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Samstag, 25. Februar 2023

Bezahlbarer Wohnraum in Ahrensfelde – ein erster Schritt

Wohnraum zu finden, den man mit normalen Einkommen auch finanzieren kann, ist momentan durch verschiedene Gründe in der Gemeinde Ahrensfelde fast aussichtslos. Am Donnerstag Abend (23.02.) wurde nun ein wichtiger erster Schritt eines noch langen Weges hin zu diesem so wichtigen gesellschaftlichem Ziel gegangen: Die Hauptausschüsse der Stadt Werneuchen und der Gemeinde Ahrensfelde tagten erstmals gemeinsam. Das sollte im Achsenentwick-lungskonzept, das bei Orte verbindet, keine Eintagsfliege bleiben.

Ziel war und ist es, eine Wohnungsbaugesellschaft mit zwei Gesellschaftern -  der Stadt Werneuchen und der Gemeinde Ahrensfelde - neu zu gründen und längerfristig Wohnraum auf gemeindeeigenen Flächen zu errichten. Die Beratung waren konstruktiv, kollegial und zielführend. Es geht um Wohnungen oder Häuser, die sowohl für junge Familien als auch für Seniorenhaushalte bezahlbar sind und es bleiben. Ebenfalls besteht durch diese historische Chance die Möglichkeit, notwendige kommunale Infrastruktur wie Kindergärten, Seniorenwohnanlagen, Mehrgenerationenprojekte und andere Objekte eigenverantwortlich und unabhängig zu bauen und effektiv zu verwalten.

Wir Ahrensfelder Unabhängige / BVB FREIW WÄHLER verfolgen dieses Ziel schon seit 2015. Mein Vorgänger, Dr. Wolfgang Unger, hat sich seiner Zeit sehr intensiv und mit Herzblut für diese Angelegenheit eingesetzt. Dafür gebührt ihm Dank und Anerkennung.

Wie geht es nun weiter?

Jetzt wird sich die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen mit diesem Thema beschäftigen und über einen Grundsatzbeschluss der Zusammenarbeit entscheiden. („Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Wohnungsbaugesellschaft Werneuchen mbH“)

Link:https://ratsinformationssystem werneuchen.de/sessionnet/bi/si0057.php?__ksinr=942

Patrick Seiler

Donnerstag, 23. Februar 2023

Ist der Seniorenbeirat auf einem guten Weg?

