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Montag, 28. November 2022

Interessant, der Ortsbeirat Ahrensfelde in der letzten Beratung 2022

Ich bin gern hingegangen, nicht nur, weil ich Ahrensfelder bin, sondern weil diesmal auch drei sehr interessante Themen auf der Tagesordnung standen. Deshalb saßen auch mehr als sonst Ahrensfelder Bürger im Publikum, was ich mir öfter wünschte. Aber es ging nicht um meine Wünsche und Meinungen, auch wenn Ortsvorsteher Joachim maulte, dass mein Blog zum Feuerwerk unfair gewesen wäre. Ich erwiderte, dass ich mit Argumenten punktete, die er nicht zu widerlegen in der Lage war. Aber alle zwölf Mitglieder der AG Kultur hätten für das Feuerwerk gestimmt, wollte Herr Joachim retten, was nicht zu retten war. Ich hatte vor, Einstein zitieren, dass die Majorität der Dummen unüberwindbar sei, verzichtete aber darauf und bot ihm an, im Blog meine Argumente zu widerlegen. Darauf sagte er, dass er den Blog nicht lesen würde, auf den er sich aber bezogen hatte. Ist das Lehrerlogik? Lassen wir das.

Auf der Tagesordnung stand die Umgestaltung des Rathausplatzes. Spannend, aber der junge Student Hübner, der das Projekt kenntnisreich überhaupt erst einmal auf die Tagesordnung gesetzt hatte, würde über das Ergebnis lachen oder weinen, aber das ist ein anderer, späterer Blog. Dann war die Neugestaltung der Grundstücke Dorfstraße 68 und 69 vorgestellte worden, ein Seniorencampus mit betreutem Wohnen, Pflegedienst und Arztpraxen, ein von mir lange gewünschtes Projekt. Endlich, ist dazu nur zu bemerken, aber das Projekt muss aufmerksam begleitet werden. Dennoch Daumen hoch. So auch die Meinung der Ortsbeiratsmitglieder.

Aber was dann als Projekt für die Dorfstraße 7 vorgestellt wurde, hat mich fast vom Stuhl gehauen. Zur Erinnerung. Die Dorfstraße 7, das ist da, wo LEDO, ein weit über Ahrensfelde beliebter Supermarkt mit international, meist tollem osteuropäischen Angebot auch an Frischwaren stand. Vom interessanten Markt, der abgebrannt ist oder am Feiertag des Sieges Sowjetrusslands über den Hitlerfaschismus abgefackelt wurde, wie einige spekulativ vermuten, blieb, wie alle wissen, nur kahler Beton. Aber es ist ein Filetstück in der Dorfstraße und wenn die mit der Umgehung entlastet würde, durchaus ein mögliches Projekt dörflichen Charakters, das die Dorfstraße attraktiver und bürgerfreundlicher durch gewünschte Dienstleister, Handwerker oder einem Restaurant machen könnte.

Doch was dann vorgestellt wurde, hat auch die anwesenden Bürger aufschrecken lassen. Es lagen zudem auch keine Unterlagen vor und wer das zu verantworten hatte, wusste auch warum. Denn als Projekt wurde wortreich und gekonnt der Bau einer Selfstorage der Firma My Place vorgestellt, also ein moderner Lagerschuppen, als „starker Partner für mehr Platz in Haus, Wohnung“. Ein Gebäude nun nicht mehrstöckig wie in Marzahn, sondern mit einladender Fassade zur Dorfstraße, auch mit möglichem Café oder Supermarkt. Aber eben hinter der Fassade nicht mehr oder weniger als ein Lagerhaus. My Place, um keinen falschen Zungenschlag aufkommen zu lassen, ist durchaus ein erfolgreiches wie ernst zu nehmendes Unternehmen an 55 Standorten und zahlreichen zusätzlichen Angeboten sowie sozialem Engagement.

Aber der Standort, und genau das bewegte Frau Hübner, Vorsitzende der Gemeindevertretung, warum ausgerechnet hier in Ahrensfelde? Auch die Mehrheit der anderen Ortsbeiratsmitglieder hatten etwas anderes vor Augen, das mehr dem dörflichen Charakter entsprach für eine der letzten Baulücken in der Dorfstraße. Sofort fiel mir ein, dass wir mit den Storagen-Batterien in Blumberg Rehan und in Eiche kostbares Bauland sinnentleert verschleudert haben und nun noch so eine Batterie, wenn auch mit ortsgemildertem Aussehen hier bei uns im Zentrum?

