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Donnerstag, 1. Juni 2023

Grundsteuer - Musterantrag für Gemeindevertretungen

BVB / FREIE WÄHLER stellt einen Musterantrag zur Einreichung in allen Gemeindevertretungen/Stadtverordnetenversammlungen zur Verfügung, damit unsere Wählergruppen beantragen und beschließen lassen können, dass die Grundsteuerhebesätze so angepasst werden, dass Aufkommensneutralität der Grundsteuereinnahmen der Kommune sichergestellt wird.

 Grundsteuerreform – Überbelastungen verhindern!

Im Rahmen der Grundsteuerreform können zurzeit viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet werden. So ist die Höhe der ab dem 01.01.2025 zu erhebenden Grundsteuer nicht nur vom Grundsteuermessbetrag (der durch das Finanzamt beschieden wird) abhängig, sondern wird letztendlich durch den Hebesatz der Kommunen festgelegt. Die häufig zitierte Aussage, dass die neue Grundsteuerreform für die Kommunen aufkommensneutral sein soll, ist dabei als Bitte an die Kommunen zu verstehen, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen.

Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantiert das kommunale Selbstverwaltungsrecht, welches sich unter anderem durch die Finanz-, Abgaben- und Satzungshoheit definiert. In Verbindung mit Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz – Hebesatzrecht der Gemeinden für die Grund- und Gewerbesteuer – ist damit ausgeschlossen, dass der Bundes- oder Landesgesetzgeber eine Reduzierung oder Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen gesetzlich erzwingen kann.

Um die Ziele der Grundsteuerreform – Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung – für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, ist es daher nötig, dass sich die Kommunalvertretungen durch einen Beschluss die Selbstverpflichtung auferlegen, über eine Hebesatzänderung die Grundsteueraufkommensneutralität zu wahren.

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze der Grundsteuern A und B so angepasst werden, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 möglichst aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, nach Zugang der dafür erforderlichen Unterlagen des Finanzamtes, jedoch spätestens im September 2024, der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung einen Vorschlag für eine geänderte Hebesatzsatzung mit den neuberechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen der entsprechenden Grundsteuerarten zum Beschluss vorzulegen.

Begründung

Mit der Neuberechnung der Grundstückswerte und der damit verbundenen Abkehr der Nutzung überalterter Einheitswerte aus dem Jahr 1935 werden sich die von den Finanzämtern ermittelten Grundsteuermessbeträge erheblich erhöhen. Die Anwendung der bisherigen Hebesätze würde somit zu einer außergewöhnlichen und vom Gesetzgeber nicht gewollten Belastung der Bürger führen. Diese Belastung trifft im Übrigen nicht nur die direkt steuerpflichtigen Grundstücksbesitzer, sondern auch alle Mieter von Wohnungen, da die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann.

Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Reform der Grundsteuer soll zu einer höheren Steuergerechtigkeit führen und Ungleichbehandlungen bei der Grundstücksbewertung abschaffen. Die Umsetzung der Reform wird dementsprechend einige Steuerzahler (mit zu hoch angesetzten Grundsteuermessbeträgen) entlasten und andere Steuerzahler (mit zu gering angesetzten Grundsteuermessbeträgen) belasten. Der einzelne Bürger kann aber anhand seines Grundsteuermessbescheides nicht zweifelsfrei erkennen, ob er zukünftig be- oder entlastet wird, da letztendlich der Hebesatz der Kommune über die Steuerhöhe entscheidet.

Mit der im Beschluss vorgeschlagenen Neuberechnung der Hebesätze für das Umstellungsjahr kann davon ausgegangen werden, dass eine möglichst gerechte Verteilung der Steuerlast erfolgt und die Stadt/Gemeinde keine Mehrerträge durch die Grundsteuerreform generiert.

Mit diesem Beschluss stellt die Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung sicher, dass die von ihr zu beeinflussenden Parameter für eine rechtssichere und gerechte Besteuerung von Grundstücken angepasst werden. Unzutreffende Festsetzungen aufgrund fehlerhafter Grundsteuermessbeträge sind dann – wie bisher – individuell durch den Grundstückseigentümer mit dem Finanzamt zu klären.


 

 


 

26 Kommentare:

  1. Hier böte sich doch die Chance, den Antrag fraktionsübergreifend einzubringen und zu beschließen!

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  2. Erstaunlich, dass es zu dem Beitrag nichts zu kommentieren gibt!

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  3. Weil er genauso clever ist wie die Abschaffung der Sandpisten. Auch so eine Schnapsidee.

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  4. Murks, wie alles von den Unglaubwürdigen.

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  5. Nichts selbst zustande bringen, aber hetzen! Solch Kommentare sind typisch für Anonyme, die diktatorische Sozialisation erfahren haben und sie nicht ablegen können oder wollen.

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    1. Selber anonym.

      Ich bin nicht "diktatorisch sozialisiert" worden, im Gegensatz zu ihren SED Zeiten. Der Antrag ist nur so primitiv und populistisch "Ich will keine Steuern zahlen", dass es sich nicht lohnt auf den Inhalt einzugehen.

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  6. Warum sollte Ottonormalsteuerzahler die Wohnungen und Eigentum finanzieren?

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    1. Weil Ottonormal das auch als Mieter zahlen muss. Ist nämlich in den Nebenkosten enthalten.

