Seit 2007
bemühen sich Gemeinde und Bürgerschaft von Ahrensfelde um den Bau eines
Gymnasiums im Ort, um den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften tägliche
Wegezeiten von bis zu 2,5 Stunden in die Nachbargemeinden zu ersparen. Im
Flächennutzungsplan der Gemeinde ist eine Fläche als Wohnbaufläche bzw. als
Mischgebiet ausgewiesen. Allerdings ist der Grundstückseigentümer der Fläche
nicht die Gemeinde Ahrensfelde, sondern die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg schlesische
Oberlausítz (EKBO). Nach einem Grundsatzbeschluss der EKBO verkauft diese
grundsätzlich kein Land mehr. „Grundsätzlich“ heißt allerdings „vom Grundsatz
her“ und nicht, dass keinerlei Grund und Boden von der EKBO mehr verkauft wird.
Beispielsweise wurden von der Wohnbaufläche „Kleines Ahrensfelder Dreieck“ von
der EKBO ca. 30% an private Bauherren verkauft.
Klar ist, dass
der Erwerb von Kirchenland für kommunale Zwecke immer problembehaftet ist, weil
unterschiedliche Interessenlagen existieren. Um dieses und andere mögliche
Probleme rechtsstaatlich lösen zu können, hat der Gesetzgeber - das Land
Brandenburg - und die EKBO am 8.November 1996 einen „Vertrag zwischen dem Land
Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg“ (Kirchenstaatsvertrag)
geschlossen. Im Artikel 24 enthält der Vertrag eine sogenannte
„Freundschaftsklausel“.
Sie legt fest: (1) Die Vertragsparteien
werden sich bemühen, eine in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheit über
die Auslegung und Anwendung einer Bestimmung dieses Vertrages einvernehmlich zu
klären. (2) Haben sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des
Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, seit Abschluss des Vertrages so
wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der
ursprünglichen Regelung nicht zumutbar erscheint, so werden die
Vertragsparteien in Verhandlungen über eine Anpassung des Vertrages eintreten.
In der
Landesregierung Brandenburg ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kultur für die ordnungsgemäße Handhabung des Kirchenstaatvertrages
verantwortlich. Wer in Kenntnis des Kirchenstaatsvertrages und seiner
Freundschaftsklausel „nach langen und harten Verhandlungen“ mit der EKBO das
jetzt vorliegende Ergebnis erreicht hat, ist nicht bekannt. In diesem
Personenkreis sind die Verantwortlichen für die eingetretene, desaströse Lage
zu suchen. Die Verhandlungsvollmacht für den Kirchenstaatsvertrag obliegt der
Landesregierung. Sie kann nachgelagerten Verwaltungen Vollmacht erteilen.
Im Anschreiben
zur Bürgerbefragung weist der Bürgermeister zweimal explizit darauf hin, dass
die EKBO die Entwicklung des Schulstandortes an die Bedingung geknüpft hat,
dass weitere Wohnbebauung stattfindet. Das ist eine unzulässige knebelnde
Vertragsbedingung, die rechtswidrig und damit rechtsunwirksam ist. Das konnte
nur geschehen, weil sich die Gemeinde nicht entsprechen dem
Kirchenstaats-vertrag/Freundschaftsklausel verhalten hat. War das Nichtwissen,
Nichtwollen, mangelnde Kompetenz oder Absicht?