Damit entsteht nicht ein anspruchsvoller, zukunftsträchtiger Arbeitsplatz, den wir in Ahrensfelde so dringend brauchen.

Immer wieder wurde hier im Blog der Ortsbeirat von Ahrensfelde gerügt, weil er zugelassen oder beschlossen hatte, dass Ahrensfelde nun so aussieht. Hier und heute glaube ich gespürt zu haben, dass sich der Ortsbeirat, wie deren Vorsitzender Joachim ausdrückte, seiner Verantwortung durchaus bewusst ist.

Hartmut Moreike

Donnerstag, 24. November 2022

Daseinsfürsorge sieht anders aus - die richtigen Worte zur rechten Zeit

Viele Ahrensfelder sehen, angesichts der ersten kalten Tage, mit sorgenvollen Gefühlen dem Winter entgegen. Strom- und Gaspreise steigen in nie gekannte Höhen als Ergebnis einer seit Jahren betriebenen verfehlten grünen Energiepolitik. Darauf will ich nicht näher eingehen, bei uns geht es um Kommunalpolitik. Diese Sorge lässt immer mehr fragen, ob wir für einen Blackout, also den totalen Stromausfall über längere Zeit gut gerüstet sind. Diese Frage warf Dr. Pöltelt, ein Energiespezialist, von den Ahrensfelder Unabhängigen nicht zum ersten Mal auf und sie spielte auch in der Novemberberatung der Gemeindevertretung eine Rolle.

Der verantwortliche Mitarbeiter der Verwaltung, Herr Becker, berichtete dem Gremium, dass gemeinsam mit dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr ein Plan erarbeitet würde, der jetzt noch als Arbeitspapier vorläge. Es würde auch an einem System gearbeitet, alle Bürger zu informieren.

Schön und gut, das würden die Bürger auch von ihrer Verwaltung erwarten. Wer nun glaubte, im Nest der Daseinsfürsorge der Verwaltung den Winter und Stromausfälle schon überstehen zu können, wurde durch Bürgermeister Gehrke eines Besseren belehrt. Statt seinen Bürgern Sicherheit und Zuversicht zu vermitteln, appellierte er nach dem Motto, "Jeder ist sich selbst der Nächste", an Eigenverantwortung. "Grundsätzlich können wir nicht 14.000 Einwohner mit Wasser, Strom und Lebensmittel versorgen, jeder Bürger muss die Vorsorge selbst treffen."

Natürlich hat der Mann erst einmal recht, er sprach davon, dass sich jeder mit Taschenlampe und Kerzen oder einem Lebensmittelvorrat ausrüsten könne. Das aber klingt schon beinahe zynisch, denn damit unterschätzt der Ahrensfelder Hauptverwaltungsbeamte das Problem völlig!

Denn ein Blackout ist nicht mit banalen Worten zu beschreiben und heißt, dass das Telefon schweigt, die Heizung nicht funktioniert, kein Wasser aus dem Hahn kommt, der Computer streikt und auch das Handy niemand mehr erreicht. Es kann passieren, dass die S-Bahn und Züge auf freier Strecke stehen bleiben oder dass Bürger nicht mehr einkaufen können, weil Kassen und Türen an Einkaufsmärkten ihren Dienst versagen. Auch die Versorgung mit Bargeld über Geldautomaten ist nicht mehr möglich. Zu Hause sitzen die Ahrensfelder im Kalten und Dunkeln, Kühl- und Gefrierschränke tauen ab und die darin gelagerten Lebensmittel verderben innerhalb kurzer Zeit. Wie erreicht man da einen Notarzt, die Polizei oder die Feuerwehr und was passiert mit der häuslichen Pflege, wenn lebenserhaltende Apparaturen versagen und wenn es kein Benzin mehr an den Tankstellen gibt?

