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Dienstag, 17. August 2021


Endlich hat auch Bürgermeister Gehrke erkannt, dass Wohnen bezahlbar sein muss – Die Zusammenarbeit mit Werneuchen und der Wohnungsbaugesellschaft Werneuchen mbH ist im Prozess

So der Verwaltungschef Ahrensfeldes in der Sitzung der Gemeindevertretung gestern Abend. Beide Seiten wollen zusammenarbeiten, um kommunalen Wohnungsbau und Wohnungsunterhaltung zu realisieren. Das begrüßen und unterstützen wir Ahrensfelder Unabhängige sehr, dass der Bürgermeister Jahre brauchte, um zur in der Überschrift erwähnten Einsicht zu gelangen, hat allerdings bereits vielen Menschen der Gemeinde, vor allem jungen Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen geschadet.

Für eine Zusammenarbeit mit Werneuchen seien nun verschiedene inhaltliche Aspekte wie Bewertung der Immobilien, Besteuerung, wenn man Etwas einbringt, kommunalrechtliche Anforderungen, wer bringt welche Teile in welcher Form ein und welche Interessen werden berücksichtigt zu besprechen und zu klären.

Interessant dabei war eine Erklärung des stellvertretenden Bürgermeisters, Andreas Knop, dass wenn eine Kommune Immobilien in die Wohnungsbaugesellschaft einbringt, natürlich Grunderwerbssteuerfragen entstehen. Nun hat die Gemeinde Ahrensfelde – übrigens einzigartig für eine Kommune im gesamten Land Brandenburg – vier gut bezahlte Juristinnen und Juristen beschäftigt, von denen einer mindestens 4200 € brutto im Monat als Einstiegsgehalt plus üppiger Betriebsrentenbeiträgen des Arbeitgebers erhält. Geschätzt also 20.000 € Steuergeld allein für die Bruttogehälter der Dame bzw. Herren + Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung plus Zusatzrentenbeiträge pro MONAT.

Wir haben nun den Bürgermeister aufgefordert, zu diesem Thema, zur Notwendigkeit der externen Beratung und auch zu den Ausgaben Stellung zu nehmen. Unsere Anfrage von heute lautet:

„Sehr geehrter Herr Gehrke,

um als Gemeindevertreter die fachliche Kompetenz im Rathaus und auch die finanziellen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen überprüfen und kontrollieren zu können und damit meine Aufgaben nach § 29 BbGKVerf gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllen zu können möchte ich von Ihnen wissen:

Sie haben sich entschieden, externe juristische Hilfe bei den Verhandlungen mit der WBG Werneuchen in Anspruch zu nehmen.

1) Ist keiner Ihrer Juristen fachlich bzw. zeitlich in der Lage, sich in das gestern von Herrn Knop angesprochene inhaltliche Thema einzuarbeiten? Wenn nein, warum nicht?

2) Wann haben Sie ein Rechtsanwaltsbüro für den Begleitungsprozess beauftragt?

3) Welches Rechtsanwaltsbüro haben Sie nach welchen Auswahlkriterien beauftragt?

3) Wie viele Beratungsstunden sind bis heute angefallen und welche Kosten hat die externe Beratung bis heute verursacht?

Ich bitte Sie, mir diese Fragen zeitnah zu beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

 

Patrick Seiler“

Sobald wir eine Antwort haben, stellen wir diese hier im Blog zur Verfügung.

 

1 Kommentar:

  1. Es wäre ja zu kurz gesprungen, die Kooperation mit der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft, die zu 100 Prozent der Stadt gehört, nur am Bestand zu messen, was jede Kommune an Wohnungen einbringt. Das Achsenentwicklungskonzept Ahrensfelde - Werneuchen stellt beide Partner für die nächsten Jahrzehnte im Wohnungsbau vor immense Aufgaben. Es geht, wie dort zu lesen ist, auch im weiteren Wohnungsbau um "umwelt- und sozialverträgliche Entwicklung des Achsenraumes" mit aktiver Bürgerbeteiligung, auch von Ahrensfelde beeinflussbar und selbst gestaltbar. Niemand als die Ahrensfelder selbst entscheiden, in welcher Qualität und unter welchen Bedingungen sie leben wollen. Aber dazu sind sie herausgefordert, nicht nur am Stammtisch, sondern in den Beratungen der Ortsbeiräte und der Gemeindevertretung.

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