Zumindest haben die Ahrensfelder Unabhängigen  einen Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht, hach der Wahlen für eine echte Vertretung der Senioren  nach der Kommunalverfassung möglich ist. Dazu muss natürlich erst einmal die Hauptsatzung geändert werden, um so eine Wahl korrekt vorzubereiten. Und so lautete der Antrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, die Hauptsatzung zu ändern unter Einbeziehung der Seniorenbeauftragten und des Vorbereitungsgremiums, welches sich aus vier Ortsteilen der Gemeinde im Jahr 2022 durch eine Wahl gegründet hat.
Die weitreichenden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in Ahrensfelde, erfordern geradezu, den älteren Mitbürgern Rechte einzuräumen, an der Gestaltung ihres Lebensumfelds aktiv mitzuwirken. Unsere Senioren, zu denen ich mich zähle, sind aktiv, mobil und engagiert. Ihre Interessen und Lebensverhältnisse sind so vielfältig wie bei jüngeren Menschen. Und ihr Wissen und ihre Erfahrungen sind für die Gesellschaft unverzichtbar. 
Dem Seniorenbeirat würden danach das Recht eingeräumt, zu allen Fragen, die das Lebensumfeld der älteren Bürger betreffen, in der Gemeindevertretung Stellungsnahmen abzugeben. Auch ein Sitz als sachkundiger Einwohner im Sozial- und Kulturausschuss wäre wünschenswert. Ich hatte in der Beratung erklärt, dass die Kritik vom Bürgermeister und einigen Mitgliedern der Gemeindevertretung angekommen ist und das Vorbereitungsgremium nun den gesetzlich vorgeschriebenen Weg geht. Vor der Kommunalwahl 2024 soll dann eine Seniorenwahlveranstaltung aller fünf Ortsteile stattfinden, in der Wahlvorschläge gemacht und ein Beirat gewählt werden kann. Damit wird die Vertretung der Senioren erstmal auf demokratisch legitimierte Füße gestellt. Natürlich könne sich alle Mitglieder der AG Senioren zur Wahl stellen und hätten gute Chancen. Der Seniorenbeirat wäre gut beraten, auf ihre Erfahrungen und Kontakte zu den älteren Bürgern unsere Gemeinde aufzubauen.
Natürlich war Frau Klitzsch, Mitglied im Kreis-Seniorenbeirat, wieder gegen einen Seniorenbeirat, weil sie erneut meinte, dass die Senioren in der Gemeinde gut betreut würden. Offensichtlich hat  sie, die nie demokratisch in das barnimer Gremium gewählt wurde, trotz allem nicht die Aufgaben eines Seniorenbeirates begriffen. Es geht um die politische Vertretung der Senioren. 
Ich habe mir einmal die Veranstaltungen der Senioren der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2022 allein für Ahrensfelde angesehen. Gemütliche Kaffeestunden, Spielnachmittage und Seniorentanz sind die am meisten durchgeführten Veranstaltungen, auch Mode, Steuerberater und Bingo gab es und Ostermalerei, kleine Reisen und Weihnachtsfeiern, Fasching und Kabarett. Das ist wichtig, sozial verantwortungsbewusst und nötig und eine zu würdigende organisatorische Leistung. Aber nicht ein einziges Mal gab es eine Veranstaltung zu kommunal aktuellen Themen, ob Versorgung, Dienstleistungen, Verkehr, Bauen und Umwelt. Ich schließe ja nicht aus, dass das in den Gesprächen am Rande eine Rolle spielte, vor allem in Blumberg, aber nicht ein einziges Mal ist das in der Gemeindevertretung angekommen oder  die veränderte Lebensumwelt der Senioren thematisiert worden.
Die Gründung des Seniorenbeirates negiert in keiner Weise die jahrelange, aufopfernde Arbeit der Seniorenvertreter in den Ortsteilen, wie Gemeindevertreterin Frau Tietz immer wieder einzubringen glaubt. Nur er wäre erstmals ein demokratisch gewähltes Organ, dass die Arbeit der AG Senioren unterstützt und in der Gemeindevertretung eine Stimme hat.
Und noch etwas: In unserer Gemeinde leben nach offiziellen Angaben aus dem Jahre 2020 genau 2.899 Bürger über 65 Jahre. Zu den Kaffee- und den Spielnachmittagen kommen regelmäßig gut gerechnet 25 bis 30 Senioren und oft sind es die Gleichen, weil sie die Betreuung und die sozialen Kontakte schätzen. Und da maßen sich Frau Klitzsch und Frau Iwa an, um Ahrensfelde herauszugreifen, für alle Senioren zu sprechen? Das ist hochmütig, von undemokratisch gar nicht zu reden.
Prof. Dr. Bärbel Dangel: Seniorenbeiräte wollen und können etwas bewegen. Sie sind dazu in der Lage und tun es auch. Sie sind aktiv, es ist viel in Gang gekommen. Probleme für die Umsetzung ihrer Ziele entstehen dort, wo kommunale Strukturen nicht ,mitspielen‘ oder andere, nicht förderliche Strukturen vorhanden sind.
Der Antrag der Ahrensfelder Unabhängigen wurde in den Sozial- und Kulturausschuss zur weiteren Debatte und Entscheidungsfindung verschoben.
Hartmut Moreike

Sonntag, 19. Februar 2023

Kita-Schließzeiten - Unruhe, Unmut und Unverständnis

Selten war der große Saal des Ortsteilzentrum Ahrensfelde so gut gefüllt, wie bei der Februar-Beratung des Sozial- und Kulturausschusses. Kein Wunder, ging es doch um das brisante Thema Schließzeiten der Kindertagesstätten in den Sommermonaten. Das hat für erhebliche Unruhe bei den Eltern gesorgt. Und so waren Leiter und Erzieher unserer fünf Kita anwesend und Elternvertreter. Die Verwaltung, vertreten durch Herrn Becker, will schon 2024 Schließzeiten einführen und drängt deshalb auf Tempo. Dazu wurden erst einmal Beweggründe und Vorteile erläutert. Von Kinderrechten war die Rede und die Erhöhung der Qualität der Betreuung, Fachkräftemangel sowie die Entlastung der Erzieher.

Auch der finanzielle Aspekt spielt wohl eine Rolle. Doch da ist meine Meinung klar wie Kloßbrühe. Bei den Jüngsten der Gemeinde darf nicht gespart werden, jeder Euro ist gut in die Zukunft investiert. Ja mehr noch: Die Gemeindevertretung und die Verwaltung sollten sich immer fragen und prüfen, haben wir das beste Personal für die Betreuung und Erziehung unserer Kinder, sind die Kita mit allem gut ausgestattet?

Die Verwaltung verwies darauf, dass der Kita-Ausschuss bereits zugestimmt hätte, alle Hinweise wären eingearbeitet. Die Beratung also nur eine Formsache? Weit gefehlt, denn es begann eine lebhafte Diskussion, mehr Für als Wider. Während die Kita Spielhaus aus Blumberg für Schließzeiten war, allerdings den Zeitraum neben Juli und August auch auf Juni ausgedehnt haben wollte, hatten die Erzieher aus der Kita Lindenzwerge aus Lindenberg gute Argumente gegen die Schließungen der Einrichtungen im Wechsel im Hochsommer.

