Wieder standen in der Gemeindevertretung im Dezember Änderungen im Flächennutzungsplan (FNP) an. Wie zu erwarten, werden sie so ziemlich und eigentlich immer ohne Diskussion, Ausnahme oft die Ahrensfelder Unabhängigen, durchgewinkt. Das mag berechtigt sein, denn wie schon gesagt, ist der FNP nicht in Stein gemeißelt und muss mit der Dynamik der Entwicklung geändert werden. Zur Erklärung: Ein Flächennutzungsplan dient dazu, mit einer grafischen Plandarstellung, in dem gem. § 5 BauGB für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darstellen.
Aber: Entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) ist auf dem Gebiet der Gemeinde für jeden Flächennutzungsplan ein
integrierter Landschaftsplan erforderlich. Die Pflicht des Planträgers zur
Aufstellung von Landschaftsplänen entsteht mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes.
Nach BNatSchG werden in den Landschaftsplänen
die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege dargestellt. Der kommunale Landschaftsplan ist
der Fachplan Naturschutz auf örtlicher Ebene und liefert
ein wesentliches Konzept für die Umweltarbeit
der Gemeinde. Soweit die Gesetze. Also sind die Landschaftspläne mit den Flächennutzungsplänen zu
ändern. Sie gehören zusammen, wie die Kirche und ihre Glocken.
Ergo: Erst in einem gemeinsam abgestimmten Konzept
kann über den FNP und seine Änderung abgestimmt werden. Aber der Landschaftsplan fehlte wie
üblich. Ich staune, dass das die Fraktion der Grünen und die Mitglieder des
Ausschusses, der ja neben Wirtschaft und Bauwesen, sich auch für Natur und
Umwelt verantwortlich glaubt, immer wieder so durchgehen lassen. Die Ausreden
der Verwaltung, also des Fachbereichsleiters Swen Schwarz, waren dürftig. Es fehle
an finanziellen Mitteln, dann an Mitarbeitern und außerdem wären nur marginale,
geringe Änderungen des FNP. Nirgendwo steht geschrieben, dass die Landschaftspläne
nach Gutdünken geändert oder weggelassen werden können. Und außerdem: Der Schutz von Ackerland, von Biotopen, von
Wald und Söller, von Pflanzen und Tieren ist nicht zweitrangig gegenüber neuen
Bauvorhaben. Nichts, aber absolut nichts ist für den Erhalt unserer Umwelt zu gering! Basta!
Wem es um eine Sache ernst ist, der
findet Wege und Mittel, sie durchzusetzen. Wem nicht, der erfindet Ausreden.
Dabei ist klar: Erst mit der Übernahme der Darstellungen des Landschaftsplanes
in den aktuellen Flächennutzungsplan erlangen die Inhalte des Landschaftsplanes
Rechtscharakter. Liebe Mitbürger, es geht hier nicht um kleinliche Kritik, wie
den Ahrensfelder Unabhängigen oft unsachlich und unbegründet vorgeworfen wird, sondern
um nicht mehr und nicht weniger als um die Beachtung von Gesetzen!
Ich frage mich, wissen das die
Gemeindevertreter nicht? Das wäre ein Armutszeugnis, das ihnen niemand, auch
nicht, ausstellen möchte.
Hartmut Moreike
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