Wenn Kinder und Jugendliche den netten Brief des Bürgermeisters zur Einwohnerbefragung nicht verstehen, macht sich der Bürgermeister öffentlich über das Nichtverstehen lustig und zieht damit Kinder und Jugendliche der Gemeinde durch den Kakao. Wieso?
Was
ist eigentlich, wenn selbst schlaue Sechs- und Elfjährige den komplexen und mit
Fachbegriffen gespickten Brief des Bürgermeisters nicht verstehen? Wie erklärt
Bürgermeister Gehrke gemäß der kindlichen Entwicklung politische und
bauplanungsrechtliche Prozesse, die im Begleitschreiben zur Einwohnerbefragung
enthalten sind? Genau das wollte ich in der Sitzung des Hauptausschusses am
6.2.2023 von ihm wissen.
Die
Antwort von W. Gehrke sinngemäß: Die Eltern sollen den Inhalt des Briefes
erklären und dann treffen Kinder und Jugendliche ihre Entscheidung. Aha.
Ich
fragte weiter, dass ich als Vater, der sein Urteil über den Inhalt des
Bürgerbriefes getroffen hat, meinen Kindern meine Meinung nicht überstülpen
wolle, weil das eben nicht dem Grundsatz der Mündigkeit entspricht. Welche Art
von Hilfe biete die Verwaltung den Jüngsten und Jüngeren an? Ruft der
Bürgermeister die Kinder und Jugendlichen an und klärt sie in seiner neutralen
Funktion auf, so dass sie sich selbst ein Urteil fällen und ihr Kreuz setzen
können? Schreibt er einen kindgemäßen Brief, in dem aber die komplizierten
Zusammenhänge kaum erklärbar sind?
Antwort
des Bürgermeisters W. Gehrke: „Lächerlich.“
Nun
ja. Zumindest sehr interessant und aufschlussreich für Kinder, Jugendliche und
deren Eltern über die Denk- und Handlungsweise eines Bürgermeisters, der immer
wieder vollmundig verkündet, Bürgermeister aller Ahrensfelder zu sein.
Patrick
Seiler
Die Scheinheiligkeit des Bürgermeisters ist kaum zu überbieten, hat er doch Herrn Seiler vorgeworfen, als Bürgermeister sei er durch die Kommunalverfassung, das Baugesetz und die Satzung der Gemeinde verpflichtet, die Kinder zu befragen. Und Seiler würde diese Dokumente nicht kennen. Aber warum beruft er sich jetzt darauf? Beim Bau des großen und kleinen Ahrensfelder Dreiecks, beim Goetheviertel und der Kirschenallee hat er es bewusst vermieden. Was ist das für eine Heuchelei.
AntwortenLöschenWas er denkt und meint ist völlig egal. Auch die Beteiligung von Kindern auf die er so großen Wert legt spielt hier keine Rolle. Es gibt einen Fakt und der lautet : es wurde eine einfache Frage gestellt an Personen ab 16Jahre laut Kommunalverfassung und diese Frage kann man nur mit ja oder nein beantworten. Übrigens wurde diese Frage vor der Kreistagsabstimmung gestellt die er ebenfalls falsch interpretiert. Also braucht man sich hier nicht hinstellen und so tun als wenn die BI das BÖSE ist. Ich kann nur sagen das dies was er schreibt seine Meinung ist aber nicht die Meinung der Bürger wenn man die Frage einfach so gestellt hätte wie sie gedacht war. Aber davor hat man Angst deshalb lenkt man ab.
LöschenAn Anonym 8. Februar 2023 um 01:25
LöschenLesen Sie § 18a Kommunalverfassung.
"Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte."
An dem "a" kann man erkennen, daß dieser Paragraph erst später eingeführt wurde. Wie im Kommentar um 04:40 richtig erkannt, gab es diese Vorschrift noch gar nicht, als die anderen Baugebiete (großen und kleinen Ahrensfelder Dreiecks, Goetheviertel und Kirschenallee) entwickelt wurden.
Anstatt mit Worte wie Scheinheiligkeit und Heuchlerei um sich zu werfen vielleicht erst etwas erkundigen.