So ist bei
vielen Ahrensfeldern der Eindruck entstanden, dass sie von „der Kirche über den
Tisch gezogen worden seien“. Das ist jedoch nur eingeschränkt richtig. Die
gefassten Beschlüsse zum Gymnasium und zur Wohnbebauung wurden umfänglich in
Ausschüssen, im Ortsbeirat und in der Gemeindevertretung beraten. Allerdings
wurde den Beratungsteilnehmern und Bürgern fälschlicherweise der Bau von
„bezahlbaren Mietwohnungen“ versprochen. Die wird es nicht geben. Es ist kein
Geschäftsmodell bekannt, in dem auf kirchlichem Erbbaupachtland Mietwohnungen
gebaut worden wären. Das ist darin begründet, dass Mietrecht und Erbbaurecht
zwei völlig verschiedene Rechtgrundlagen sind, die nicht vermischt werden
können. Befremdet hat auch, dass bei den Beratungen der Beschlüsse in den
gemeindlichen Gremien immer wieder der Vorschlag abgelehnt wurde, die
Beschlussfassungen erst nach dem Vorliegen und der Auswertung der
Bürgerbefragung zu tätigen. Diese hat zwar keine Rechtswirkung, ist aber
Ausdruck einer kommunalpolitischen Willensbildung der Ahrensfelder Bevölkerung
und darf nicht arrogant ignoriert werden.
Mit keinem Satz
erwähnt der Bürgermeister in seinem Begleitbrief die katastrophale Situation im
Ahrensfelder Dauerstau-Straßenverkehr, die auch Ausgangspunkt für die Gründung
der Bürgerinitiative „Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde“ war. Nun haben die
Ahrensfelder lediglich die Auswahl zwischen- „Kein Gymnasium und keine
Wohnbebauung“- „Gymnasium und Wohnbebauung“ und „Mir ist das egal“. DAS IST
EINE FARCE!
Trotzdem fordere
ich alle Ahrensfelder auf, ihr demokratisches Recht wahrzunehmen und ihre
Stimme abzugeben.
Dr. Helmut
Pöltelt
Mitglied des
Ortsbeirats Ahrensfelde
Ich habe ein schönes Zitat gefunden von Helvetius: "Jede religiöse Körperschaft ist nach Reichtum und Macht begierig." Wie ist eigentlich die Kirche zu dem vielen Land in Ahrensfelde gekommen? Schon im Mittelalter oder wann? Steht das in der Chronik von Ahrensfelde?
AntwortenLöschenEine kleine Information zu dieser Frage: das Land, über welches die EKBO in Ahrensfelde verfügt, wurde im Zuge des Friedhofbaus Anfang des 20. Jh. von der evangelischen Kirche Berlin käuflich erworben. In der Folge wurde der Waldfriedhof mit Kapelle und Zufahrt Ulmenallee und der S-Bahnhof Ahrensfelde Friedhof ( kein Fehler, ein S Bahnhof) gebaut. Das Gebilde, welches als "die Kirche" bezeichnet wird, hat mit der Dorfkirche und Kirchengemeinde Ahrensfelde nichts zu tun. Die Kirchengemeinde besitzt auch Land in der Gemarkung Ahrensfelde, das sind Erbschaften und Schenkungen der ortsansässigen Bauern gewesen.Auf einem Stück dieses Landes, an der Kirschenallee, wird gerade eine Kita und ein Seniorenwohnen errichtet. Hier geht Gemeinsinn vor Gewinn.
LöschenSo soll es hier sein, Fragen und sachliche Antworten und danke für die Ergänzung.
LöschenWas sollen die Kommentare hier ohne jeglichen Bezug zum Beitrag von Dr.Pöltelt?
AntwortenLöschenEKBO....steht im Beitrag und wird kommentiert. Wo liegt jetzt wieder ihr Problem?
LöschenBesten Dank erst einmal an Herrn Dr. Pöltet für den weiter erhellenden Beitrag zum Thema Machenschaften des Bürgermeisters und der Verwaltung um die Bürgerbefragung. Knebelne Vertragsbedingungen, Rechtswidrigkeit und damit Rechtsunwirksamkeit sind genau der Anlass dies vom Innenministerium in Brandenburg überprüfen zu lassen.
AntwortenLöschenDann mach es doch einfach. Diese Drohungen sind doch langsam lächerlich. Wie letztens mit der Kommunalaufsicht,heisse Luft ,und es war alles in Ordnung . Kein Verstoss.
AntwortenLöschenAlso mach es doch einfach.