Dann kam die Stunde der Eltern und ihrer Vertreter. Der Fachkräftemangel wäre ein schwaches, ein unhaltbares Argument. Nicht vorhandene Erzieher als Grund für die Einführung von Schließzeiten zu benennen wäre eine gewagte Begründung. Denn dies bedeutet nichts anderes, als dass es der Gemeinde als Träger nicht gelingt, seinem Leistungsversprechen nachzukommen. Warum werden nicht mehr Erzieher eingestellt, um die zusätzlichen zwei Regenerationstage zu kompensieren?

Ein weiterer wichtiger Einwand der Eltern war, dass sich die Kinder an ihre Kita und ihre Erzieher gewöhnt hätten und dabei oft die Eingewöhnung besonders den Kleinsten schwerfiel, wie das tägliche Abschiednehmen von Mama oder Papa. Fremde Kita und Erzieher in der Notversorgung könnten sich bei den Kindern nachhaltig negativ auswirken. Auch machten Eltern geltend, dass sie nicht nach den Schließzeiten der Kindereinrichtung, sondern nach den Belangen der Arbeitsstelle Urlaub planen müssen.

Und viele rechtliche Fragen seinen nicht geklärt. Wie sieht das mit den Betreuungsverträgen aus. Das bestehende Vertragsverhältnis kann doch nicht holterdiepolter bis Juni 2022 zum Nachteil der Eltern verändert werden? Dass auch Nachbargemeinden Schließzeiten hätten, wie angeführt wurde, sei für Eltern der Ahrensfelder Kita unverbindlich, auch wenn landesgesetzliche Regelung die Einführung von Schließzeiten zulassen.

Ich möchte noch einmal daran erinnern: Die Betreuung von Kindern ist eine der Hauptleistungspflichten unserer Gemeinde. Viele Eltern haben auch deshalb ihre Kinder in unseren Kita untergebracht, weil es für sie vorteilhaft ist, dass keine Schließzeiten gibt. Darauf vertrauen sie. Der gesetzliche Anspruch auf Betreuung nach § 24 SGB VIII kennt übrigens keine Schließzeiten. Der Bundesgerichtshof hat unlängst recht eindeutig zum Betreuungsanspruch nach § 24 SGB VIII festgestellt, dass die Städte und Gemeinden als Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine unbedingte Gewährleistungspflicht auf bedarfsgerechte Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege trifft. Der Rechtsanspruch für die Kindertagesbetreuung besteht also ohne Wenn und Aber. Wohnheime und Einrichtungen der Jugendhilfe wie heilpädagogische Tagesstätten kann man auch nicht einfach schließen.

Hinzu kommen, so ein Einspruch gegen Schließzeiten, die unzumutbaren Belastungen für die Eltern und auch Kinder durch längere Anfahrtswege zur Notbetreuung. Sie sind oft nur mit dem Auto im Berufsverkehrs-Chaos zu meistern, weil die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen den Ortsteilen zeitlich unzumutbar wären. Wer trägt die Kosten wurde gefragt? Also könnte es nach dem BGH-Urteil sein, dass die Kosten, die mit Schließzeiten eingespart werden sollen, andernorts wieder anfallen. Familien sollten nicht für Verwaltungsinteressen und Organisationsprobleme bezahlen!

Auch das Argument der Qualitätssicherung wurde in Frage gestellt. Die Verwaltung musste zugeben, dass sich die Qualität seit der schlechtesten Bewertung im Landkreis 2015 stetig verbessert hätte. Ganz ohne Schließzeiten! Und dass sich die Qualität weiter durch Schließzeiten verbessern würde, dafür liegen keine Beweise vor, das wäre Spekulation und Wunschdenken. Schließlich verstanden die Elternvertreter die Eile bei einer so wichtige Frage nicht, über die sie übrigens sehr mangelhaft, wenn überhaupt informiert wurden. Ein Kompromiss könnte sein, das Pilotprojekt nicht übers Knie zu brechen und erst einmal zu testen, ob es sich bewährt.

Einige Gemeindevertreter befürchtete nach der lebhaften Diskussion, dass es zwischen Erziehern und Eltern zu Problemen kommen könnte, was sich auf die Kinder auswirken würde. Sie schlugen erst einmal gründliche Aussprachen und die Suche nach Kompromissen vor. Nun sollen überall im Februar und März Informationsveranstaltungen nachgeholt und das Thema im April wieder auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt werden. Die Ahrensfelder Unabhängigen werden keiner Schließzeit zustimmen, darauf können sich die Eltern verlassen!

Mein Resümee: Die Eltern hatten nicht nur die besseren Argumente, sondern auch das Recht und die Kinder auf ihrer Seite. Über Schließzeiten darf es auch keine noch so demokratische Abstimmung, geben, dass die Mehrheit in dieser Frage entscheidet, keine vorgeschobenen Argumente und fehlende Finanzen. Denn es geht um die Wünsche der Eltern und damit um das Wohl ihrer, unserer Kinder. Besonders in einer familienfreundlichen Gemeinde. Denn das ist meine Lebenserfahrung: Kinder, ganz egal wie alt, sind nicht nur unsere Zukunft, sie machen uns wirklich zu besseren Menschen.