Das Szenario ließe sich beliebig fortsetzen. Natürlich wies Bürgermeister Gehrke darauf hin, dass für solche Fälle vor allem der Landkreis die Verantwortung trägt. Geschenkt, denn die Ahrensfelder brauchen das Gefühl, dass auch in ihrer Gemeinde alles Nötige getan wird, um in einem solchen Fall, der hoffentlich nicht eintritt, auch hier alles nur Mögliche für sie organisiert wird. Hier wird Ideenreichtum und Solidarität gefragt sein und Empathie, die richtigen, Mut machenden Worte und kraftvolle Taten.

Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen und unterstellen, dass das nicht der Fall sein wird. Aber dennoch verbreiten solche lapidaren Aussagen von Bürgermeister Gehrke in der jetzigen Situation und bei den Unsicherheiten vieler Bürger weder Zuversicht noch Vertrauen.

Hartmut Moreike

Samstag, 19. November 2022

Projekt Lindenberg Süd - ein gewolltes, ungewolltes Siedlungsvorhaben?

Zumindest, wenn es nach der Meinung vieler Lindenberger geht, die im November 2019 eindeutig, das heißt mehrheitlich, im außergewöhnlich gut besuchten Ortsbeirat dieses Vorhaben vehement abgelehnt haben. Auch der Ahrenfelder Ortsvorsteher Joachim sprach sich einst gegen das Projekt des Siedlungsbaus auf 31 Hektar Ackerland an der Birkholzer Allee aus, weil es seinen Ortsteil mit noch mehr Verkehr belasten würde. Und doch geistert dieses Projekt weiter durch die Pläne, im Achsenentwicklungskonzept Ahrensfelde - Werneuchen und im Integrierten Regionalplan Uckermark - Barnim sogar als, man höre und staune, als von der Gemeinde als vorrangig gewünscht.

Wer oder was steckt dahinter? Bei den Kriminologen heißt es immer: Cui bono est? Das heißt, so ich mich recht erinnere: Wer hat den Vorteil? Herr Winter selbstredend, aber das ist klar und der wird wohl kaum zu den genannten Plänen der Gemeinde zugearbeitet haben. Bleib der oder bleiben die 17.000 Einwohner Verteidiger. Auch in der Gemeindevertretung?

Für mich war auch unverständlich, dass in der besagten öffentlichen Ortsvorstandstagung Lindenberg Bürgermeister Gehrke, ein Lindenberger, sich nicht nur stark gemacht hat, sondern auch das Projekt persönlich vorgestellt hatte, obwohl der Investor, Herr Winter, anwesend war. Der ist einer der Gesellschafter der Lindenberg Süd GbR. Ich frage mich deshalb, hat der Hauptverwaltungsbeamte damit seine Neutralitätspflicht in Frage gestellt? Aber er kennt Herrn Winter gut, war bei Übergabe von Wohnkomplexen natürlich dabei, wie zahlreiche Pressefotos belegen.

Nun, soll Bürgermeister Gehrke weiter von 17.000 Einwohnern träumen, ich halte es mit den immer mehr werdenden Bürgern der Gemeinde, die sagen: Genug ist genug! Genug mit den Blechlawinen ohne Unterlass durch unsere Straßen, genug mit Lärm, Feinstaub und Stau. Genug mit erfolglosem Suchen nach einem Hausarzt, einem gemütlichen Café oder gar einem vorzeigbaren Restaurant in Ahrensfelde, Freizeiteinrichtungen wie Bowlingbahn oder gar ein Schwimmbad für jüngere Ahrensfelder oder dem Fehlen einer Seniorenresidenz für die Veteranen!

Ich wurde gewarnt, dass ich mich nicht mit Herrn Winter anlegen sollte, denn er sei ein mächtiger Mann. Nun, das ist auch nicht meine Absicht. Herr Thomas Winter ist durchaus ein für die Gemeinde tatkräftiger, vielbeschäftigter und segensreicher Bürger, der sich hier beruflich vielfältig engagiert. Und damit habe ich nicht nur die Gewerbesteuern der Wibau Baugesellschaft mbH, der Winter-Immobilien-GmbH oder der Lindenberg Süd GbR im Blick, sondern auch den Hauptsponsor von Grün-Weiß Ahrensfelde.