Also schon wieder so ein Oberschlauer. Das Schreiben der Kommunalaufsicht, das habe ich hier schon zweimal geschrieben, jedenfalls was Herrn Joachim vorliegt, besagte, dass sie für die Tagesordnung bei Beratungen nicht zuständig wären, das heißt doch nicht, dass alles in Ordnung wäre. Die Einwände gegen die sogenannte vom Bürgermeister manipulierte Befragung kann nur der Initiator machen, also die BI und nicht Dr. Unger. Aber dazu muss man ein wenig Bescheid wissen und nicht nur rummotzen.
LöschenDie Ära der sich immer anpassenden und nie öffentlich kritischen Bürgern, sollte irgend wann auch mal in Ahrensfelde ein Ende finden!
AntwortenLöschenDie Ära des Unger ist schon lange zu Ende,konkrete Lösungen,ausser Gehrke muss weg und Begünstigten,die er bis heute nicht benannt hat,hat er auch nicht.
AntwortenLöschenGuten Morgen
AntwortenLöschenImmer schön locker bleiben. Es geht hier nicht um Personen sondern um die Sache. Immer wieder wird hier versucht Personen ins Spiel zu bringen um vom Haupt-Thema abzulenken. Auch die BI als Initiator hat keine Chance bei der Kommunalaufsicht. Diese sogenannte Behörde fühlt sich für den Bürger nicht zuständig sondern immer nur für die Gemeinden. Sollte zwar eigentlich nicht so sein, ist aber so. Wenn man jetzt mal die Sache genau verfolgt sieht man wieder Ungereimtheiten. Wie musste man der Presse entnehmen? Die Schulen incl. Ahrensfelde sind finanziell noch gar nicht abgesichert. Komisch hatte da nicht mal jemand behauptet alles schon vertraglich geregelt? Jetzt versteht man auch warum es so dringlich war den Vorvertrag zu regeln bevor die Befragung raus ist. Wieder wird der Bürger hinter das Licht geführt.
Es ist unerträglich und meiner Meinung nach eine Frechheit, was hier der Bürgermeister aus der Befragung gemacht hat.
LöschenHier werden Schülerinnen und Schüler, Vorschülerinnen und Vorschüler gefragt, ob sie einGymnasium/ eine weiterführende Schule haben möchten.Danke, daß er auf die Wünsche der Kitakinder verzichtet hat. Nach großzügiger Ausführung zum Gymnasium kommt fast zum Schluß der Text der eigentlichen Bürgerbefragung. Hier erkennt der Leser, daß es eindeutig nur um die Verkehrssituation in Ahrensfelde geht.
Der Gipfel ist das Abstimmungsblatt.Hier soll der Bürger Ankreuzen, ob er gegen eine Bebauung an der Lindenberger Straße ist.Ein Feld dafür ist NICHT vorhanden!
Hier kann man nur zwischen 2 "Paketen" wählen.
Dieses Papier verfehlt bewusst das Ziel der Bürgerbefragung. Außerdem ist mir nicht bekannt, daß man Minderjährige zu einer Bürgerbefragung auffordern darf.
§ 18a
LöschenBeteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.
Was interessiert es Kinder, die noch nicht einmal Lesen können, ob neue Wohngebiete entlang einer Straße gebaut werden? Erschließt sich mir nicht.
Löschen§18a: Es ist armselig und dumm-frech, wie sich offensichtlich ein Mitarbeiter der Verwaltung hier äußert!
AntwortenLöschenDas passt eben in das Schema des Hauptverwaltungsbeamten. Seniorenbeirat verhindern, denn die Alten sind ja zu schlau und dafür Kinder befragen, die natürlich überfragt sind, was ein neues Siedlungsgebiet mit sich bringt. Mehr Verkehr, Lärm und Dreck, mehr Verbrauch an Ressourcen, mehr Vernichtung von Ackerland und Wald, also absolut schädlich für das Klima, um mit ihrem Idol Greta zu sprechen. Das sollte Herr Gehrke den Kids auch ehrlich sagen.
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