Hartmut Moreike


Mittwoch, 15. Februar 2023

Wie man Jugendliche in kommunale Politik einbezieht - ein Lehrbeispiel

Ist das nicht verrückt, Erstklässler zu befragen, ob sie für oder gegen eine Wohnbebauung sind, von der sie keine Ahnung haben? Diese Frage stellt sich nicht nur der Verein "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde", sondern auch viele Bürger haben da auch ihre Zweifel. Wie es anders geht, haben am vergangenen Wochenende die Verantwortlichen der AWO für die Jugendarbeit demonstriert. Sie luden zur Zukunftswerkstatt ein, oder im jugendlichen Sprachslang zum "future workshop". Leider machten nur acht Jugendliche von dem Angebot Gebrauch, zwei Drittel weniger als im Vorjahr. Das muss zu denken geben. Die an beiden Händen abzuzählenden Teilnehmer waren aber wohl emsig und kreativ bei der Sache. Aber darum geht s nicht.

Vielmehr ist die Methodik interessant, die wir spiegelgleich bei den Workshops zur Einwohnerbefragung mit der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde hatten, die leider nie ausgewertet wurden. Auch die in Aussicht gestellte Broschüre zu den Ergebnissen und den Schlussfolgerungen kam nicht zustande. Schade, wäre das doch eine interessante Arbeitsgrundlage für Entscheidungen der Gemeindevertreter.

Wie lief also der Workshop mit den Jugendlichen ab? Zuerst wurden die Jugendlichen gefragt, was ihnen in der Gemeinde fehlt und was ihnen nicht gefällt. Aus den Antworten ergab sich die zweite Frage, was wäre davon so wichtig, dass man es angehen sollte? Nun waren Ideen gefragt, Vorschläge und auch Spinnereien, alles war erlaubt, erst einmal unabhängig von Macht, Zeit und Geld. Da war Fantasie gefragt. Aus den Ideen wurden reale Ziele formuliert, was machbar wäre und Chancen auf Verwirklichung hätte. Und schließlich wurde sich der Kopf darüber zerbrochen, wie man gemeinsam mit wem zu den erstrebten Zielen kommt. So bezieht man Jugendliche in das kommunale Leben ein, motiviert sie, sich einzumischen und Verantwortung zu übernehmen. Ein Lehrbeispiel für Bürgermeister Gehrke und seine Verwaltung sowie auch die Gemeindevertreter.

Für mich noch in anderer Weise interessant, denn das entsprach genau den modernen Formen der Bürgerbeteiligung, die Parteien und Institute vorschlagen und die ich hier schon im September 2021 vorgestellt hatte.

Da wäre zum Beispiel für Bauprojekte die Bürgerwerkstatt. Bürger beteiligen sich bereits bei der Entwicklung von Ideen, insbesondere zur kommunalen Bauplanung. Die Bürgerwerkstatt setzt weitaus früher an, als es nach dem Baugesetzbuch verpflichtend vorgesehen ist. Die Teilnahme basiert nicht auf einer Zufallsauswahl, sondern auf dem Interesse und der Sachkenntnis der Bürger.  Eine gute Zuarbeit für den Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Natur und Umwelt und die Gemeindevertretung.

Um zu wissen, was die Ahrensfelder bewegt, und da sind alle Einwohner der Großgemeinde gemeint, bieten sich von Zeit zu Zeit regelmäßig die Nachbarschaftsgespräche an. Vertreter der Verwaltung diskutieren mit einer Gruppe zufällig ausgewählter Bürger. Dabei geht es um das bisherige und künftige Zusammenleben im kommunalen Umfeld. Und schließlich ist das Bürgerpanel preiswerter und effektiver als eine Einwohnerbefragung. Das sieht vor, dass die Gemeinde in regelmäßigen Abständen eine bestimmte, möglichst große Gruppe repräsentativ ausgewählter Bürger zu ihrer Arbeit in der Kommunalpolitik befragt. Ziel ist es, abzubilden, wie sich die Meinung der Bürger über mehrere Jahre hinweg verändert. Dazu gehören auch die Vorschläge von Bürgern und ihre Umsetzung.

Der Nutzen für die Verwaltung und die Gemeindevertretung aber auch für uns Einwohner liegt auf der Hand. Alle Parteien und Wählerbündnisse hatten mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung versprochen. Es ist also höchste Zeit, unsere sehr bescheidene Einwohnerbeteiligungssatzung zum Besseren zu erweitern, um der nächsten Gemeindevertretung nach der Wahl 2024 einen guten, bürgernahen Start zu ermöglichen und damit ihr Ansehen zu stärken und ihre Entscheidungen durch die Ahrensfelder anzuerkennen.

