TOP 7 Hier sollte der Ortsbeirat beschliessen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit der Bonava Deutschland GmbH zum Bebauungsplangebiet „Kirschenallee“ abschliesst..
Der Vertrag lag den Sitzungsteilnehmern jedoch nicht vor. Dem Antrag der Ahrensfelder Unabhängigen auf Streichung des TOP von der Tagesordnung wurde insofern stattgegeben, dass der Ortsvorsteher anstelle eines Beschlusses lediglich eine Information über den nicht vorliegenden Vertrag vorsah. Dem wurde Rechnung getragen.
TOP 8 2. Abwägungsbeschluss - Entwurf Bebauungsplan "Kirschenallee", OT Ahrensfelde
Der Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt der Verwaltung (Hr. Schüle) legte als Beschlussgrundlage ein umfangreiches und präzises Material vor. Die ursprünglich 62 Seiten der Stellungnahmen aus der öffentlichen und Behördenbeteiligung wurden im 2. Entwurf auf 23 Seiten verdichtet und boten damit eine solide Grundlage für den Abwägungsbeschluss. Die Sitzungsteilnehmer bekundeten, dass das Bauobjekt „Kirschenallee“ lediglich dadurch begründet ist, dass die Gemeinde weiter wachsen will und andere geeignete Flächen nicht mehr zu Verfügung stehen. Daher werden zusätzliche Verkehrs-, Lärm- und Umweltbelastungen für die Ahrensfelder Bürger in Kauf genommen. Der Abwägungsbeschluss umfasst u.a. die Möglichkeiten einer Dreigeschossigkeit (Musterbeispiel: der „Wohnpark am Kirchhof“), die sich harmonisch in die Ortsarchitektur einfügt, der Einbeziehung der Planstrassse G/Verbindungsstrasse Tankstelle zur B158 für künftige Verkehrsplanungen und die Verbringung des Regenwassers durch Ableitung in Zisternen. Der Abwägungsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
TOP 12 Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen-BVB/Freie Wähler vom 22.01.2021 - Förderung der biologischen Vielfalt in den Ortskernen der Dörfer
Aus der Begründung zum Antrag ging eindeutig hervor, dass der Antrag aus inhaltlichen Gründen eigentlich gar nicht abgelehnt werden konnte, zumal er ideal mit der Initiative „Ahrensfelde summt“ harmoniert. Aber es kam anders. Da inhaltlich nichts zu beanstanden war, mussten formale, an den Haaren herbeigezogenen, nichtige Gründe dazu herhalten, wieder einmal einen Antrag der Ahrensfelder Unabhängigen „abzuschmettern“. dazu ausgerechnet die CDU-Vertreterin Beate Hübner als Speerspitze hergab, ist doch sehr verwunderlich. Sollte sie sich doch aus ihrer Funktion der Vorsitzenden der Gemeindevertretung heraus der Überparteilichkeit in Sachfragen verpflichtet fühlen. Die hier wiederum praktizierte Ausgrenzung der Ahrensfelder Unabhängigen lehnen wir energisch ab. JEDE Ablehnung eines sachlichen Diskurses ist demokratiefeindlich.
Die formalen Gründe waren:
1. Die Bezeichnung der einreichenden Fraktion „Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler“ sei nicht eindeutig, es gäbe noch 4 andere Fraktionsbezeichnungen. (Die Eindeutigkeit wurde inzwischen nochmals klargestellt)
2. Der Antrag sei nicht finanziell hinterlegt. Sollte und konnte er in dieser Phase des Vorhabens zur Förderung der biologischen Vielfalt in den Ortskernen der Dörfer gar nicht. Es ging um eine politische Willensbekundung. Eine Finanzierung aus Ausgleichszahlungen, die die Gemeinde aus Bauvorhaben reichlich erhält, erscheint möglich und wäre in einem weiteren Arbeitsschritt zu prüfen gewesen.
3. Antragsbegründungen würden nicht beschlossen. Sollten sie auch nicht, scheint aber ein Lieblings-LEER-Argument von Frau Hübner zu sein.
Und dieses Abstimmungsverhalten führte dazu, dass der Förderung der biologischen Vielfalt in den Ortskernen der Dörfer durch Antragsablehnung ein Stein in den Weg gelegt wurde:
Für den Antrag: Pöltelt
Gegen den Antrag: Joachim, Stock, Matthies, Hübner, Iwa
Enthaltung: Schenderlein
Warum Frau Schenderlein mit ihrer müden Stimmenthaltung ihr eigenes Projekt zur Förderung der biologischen Vielfalt praktisch sabotiert, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB Freie Wähler“ hatten das Projekt ebenfalls unterstützt.
Dr. Helmut Pöltelt