Sie sollten diesen § schon genau lesen und nicht die restlichen Punkte einfach weglassen. Vielleicht mal von oben beginnen z.B. wer als Bürger zählt.
LöschenEtwas genauer bitte und nicht pauschal. Danke.
LöschenZur Antwort: Beim § 18a über die
LöschenBeteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen geht es nicht nur darum, dass die
Gemeinde den Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte sichert. Unter Artikel 4 heißt es: Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, soll die Gemeinde in geeigneter Weise vermerken, wie sie die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat. Also die Betonung liegt hier auf in geeigneter Weise. Das wird immer wieder in den Kommentaren weggelassen.
Würde die Kommunalverfassung nicht erst vor kurzem dahingehend geändert.
AntwortenLöschenSprich,da kam das noch nicht zur Anwendung.
Aber das entscheidende höhere und bestimmende Baugesetz fordert seit langem unter § 3 schon immer die möglichst frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit. "Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit". Aber warum beruft sich der Bürgermeister dann heute auf das Baugesetz und hat Kinder und Jugendliche weder beim Siedlungsbau in der Kirschenallee, dem großen und kleinen Ahrensfelder Dreieck usw. einbezogen?
LöschenWenn man die Kommentare hier im Blog liest, in denen der Bürgermeister wegen seines Auftretens und Handelns im Mittelpunkt steht, kann man sich des Eindrucks einer ihm innewohnenden narzisstischen Persönlichkeitsstörung nicht erwehren.
AntwortenLöschenDas der Bürgermeister eine Person des öffentlichen Intereses ist und deshalb hier in Beiträgen und in den Kommentaren im Mittelpunkt steht, ist für mich klar. Er ist der Repräsentant der Gemeinde und seine Worte und Taten werden genau beobachtet. Damit muss er klar kommen. Ob da eine narzisstischen Persönlichkeitsstörung vorliegt, wie manche den Eindruck haben, aber das sind Laienmeinungen oder böswillige Unterstellungen, denn das können nur Fachärzte feststellen. Aber Macht ist süß.
LöschenMacht ist süß! Und wie süß die bei Gehrke ist, sollte die Bürgerinitiative allen Fraktionen des Kreistages zeigen, indem den Fraktionensvorsitzenden der Bürgerbrief, die Bürgerbefragung zugestellt wird!
AntwortenLöschenNicht nur immer quatschen, einfach mal machen! Bis jetzt ist ja von den ganzen Skandalen in der Gemeinde nur ein laues Lüftchen geblieben.
AntwortenLöschenWegen des Skandals Bürgerbefragung/Bürgerbrief darf der Bürgermeister nicht "ungeschoren" davon kommen. Adressiert an die Bürgerinitiative.
LöschenWas mich aber stutzig macht, ob bei der Befragung nicht ein Datenschutzverstoß vorliegt. Warum soll jemand wissen, wie ich abgestimmt habe. Auch bei allen Wahlen, Kommunalwahlen eingeschlossen, wird die Stimme anonym abgegeben. Es wird lediglich erfasst, dass ich gewählt habe, aber nicht was oder wen. Fehlt deshalb auf den Befragungsbögen der Datenschutzhinweis? Ich habe bei dieser Angelegenheit so meine Zweifel.
AntwortenLöschenBei der Wahl wird ein Harken gemacht wenn sie da waren ... Anonym bleibt ihre Wahl, man weiß aber das sie da waren. Bei der BI wird von Repressalien gesprochen.... Ich weiß leider immer noch nicht welche da gemeint sind.
LöschenDas einfachste wäre doch wirklich wenn man den Datenschutzbeauftragten des Landes da drüber schauen lässt.
Genau, das ist ein Fall für den Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg. Es sollte sich jemand aufraffen und den Bürgerbrief hinschicken.
LöschenJeder Betroffene kann nur selbst eine Beschwerde einreichen. Da kann kein Bürgerbrief abgesetzt werden. Der Link dazu: https://www.lda.brandenburg.de/.../beschwerdeformular/
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