Hartmut Moreike

 

Samstag, 11. Februar 2023

Reanimation einer Totgeglaubten - Aktion zur B 158n

Die heutige Bundesstraße 158 war eine der ersten Chausseen in der Provinz Brandenburg zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Die Kunststraße von Berlin
nach Werneuchen wurde 1806 vollendet, deren Fortsetzung nach Bad Freienwalde ist durch französische Kriegsgefangene 1816 fertiggestellt worden. Sie war eine der längsten Chausseen von Berlin nach Hinterpommern. 1980 gab es im Ministerium für Verkehrswesen der DDR bereits Pläne für eine Ortsumfahrung von Ahrensfelde. Die sollte über den Blumberger Damm bis zur Autobahn führen, fast nur durch unbebautes Gebiet und durch ein paar Kleingärten. Mitte der 90er gab es Proteste und Demonstrationen der Ahrensfelder, die den Ministerpräsidenten Manfred Stolpe zu der Versicherung veranlassten: Die Ortsumfahrung ist nun Chefsache. Das Ergebnis ist nach fast 30 Jahren niederschmetternd.

Nun wird Bürgermeister Gehrke im Namen der Ahrensfelder und beauftragt von den Gemeindevertretern wieder hoffnungsfroh einen Brief schreiben an den Verkehrsminister auch, der schon einmal den Fraktionsvorsitzenden abschlägig geantwortet hatte. Auch von Gesprächen in Potsdam im Spätherbst 2022 kehrte unser Hauptverwaltungsbeamte, wie es sagte, sehr enttäuscht zurück.  

Der jetzige Stand: Die Finanzierung der Trog-Lösung wurde von den Ländern Brandenburg und Berlin nach Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Januar 2020 rechtskräftig unterzeichnet. Und wer zahlt, bestimmt die Musik, also auch was, wie und wann gebaut wird. Damals wurde noch von Kosten in Höhe von 54,892 Millionen Euro für die Trog-Lösung ausgegangen. Das wird nun erheblich teurer und damit wächst auch die Frage, ob die Kosten-Nutzen-Rechnung in Zeiten knapper Kassen aufgeht. Und dann? Noch wird „Das Projekt ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringlicher Bedarf geführt.“

Mitte 2020 wurde das Planfeststellungsverfahren wieder aufgenommen. Nicht nur die über tausend Einwendungen der Ahrensfelder, sondern auch die von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen wanderten in den Schredder, wurde vielleicht zu biologisch einwandfreiem Toilettenpapier. Ein neues Planfeststellungverfahren wurde auf den Weg gebracht und 2024 sollen endlich die Bauarbeiten beginnen. Auch dieser neue Brief, eine angedachte Bürger-versammlung sind in der Gemeindevertretung im Gespräch und eine Demonstration zur Blockade der Dorfstraße ist terminlich konkret geplant.

Aber überschätzen wir nicht unseren Einfluss auf den Bund und die beiden beteiligten Länder? Fast dreißig Jahre Protest, Gespräche, Briefe und Anmeldung der Wünsche und Vorschläge haben außer Verdruss nichts, absolut nichts gebracht.

Und im Paragraphen 16 des Bundesfernstraßengesetzes heißt es:Wenn Ortsplanungen oder Landesplanungen die Änderung der bestehenden oder die Schaffung neuer Bundesstraßen zur Folge haben können, ist die zuständige Straßenbaubehörde des Landes oder das Fernstraßen-Bundesamt sowie dem Bund die die Verwaltung einer Bundesstraße zusteht, zu beteiligen. Sie haben die Belange der Bundesfernverkehrsstraßen in dem Verfahren zu vertreten. Bundesplanungen haben grundsätzlich Vorrang vor Orts- und Länderplanungen.“

Skizze aus dem Bundesverkehrswegeplan

Das ist zwar überall und immer so, aber für örtliche Initiativen von Bürgern klingt das fast schon so wie die Drohung: Ihr könnt euch auf den Kopf stellen, wir machen, was wir wollen. 

Gemeindevertreterin Frau Laqua meinte, ich als Blumbergerin könnte sagen, was geht mich das an. Dennoch engagiert sie sich für eine Lösung, mit der alle Ahrensfelder leben könnten. Aber so denken viele in Eiche, Mehrow, Lindenberg und Blumberg. Was geht uns verdammt noch mal die Ortsumfahrung eigentlich an. Falsch, liebe Mitbürger. Die geplante vierspurige Schnellstraße hat Einfluss auf alle Zu- und Abfahrten in den Dorfteil Ahrensfelde, zum Rathaus, den Ärzten, zur Physiotherapie und zu Supermärkten.

Aber bei auch nicht wenigen Ahrensfeldern zeigt sich schon Müdigkeit in diesem endlosen Drama um die B 158 neu. Viele sind bereits der Meinung, mit dem jetzigen Angebot ihren Frieden zu machen, denn sie befürchten, wenn das Planfeststellungsverfahren wieder scheitert und der Bund die Faxen dicke hat, steht eine Ortsumfahrung für die nächsten zwanzig, dreißig Jahren in den Sternen.