Aber darum geht es mir nicht, denn die geschäftlichen Aktivitäten von Ahrensfelder Bürgern sind für mich nicht relevant, sondern die 31 Hektar Ackerland, die, wenn auch mit schönsten Worten für eine aufgelockerte Bauweise, doch zubetoniert werden sollen. Dazu müsste auch der Flächennutzungsplan geändert werden und da habe ich bei unserer Gemeindevertretung so meine Befürchtungen. Irgendwie habe ich das Gefühl, ein Gefühl mag ja trügen, hier soll etwas durch die Hintertür realisiert werden.

Die Ahrensfelder Unabhängigen seit langem, und auch die Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde" seit kurzem, sprechen sich klar gegen jede weitere Bebauung von Ackerflächen aus. Damit entsprechen sie den Vorgaben der Bundesregierung zum Schutz des Gutes Boden und Halbierung seiner Bebauung bis 2030. Bis dahin sollten je 1.000 Einwohner nur 1 Hektar für Wohnungs-, Industrie- und Verkehrsbau erfolgen. Das wären für Lindenberg nur so um die 2,5 Hektar!

Ich will kurz deutlich machen, was 31 Hektar Ackerland für unsere Ernährung bedeuten. Auf einem Hektar erntet man etwa 7,6 Tonnen Roggen. Auf 31 Hektar also, eine einfache Multiplikation: 235,6 Tonnen, gleich 235.600 Kilogramm im Jahr. Daraus ließen sich über den Daumen gerechnet etwa 250.000 feinste, gesunde Roggenvollkornbrote backen. Achtzehn (18) Brote für jeden Bürger der Gemeinde Ahrensfeldes vom Neugeborenen bis zum Greis.

Und das ist eines meiner Hauptargumente, weshalb ich gegen die Bebauung von Lindenberg Süd bin: Brot! Ich weiß, wovon ich schreibe. Ich habe Kanten klitschigen, schwarzen Roggenbrots an den Feldkesseln der Soldaten der Roten Armee in Berlin hin und wieder glücklich erbettelt. Denn als kleines Kind unmittelbar nach dem großen, durch Deutschland betriebenen Völkermorden, da haben wir nicht gefragt, was gibt es zu essen, sondern so manches Mal, gibt es etwas zu essen?

Hartmut Moreike

Dienstag, 15. November 2022

Der zweite Bahnsteig in Blumberg

Es ist durch unsere Verwaltung schon so einiges am Bürger vorbei beschlossen worden, aber hier wird es ganz deutlich, Kompetenz und Sachverstand der Bürger ist nicht gefragt. Wie soll man sonst die Zustimmung zum Bau des zweiten Bahnsteigs anders bewerten. Heimlich still und leise wurde dem EBA eine Stellungnahme übermittelt und die Bürger werden wieder einmal überrumpelt. Hat das Geschehen um den Haltepunkt Ahrensfelde Friedhof nicht allen gezeigt was passiert?

Zum Verständnis, niemand ist gegen den zweiten Bahnsteig, er war ja auch schon einmal vorhanden und wurde abgerissen! Der Aufschrei war groß und Versprechen gab es reichlich ihn wieder aufzubauen. Eine optionale Variante wurde auch der Gemeinde vorgestellt. Leider sind die Zuständigkeiten nicht immer so einfach zu verstehen und so waren einige Schreiben in der Versenkung verschwunden und die eigentlich vernünftige Variante eines Tandembahnsteigs plötzlich nicht mehr aktuell. 

Das dann sich anschließende Possenspiel der Verwaltung im Zusammenspiel mit DB Netz und dem VBB ist der ultimative Beweis des Niedergangs unserer Demokratie. Es wird wie abgöttisch den Worten gelauscht und alles aufgesaugt was irgendwie plausibel klingt. Dabei war eine fachtechnische Expertise zu bestimmten Aussagen überhaupt nicht vorhanden, es waren Worte. Das Dilemma besteht aber in der Komplexität der Dinge und da sind eben die örtlichen Verhältnisse mit ihren konkreten Bedingungen nicht außeracht zu lassen.

