindenberger Straße in alle Richtungen ausfahren können, wird die Belästigung der Anwohner durch Lärm und Feinstaub zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko.

4. Das geplante Baugebiet war größtenteils über Jahre eine Brache, auf der sich zahlreiche geschützte Arten von Insekten (Libellen und Großschmetterlinge), Reptilien (Zauneidechsen, Blindschleichen), Vögel (z.B. Goldammer, Gartenrotschwanz, Braunkehlchen) und Fledermäuse (fast alle europäischen Arten) angesiedelt haben. Ihr Habitat wird zerstört. Dieser Eingriff in die Natur ist nicht verhältnismäßig und kann auch nicht durch Ausgleichmaßnahmen ausgeglichen werden.

Ahrensfelde, den 4. Mai 2023