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Dienstag, 13. September 2022

Nachgefragt und nachgehakt - zum neuen Regionalplan Uckermark - Barnim

Am 17. Juli dieses Jahres veröffentlichte ich einen Beitrag, in dem ich meine Verwunderung äußerte, dass die politischen Gremien nun schon im Juli statt nur im August in die Ferien gingen. Als gäbe es nichts zu beraten. Ich hatte da auch ein paar Vorschläge gemacht und die Leser des Blogs hätten, so sie gefragt würden, sicher noch ein Dutzend weitere anführen können. Das nennt der Fachmann Schwarmintelligenz

Zunächst einmal ein Dank für die 94 Kommentare und die 827 Aufrufe für den Beitrag, die zumindest teilweise meine Verwunderung über die großzügige Arbeitsweise ihrer Abgeordneten teilten.

Jetzt wird nachträglich ein neuer, interessanter, ja wichtiger Fakt publik, der unbedingt auf die Juli Tagesordnung aller Gremien gehört hätte.

Am 22. Juni beschloss die Regionalplanung Uckermark-Barnim den Entwurf zum neuen integrierten Regionalplan. Bürgermeister Gehrke sitzt in dem Gremium und hat sicher zugestimmt. Wurde die Zuarbeit zu dem Entwurf, ohne Beteiligung, ja Kenntnis der Gemeindevertreter seitens der Verwaltung gemacht?

Auch gab es keinen Auftrag der Gemeindevertretung dazu. Das wäre also nicht nur fragwürdig, sondern höchst bedenklich, wenn ich die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Aufgaben der Verwaltung und des Bürgermeisters richtig lese. In der Kommunalverfassung heißt es eindeutig: „Die Gemeindevertretung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig…“ Und noch dazu bei so einem bedeutenden Dokument.

Auch das Achsenentwicklungskonzept als Zuarbeit zu betrachten, ist unkorrekt, ist es doch nicht von den Abgeordneten als Planungsgrundlage beschlossen, sondern lediglich zur Kenntnis genommen worden. Noch einmal zum besseren Verständnis: Die Verwaltung untersteht der Gemeindevertretung, führt die Beschlüsse der Gemeindevertretung aus, die dann die Verwaltung laut Kommunalverfassung als wichtige Aufgabe zu kontrollieren hat. 

Zur Verbindlichkeit des Planes gibt es unterschiedliche Meinungen zwischen der Verwaltung und den Ahrensfelder Unabhängigen, heißt es doch, der Plan „bezieht sich auf die gesamte Region Uckermark-Barnim und beinhaltet zeichnerische sowie textliche Festlegungen zu den Themen Gewerbestandorte, Rohstoffsicherung und -gewinnung, Tourismus, Siedlungsentwicklung, Verkehr und Mobilität, Freiraumverbund, Klima und erneuerbare Energien sowie regionale Kooperation.“ Also Festlegungen sind nicht vage Vorschläge der künftigen Entwicklung bis 2030. An anderer Stelle heißt es: Aus den Leitbildern ergaben sich – ebenso wie aus dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg – Aufträge für die Regionalplanung. Auch dass es sich lediglich um Gewerbestandorte, Windeignungsgebiete und Rohstoffgewinnung ginge, wie der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Natur und Umwelt suggerierte, ist nicht korrekt.

Am 14. Juli, Posteingangsstempel der Verwaltung, kam von der Regionalplanung ein Schreiben mit der Bitte um eine Stellungnahme bis 11. Oktober. Das ist praktisch übermorgen. Dass der Integrierte Regionalplan ein wichtiges Dokument ist, darüber gibt es keine unterschiedlichen Meinungen. Um den Entwurf nun qualifiziert zu beraten, wäre der Beginn Juli höchste Zeit. Dennoch wurden alle Gremien, also Ausschüsse und Gemeindevertretung in den zweimonatigen Urlaub geschickt.

Nun soll, so der verzweifelte Rundruf am 1. September, schnell mit heißer Nadel eine qualitative Stellungnahme genäht werden. Das ist meiner, sehr persönlichen Meinung nach, kaum möglich, sind doch die Abgeordneten, bis auf Bürgermeister Gehrke, ehrenamtlich in dieser Funktion tätig. Das Dokument, von über 100 Seiten inklusive Umweltbericht, will, wie Frau Emmerich von den Linken jüngst im Hauptausschuss betonte, in den Fraktionen, den Ortsbeiräten, den Ausschüssen gründlich beraten, diskutiert und in Übereinstimmung mit dem Achsenentwicklungskonzept und den Beschlüssen der Gemeindevertretung gebracht sein.

Nun haben die Ahrensfelder Unabhängigen deshalb den Vorschlag, dass alle Fraktionen bis zur Beratung des Hauptausschusses ihre Stellungnahmen einbringen, die dann gebündelt als Stellungnahme der Gemeindevertretung verabschiedet wird. Wir werden sehen.

 

Hartmut Moreike

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