Deshalb kann nun auch davon keine Rede mehr sein, dass irgendwer, auch der Bürgermeister nicht, im Namen der Ahrensfelder spricht. Ein ehrliches und fundamentiertes Meinungsbild könnte nur eine Umfrage in allen Ortsteilen ergeben. Und so glaube ich auch, dass sich in der Gemeindevertretung ein optimistischer Realitätsverlust eingeschlichen hat über die Wertigkeit von Ahrensfelde in diesem Prozess gegenüber dem Senat von Berlin, dem Landtag von Brandenburg und der Bundesregierung, der einem Possenspiel gleicht. 

Aber jedes Bemühen für eine vernünftige Lösung verdient unsere Achtung.

Hartmut Moreike

Dienstag, 7. Februar 2023

Was sich der Bürgermeister mit seinen jüngsten Einwohnern erlaubt

Wenn Kinder und Jugendliche den netten Brief des Bürgermeisters zur Einwohnerbefragung nicht verstehen, macht sich der Bürgermeister öffentlich über das Nichtverstehen lustig und zieht damit Kinder und Jugendliche der Gemeinde durch den Kakao. Wieso?

Was ist eigentlich, wenn selbst schlaue Sechs- und Elfjährige den komplexen und mit Fachbegriffen gespickten Brief des Bürgermeisters nicht verstehen? Wie erklärt Bürgermeister Gehrke gemäß der kindlichen Entwicklung politische und bauplanungsrechtliche Prozesse, die im Begleitschreiben zur Einwohnerbefragung enthalten sind? Genau das wollte ich in der Sitzung des Hauptausschusses am 6.2.2023 von ihm wissen.

Die Antwort von W. Gehrke sinngemäß: Die Eltern sollen den Inhalt des Briefes erklären und dann treffen Kinder und Jugendliche ihre Entscheidung. Aha.  

Ich fragte weiter, dass ich als Vater, der sein Urteil über den Inhalt des Bürgerbriefes getroffen hat, meinen Kindern meine Meinung nicht überstülpen wolle, weil das eben nicht dem Grundsatz der Mündigkeit entspricht. Welche Art von Hilfe biete die Verwaltung den Jüngsten und Jüngeren an? Ruft der Bürgermeister die Kinder und Jugendlichen an und klärt sie in seiner neutralen Funktion auf, so dass sie sich selbst ein Urteil fällen und ihr Kreuz setzen können? Schreibt er einen kindgemäßen Brief, in dem aber die komplizierten Zusammenhänge kaum erklärbar sind?

Antwort des Bürgermeisters W. Gehrke: „Lächerlich.“

Nun ja. Zumindest sehr interessant und aufschlussreich für Kinder, Jugendliche und deren Eltern über die Denk- und Handlungsweise eines Bürgermeisters, der immer wieder vollmundig verkündet, Bürgermeister aller Ahrensfelder zu sein.

Patrick Seiler

Samstag, 4. Februar 2023

Die Einwohnerbefragung in allen Haushalten - in aller Munde

Nichts bewegt die Gemüter in diesen Tagen bei uns mehr als die Einwohnerbefragung. Inzwischen erreichen mich zahlreiche E-Mail und Telefonanrufe. Ist die Umfrage eine Dummeneinfangfrage, wurde ich um meine Meinung gebeten. Naja, da ist schon ein Körnchen Wahrheit dran, nach allem, wie sie so abgelaufen ist und noch bis zur Auszählung läuft. Aber das wäre zu einfach, es auf so eine Aussage zu begrenzen. Denn es geht hier um eine ganz entscheidende Frage. Vordergründig nicht um die geplante Wohnsiedlung der evangelischen Kirche, sondern wie geht der Bürgermeister mit den gewählten Abgeordneten, also unseren politischen Vertretern der Bürger und wie mit den Einwohnern selbst um?

Ich bin zugegeben ein kritischer Geist, ein Mensch, der in erster Linie versucht, alles und jeden zu verstehen. Aber wie hier mit dieser Bürgerbefragung nicht nur die Initiatoren, sondern auch ein Großteil der Einwohner verhöhnt werden, hätte ich mir in meinen bösesten Träumen nicht vorstellen können. Zuerst im Amtsblatt die entstellte Fragestellung und der Hinweis als Sprachrohr der Kirche und nicht der Bürger, Gymnasium nur mit EKBO-Wohnsiedlung. Und nun der Bürgermeisterbrief, der das Porto aus unseren Steuern nicht wert ist. Auf dem Blatt der Bürgerbefragung steht: „Die Verwaltung ist an die Formulierung der Fragestellung gebunden.“ Aber die Fragestellung der Bürgerinitiative taucht bei den Antwortmöglichkeiten überhaupt nicht auf. Was ist denn das für ein Quark, den sich die Juristen der Verwaltung da abgerungen haben?