Am Dienstag (15.11.) sollte die Diskussion zum Bahnhofsvorplatz in Blumberg auf den Weg gebracht werden, eine Planung der Erweiterung des P&R-Platzes ist bereits gelaufen, neue Fahrradabstellplätze wurden gebaut. Ist das alles im Einklang mit dem Neubau des zweiten Bahnsteigs? Dessen Lage ist nur ein Problem, ich muss ihn ja auch betreten, und das geht nur am westlichen Ende. Da hätten wir ja auch noch das Problem der Busse.

Eine Verkehrsplanung und Entwicklung für unsere Bürger sieht anders aus. Und wie immer, sorry, Schuld sind immer die anderen!

Klaus Hilpert

Sonntag, 13. November 2022

Kampf gegen Windmühlen, dem unsinnigen Adventsfeuerwerk

Als ich im Amtsblatt das Programm des Ahrensfelder Weihnachtsmarkts las, fiel mir die Kinnlade herunter. Da stand doch tatsächlich "traditionelles Höhenfeuerwerk". Nun ein Feuerwerk im besinnlichen Advent hat nichts, aber überhaupt nichts mit Traditionen der Vorweihnachtszeit zu tun, das ist barer Unsinn. Traditionen sind der selbst geflochtene Adventskranz, das Singen von Adventsliedern, der Adventskalender mit 24 kleinen Überraschungen, die Adventsbäckerei wie der Mehrower Plätzchenmarkt und das Stollenbacken, den Weihnachtsmarkt besuchen, die geputzten Schuhe zum Nikolaustag herausstellen und füllen lassen und seit alters her die ganze Familie zum Adventskaffee zu Selbstgebackenem einladen.

Ich habe schon am 24. November 2019 eine Petition in die Gemeindevertretung für die Abschaffung des die Umwelt schädigenden Unsinns eingereicht. Die Reaktion war ebenso seltsam wie ungeheuerlich. Das beträfe den Ortsbeirat Ahrensfelde und da landete mein Anliegen genau bei dem Organisator, der Unvernunft mit Höhenfeuerwerk und so seine Einstellung zum Klimaschutz zur Schau stellt, beim Ortsvorsteher Joachim. Damit hat die Gemeindevertretung den Bock zum Gärtner gemacht! Lehrer Joachim sagte sinngemäß, dass er solange er etwas in Ahrensfelde zu sagen hat, wird es ein Höhenfeuerwerk geben. Schon wegen der Kinder, denen es gefällt. Und mein Einsatz zum Klimaschutz wäre politisch motiviert. Recht hat der Mann, ich engagiere mich dunkelgrün, und gerade deshalb bin ich ja sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Natur und Umwelt.

Aber es steht wohl erst mit Hegel bei den höheren Klassen im Lehrplan, dass Vernunft ebenso wie Freiheit die Einsicht in die Notwendigkeit bedeuten. Nun ich leugne ja nicht, dass es Spaß machen kann, etwas Unsinniges zu tun. Ja, es ist oft schwer, vernünftig zu sein. Martin Luther sagte derb sexistisch über die Vernunft: Sie sei „die höchste Hur, die der Teufel hat“. Und freiwillig Geld einfach in die Luft zu jagen, ist gerade jetzt ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die jeden Euro umdrehen müssen und nicht mehr wissen, wie sie ihre Stromrechnung bezahlen sollen. Was könnte nicht alles Sinnvolles mit dem Geld gemacht werden! Sollten wir nicht lieber statt dieser Verschwendungsorgie wirklich etwas für eine saubere Umwelt tun?

In einer repräsentativen Umfrage meinten 66 Prozent der Befragten, dass der verursachte Feinstaub absolut unnötig ist. Die Belastung durch dieses einmalige Höhenfeuerwerk ist so stark, als führen ca. 1.000 Lastkraftwagen ohne Partikelfilter durch die Ahrensfelder Dorfstraße. Überall setzt sich Vernunft durch, nur nicht in Ahrensfelde. Viele Kommunen verzichten aus Umweltgründen und weil sie das Geld der Bürger nicht verbrennen wollen, sogar auf das beliebte und wirklich traditionelle Sylvesterfeuerwerk.

