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Montag, 20. Dezember 2021

Die vergessenen Landschaftspläne – eine chronische Krankheit


Wieder standen in der Gemeindevertretung im Dezember Änderungen im Flächennutzungsplan (FNP) an. Wie zu erwarten, werden sie so ziemlich und eigentlich immer ohne Diskussion, Ausnahme oft die Ahrensfelder Unabhängigen, durchgewinkt. Das mag berechtigt sein, denn wie schon gesagt, ist der FNP nicht in Stein gemeißelt und muss mit der Dynamik der Entwicklung geändert werden. Zur Erklärung: Ein Flächennutzungsplan dient dazu, mit einer grafischen Plandarstellung, in dem gem. § 5 BauGB für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darstellen.

Aber: Entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist auf dem Gebiet der Gemeinde für jeden Flächennutzungsplan ein integrierter Landschaftsplan erforderlich. Die Pflicht des Planträgers zur Aufstellung von Landschaftsplänen entsteht mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

Nach BNatSchG werden in den Landschaftsplänen die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt.  Der kommunale Landschaftsplan ist der Fachplan Naturschutz auf örtlicher Ebene und liefert
ein wesentliches Konzept für die Umweltarbeit der Gemeinde. Soweit die Gesetze.
Also sind die Landschaftspläne mit den Flächennutzungsplänen zu ändern. Sie gehören zusammen, wie die Kirche und ihre Glocken.

Ergo: Erst in einem gemeinsam abgestimmten Konzept kann über den FNP und seine Änderung abgestimmt werden. Aber der Landschaftsplan fehlte wie üblich. Ich staune, dass das die Fraktion der Grünen und die Mitglieder des Ausschusses, der ja neben Wirtschaft und Bauwesen, sich auch für Natur und Umwelt verantwortlich glaubt, immer wieder so durchgehen lassen. Die Ausreden der Verwaltung, also des Fachbereichsleiters Swen Schwarz, waren dürftig. Es fehle an finanziellen Mitteln, dann an Mitarbeitern und außerdem wären nur marginale, geringe Änderungen des FNP. Nirgendwo steht geschrieben, dass die Landschaftspläne nach Gutdünken geändert oder weggelassen werden können. Und außerdem: Der Schutz von Ackerland, von Biotopen, von Wald und Söller, von Pflanzen und Tieren ist nicht zweitrangig gegenüber neuen Bauvorhaben. Nichts, aber absolut nichts ist für den Erhalt unserer Umwelt zu gering!  Basta!

Wem es um eine Sache ernst ist, der findet Wege und Mittel, sie durchzusetzen. Wem nicht, der erfindet Ausreden. Dabei ist klar: Erst mit der Übernahme der Darstellungen des Landschaftsplanes in den aktuellen Flächennutzungsplan erlangen die Inhalte des Landschaftsplanes Rechtscharakter. Liebe Mitbürger, es geht hier nicht um kleinliche Kritik, wie den Ahrensfelder Unabhängigen oft unsachlich und unbegründet vorgeworfen wird, sondern um nicht mehr und nicht weniger als um die Beachtung von Gesetzen!

Ich frage mich, wissen das die Gemeindevertreter nicht? Das wäre ein Armutszeugnis, das ihnen niemand, auch nicht, ausstellen möchte.

Hartmut Moreike


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