Ich will nicht unterstellen, wie es hier und da gemacht wird, dass die Briefe für die Befragung so lange hinausgezögert wurden, bis das geplante Verfahren der EKBO-Siedlung formell in der Gemeindevertretung eröffnet wurde. Zwar hatten 400 wahlberechtigte Ahrensfelder diese Befragung mit einer ganz klaren Fragestellung erzwungen, doch Bürgermeister Gehrke, der allein für diesen eigentlich demokratischen Akt zuständig ist, hat ihn meiner Meinung nach, trickreich zur Farce gemacht.

Ein welterfahrener Lindenberger rief öffentlich zum Boykott auf: „Der Begleitbrief des Bürgermeisters zum Fragebogen ist eine vorsätzliche und tendenziöse Irreführung der Willensbildung des Bürgers, enthält Rechtswidrigkeiten und stellt eine Sabotage der Befragung dar.“

Doch damit nicht genug, der Bürgermeister hat die Befragung selbstherrlich auf Kinder und Jugendliche ausgedehnt. Natürlich sind selbstständige Befragungen ausschließlich für Kinder und Jugendliche möglich, für alle Anliegen, die sie betreffen. Doch mit dieser Frage, Wohnbebauung ja oder nein, bis nicht die katastrophale Verkehrssituation gelöst ist, sind sie wie auch so mancher von uns, weit überfordert und unser Nachwuchs ist von den Initiatoren auch nicht befragt.

Ich finde die Instrumentalisierung von Kindern ist mehr als ein böser, unverzeihlicher Skandal und hoffe nur, dass die Jugendkoordinatorin der AWO da nicht mit von der Partie war. Denn in der UN-Kinderrechtskonvention heißt es: „Kinder und Jugendliche dürfen keinesfalls für das Transportieren von politischen Botschaften oder zur Steigerung der Popularität von Politikern missbraucht werden.“ Sicher auch nicht für Kampanien..

Natürlich hat der Hauptverwaltungsbeamte Gehrke es nicht für nötig gehalten, dieses Vorhaben genau so mit dem gewählten, politischen Gremium zu besprechen. Warum lassen sich die Gemeindevertreter so vor- und verführen. Oder frei nach Schiller: Ich hab` hier bloß ein Amt und keine Meinung.

Meiner Meinung nach eine bürgermeisterliche Anmaßung, die auch nicht durch die Kommunalverfassung über die Aufgaben eines hauptamtlichen Bürgermeisters gedeckt zu sein scheint. Dieser Brief und die Information im Amtsblatt so glaube ich, aber das wäre nicht das erste Mal, passt nicht ganz zu seiner amtsgebundenen Neutralitätspflicht. Da habe ich ein gänzlich anderes Demokratieverständnis. Ob das nun rechtens ist, das müssen andere, vor allem die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Kommunalaufsicht des Kreises Barnim entscheiden.

Doch ich frage mich, der schon sehr viel erlebt hat und dessen Lebensweg unzählige Menschen aller Couleur auf drei Kontinenten gekreuzt haben, was bewegt so einen Mitbürger, der einer christlich-demokratischen Partei angehört und ein gebildeter Mann ist? Machterhalt, Selbstüberschätzung, Glauben an Unfehlbarkeit? Ist es die lange Amtszeit, die vielleicht schon zu lange läuft, also Amtsmüdigkeit? Die Zukunft von Ahrensfelde wird nicht durch schöne und oft wiederholte Litaneien unseres Bürgermeisters gestaltet, sondern durch die tagtägliche Mühe für ein besseres Leben durch und für alle Bürger.

Wo nimmt also dieser Mann die Chuzpe her? Ich kann es nicht sagen und vielleicht er auch nicht. Ich weiß nicht, welche Charakterzüge einen guten Bürgermeister heute auszeichnen, aber bestimmt, dass er seinen Ort liebt und alle die Menschen achtet, die ihn gewählt und auch jene, die ihn in großer Zahl nicht gewählt haben, also die ihm anvertraut sind. Und zwar jeden Einzelnen ohne Ausnahme. Haben wir so einen Mann an der Spitze und haben wir ihn verdient? Diese Frage muss jeder für sich beantworten in unserer Gemeinde.

Es gibt, und das macht mich nachdenklich und auch traurig, Anzeichen einer Entfremdung zwischen Bürgermeister und Einwohner, aber auch zwischen Gemeindevertretern und ihren Wählern. Das muss sich ändern in unser aller Interesse, nicht nur bei den nächsten Kommunalwahlen, nicht erst morgen, sondern schon heute.