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  7. Ja oder er zieht weg oder es sind mehrere Parteien auf dem Grundstück und teilen es. Die Frage bleibt warum sollte die Allgemeinheit für Hausbesitzer zahlen?

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  8. Auch diese Eigentümer zahlen die Grundsteuer mit der Erhöhung. Und wenn ein Mieter die Steuer über die Nebenkosten nicht zahlen will, muss man dann ins Ausland gehen. Aber wer will schon seine Heimat verlassen?

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  9. Der Antrag ist vollkommen unnötig, da die Hebesätze ohnehin neu berechnet werden. Mit solch einem Antrag versucht man sich einfach nur zu profilieren und Etwas als Erfolg zu verkaufen, was ohnehin passieren wird. Das ist in meinem Augen einfach lächerlich und peinlich!

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    1. Oh man.... Wahlkampfgetöse. Mal schauen was wirklich daraus gemacht wird.

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    2. Den Ausgang kennen wir doch. Abgelehnt mit 2 gegen 21 Stimmen, weil abgesprochen wurde, JEDEN Antrag der Unabhängigen abzulehnen.

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    3. Neulich wurde ein Antrag doch sogar 22 gegen 1 Stimme abgelehnt, also die bösen Nicht-Unabhängigen hatten offensichtlich sogar die Zustimmung einer Unabhängigen! Ich finde es schon grotesk, was doch für Abreden unterstellt werden. Zumal diese Behauptungen unhaltbar sind, da nicht jeder Antrag der Unabhängigen so abgelehnt wird. Oftmals sind die Anträge auch einfach nur schlecht gemacht, so dass man sie nur ablehnen kann, weil Sie in der Form wie sie gestellt werden keinen Sinn machen! Aber dafür müsste man öfter mal vor Ort sein und zuhören, anstatt im Anschluss nur Hörensagen weiterzugeben und Sachverhalte falsch wiederzugeben. Schade eigentlich!

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  10. Die Form der Anträge der Unabhängigen wäre Anlass für den politischen Gegner in der GV Antragsinhalte abzulehnen! Mehr Kommentarunsinn und die Häme, dass neulich ein Mitglied der Unabhängigen gegen den eigenen Antrag gestimmt hat, geht kaum! Dass die Unabhängigen Anträge zu kommunalen Themen regelmäßig stellen, bleibt im Kommentar bewusst unerwähnt. Mit Blick auf den "eigenen aktiven Beitrag in der GV zur Gestaltung der Gemeinde" scheint das bei den Antragsgegnern zu solch beschriebenen Verhaltensreaktionen zu führen. Schade eigentlich!

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  11. Es geht schlicht und ergreifend um Qualität und nicht Quantität der Anträge. Aber selbst das wird wieder nicht verstanden von Dr. Ungläubig.

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    1. Ihnen geht es doch schlicht und ergreifend immer wieder darum, die Unabhängigen mit allen Mitteln schlecht zu machen. Zeigen sie doch auch auf, wie viel qualitative Anträge die anderen Fraktionen bisher in dieser Wahlperiode eingebracht haben! Keine?

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    2. "die Unabhängigen mit allen Mitteln schlecht zu machen" Da brauch sich wirklich keiner anstrengen. Das schaffen SIE !! ganz alleine. Wie der "Vorredner" schon sagte. Es geht um die Qualität der Anfragen.
      Fam. Hübner bekommt das besser hin als die ganze Fraktion der Unabhängigen.

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    3. Wer Anträge und Anfragen nicht unterscheiden kann, und Fam. Hübner hier ins Spiel mit Anträgen bringt, den kann keiner für voll nehmen!

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    4. Herr Unger, Spitzfindigkeiten haben sie dahin gebracht wo sie sind, auf die Couch.

      Die Anträge der Unglaubwürdigen sind genauso wie die Statements (Anfragen)... einfach Müll.

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    5. Ob Anträge oder Anfrage.... der Fakt das Fam. Hübner auf mehr Zustimmung trifft als die gesamte Fraktion BVB/ Freie Wähler / Die Unabhängigen ist deutlich erkennbar.

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    6. Zustimmung der Fam. Hübner in der GV bei denen, die immer wieder alle Aktivitäten der Unabhängigen hasserfüllt aus Prinzip ablehnen!

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  12. Ick hau mir gleich weg!!! Leute, Familie Hühner arbeitet mit PETITIONEN!!! Diskutieren hier rum und haben nicht richtig gelesen.

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  13. Man erkennt, dass hier keiner eine Ahnung von der Grundsteuer hat. Sie stellen hier wieder Behauptungen auf, die nicht stimmen. Wer sagt Ihnen, dass die Hebesätze geändert werden oder müssen? Genau dafür dient dieser Antrag. Die Gemeinde, soll durch diese Reform sich nicht am Bürger bedienen aber auch keinen Verlust machen. Für den Bürger heißt das wie von der Bundesregierung versprochen und beschlossen, dass keine Mehrbelastung für den Bürger entsteht. Leider gilt das nur für die Grundsteuer und nicht für den Hebesatz.

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  14. Um es mal einfach zu machen: https://grundsteuer.de/bundesland/brandenburg Das bedeutet, ohne ohne Grundsteuerwert, kann man auch nicht sinnvoll über einen Hebesatz diskutieren, weil man sonst wie der Blinde über Farbe spricht!

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