Hartmut Moreike

 

Mittwoch, 1. Februar 2023

Ahrensfelder Bürgerbefragung – zur Farce verkommen

Seit 2007 bemühen sich Gemeinde und Bürgerschaft von Ahrensfelde um den Bau eines Gymnasiums im Ort, um den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften tägliche Wegezeiten von bis zu 2,5 Stunden in die Nachbargemeinden zu ersparen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist eine Fläche als Wohnbaufläche bzw. als Mischgebiet ausgewiesen. Allerdings ist der Grundstückseigentümer der Fläche nicht die Gemeinde Ahrensfelde, sondern die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausítz (EKBO). Nach einem Grundsatzbeschluss der EKBO verkauft diese grundsätzlich kein Land mehr. „Grundsätzlich“ heißt allerdings „vom Grundsatz her“ und nicht, dass keinerlei Grund und Boden von der EKBO mehr verkauft wird. Beispielsweise wurden von der Wohnbaufläche „Kleines Ahrensfelder Dreieck“ von der EKBO ca. 30% an private Bauherren verkauft.

Klar ist, dass der Erwerb von Kirchenland für kommunale Zwecke immer problembehaftet ist, weil unterschiedliche Interessenlagen existieren. Um dieses und andere mögliche Probleme rechtsstaatlich lösen zu können, hat der Gesetzgeber - das Land Brandenburg - und die EKBO am 8.November 1996 einen „Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg“ (Kirchenstaatsvertrag) geschlossen. Im Artikel 24 enthält der Vertrag eine sogenannte „Freundschaftsklausel“.

Sie legt fest: (1) Die Vertragsparteien werden sich bemühen, eine in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung und Anwendung einer Bestimmung dieses Vertrages einvernehmlich zu klären. (2) Haben sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen Regelung nicht zumutbar erscheint, so werden die Vertragsparteien in Verhandlungen über eine Anpassung des Vertrages eintreten.

In der Landesregierung Brandenburg ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur für die ordnungsgemäße Handhabung des Kirchenstaatvertrages verantwortlich. Wer in Kenntnis des Kirchenstaatsvertrages und seiner Freundschaftsklausel „nach langen und harten Verhandlungen“ mit der EKBO das jetzt vorliegende Ergebnis erreicht hat, ist nicht bekannt. In diesem Personenkreis sind die Verantwortlichen für die eingetretene, desaströse Lage zu suchen. Die Verhandlungsvollmacht für den Kirchenstaatsvertrag obliegt der Landesregierung. Sie kann nachgelagerten Verwaltungen Vollmacht erteilen.

Im Anschreiben zur Bürgerbefragung weist der Bürgermeister zweimal explizit darauf hin, dass die EKBO die Entwicklung des Schulstandortes an die Bedingung geknüpft hat, dass weitere Wohnbebauung stattfindet. Das ist eine unzulässige knebelnde Vertragsbedingung, die rechtswidrig und damit rechtsunwirksam ist. Das konnte nur geschehen, weil sich die Gemeinde nicht entsprechen dem Kirchenstaats-vertrag/Freundschaftsklausel verhalten hat. War das Nichtwissen, Nichtwollen, mangelnde Kompetenz oder Absicht?

So ist bei vielen Ahrensfeldern der Eindruck entstanden, dass sie von „der Kirche über den Tisch gezogen worden seien“. Das ist jedoch nur eingeschränkt richtig. Die gefassten Beschlüsse zum Gymnasium und zur Wohnbebauung wurden umfänglich in Ausschüssen, im Ortsbeirat und in der Gemeindevertretung beraten. Allerdings wurde den Beratungsteilnehmern und Bürgern fälschlicherweise der Bau von „bezahlbaren Mietwohnungen“ versprochen. Die wird es nicht geben. Es ist kein Geschäftsmodell bekannt, in dem auf kirchlichem Erbbaupachtland Mietwohnungen gebaut worden wären. Das ist darin begründet, dass Mietrecht und Erbbaurecht zwei völlig verschiedene Rechtgrundlagen sind, die nicht vermischt werden können. Befremdet hat auch, dass bei den Beratungen der Beschlüsse in den gemeindlichen Gremien immer wieder der Vorschlag abgelehnt wurde, die Beschlussfassungen erst nach dem Vorliegen und der Auswertung der Bürgerbefragung zu tätigen. Diese hat zwar keine Rechtswirkung, ist aber Ausdruck einer kommunalpolitischen Willensbildung der Ahrensfelder Bevölkerung und darf nicht arrogant ignoriert werden.

Mit keinem Satz erwähnt der Bürgermeister in seinem Begleitbrief die katastrophale Situation im Ahrensfelder Dauerstau-Straßenverkehr, die auch Ausgangspunkt für die Gründung der Bürgerinitiative „Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde“ war. Nun haben die Ahrensfelder lediglich die Auswahl zwischen- „Kein Gymnasium und keine Wohnbebauung“- „Gymnasium und Wohnbebauung“ und „Mir ist das egal“. DAS IST EINE FARCE!

Trotzdem fordere ich alle Ahrensfelder auf, ihr demokratisches Recht wahrzunehmen und ihre Stimme abzugeben.

Dr. Helmut Pöltelt

Mitglied des Ortsbeirats Ahrensfelde