Nun kommt oft das Argument, dass das vorweihnachtliche Höhenfeuerwerk eine einmalige Sache und in wenigen Minuten vorbei sei. Richtig und falsch, denn vorbei ist nicht die Umweltverschmutzung. Nach der Knallerei ist Pyroplastik noch lange überall in den Böden und in Gewässern. Demnach - wäre unsere Gemeindevertretung klug und konsequent - müsste das unsinnige Feuerwerk gerade nach der in der Beratung befindlichen „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde" verboten werden, die sich auch mit Verunreinigen von Grünanlagen und Gewässer beschäftigt.

Aber was dann? Viele Städte und Gemeinde machen es vor mit einer umweltfreundlichen Lichtershow. Ich bin bei uns da nicht besonders optimistisch, denn der Kampf gegen die Windmühlen der Unvernunft ist eben so sinnlos wie gegen Dummheit, gegen die selbst Götter vergebens fechten.

Hartmut Moreike

 

Mittwoch, 9. November 2022

Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde (Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde)


Das ist der Entwurf, der nun in den Ortsbeiräten und den Gremien diskutiert wird.

Aufgrund der §§1, 24, 26 Abs.1 und § 30 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden - (Ordnungsbehördengesetz - OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.08.1996 (GVBl. I S. 266) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes vom 07.06.2022 (GVBl.I/22, [Nr. 13]), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde in ihrer Sitzung am…. folgende Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde. Sofern für einzelne Anlagen eine Benutzerordnung existiert, so gelten die Regelungen zusätzlich zu dieser Verordnung. 

§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Verkehrsflächen im Sinne dieser Verordnung sind alle Flächen, die den öffentlichen Straßen gem. § 2 Brandenburgischen Straßengesetz zugeordnet sind. (2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind alle der Allgemeinheit zugänglichen 1. Park- und Grünanlage, die nicht zu den Verkehrsflächen im Absatz 1 gehören, 2. Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, 3. Friedhöfe sowie die Ufer und Böschungen von Gewässern, 4. Ruhebänke, Buswartehäuschen, Fahrradabstellanlagen, 5. Denkmäler, Kunstgegenstände, Standbilder, Plastiken, Anschlagtafeln. 

§ 3 Verunreinigungsverbot (1) Jede Verunreinigung der Verkehrsflächen und öffentlicher Anlagen ist untersagt. Unzulässig ist insbesondere das Hinterlassen von Unrat, Lebensmittelresten, Papier, Glas, Konserven, sonstiger Verpackungsmaterialien, Hundekot, Tabakresten und anderem Abfall sowie von scharfkantigen, spitzen, gleitfähigen oder anderweitig gefährlichen Gegenständen; das Reinigen von Gefäßen u.a. Gegenständen, es sei denn, es erfolgt mit klarem Wasser; Verkehrsflächen oder öffentliche Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu besprühen. (2) Hat jemand Verkehrsflächen oder öffentliche Anlagen verunreinigt oder verunreinigen lassen, so muss er unverzüglich für die Beseitigung dieses Zustandes sorgen. (3) § 32 StVO bleibt unberührt. 

§ 4 Schutz der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen (1) Die Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen sind schonend zu behandeln. Sie dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden. (2) Es ist untersagt 1. auf Verkehrsflächen und in den öffentlichen Anlagen unbefugt Bodenaustausch vorzunehmen, Sträucher und Pflanzen einzusetzen bzw. aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder in sonstiger Art und Weise zu verändern; 2. auf Verkehrsflächen und in den öffentlichen Anlagen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Hinweiszeichen, Straßennamensschilder und kommunales Inventar zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, aufzustellen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. sich in den öffentlichen Anlagen unbefugt gewerblich zu betätigen; Werbeträger, Werbefahrzeuge oder sonstige Gegenstände, wie Handzettel, Flugblätter oder andere Druckerzeugnisse, aufzustellen, abzulegen oder zu verteilen; 4. auf öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge oder Anhänger zeitweise oder dauerhaft abzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich zugelassen ist; 5. auf Verkehrsflächen, insbesondere Straßenbegleitgrün, Gräben, Entwässerungsanlagen und Böschungen, Kraftfahrzeuge oder Anhänger zeitweise oder dauerhaft abzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich zugelassen ist; 6. auf Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen ohne Erlaubnis Stoffe zu verbrennen sowie abzubrennen, sowie Grillgeräte zu betreiben, sofern dies nicht ausdrücklich zugelassen ist; 7. in öffentlichen Anlagen zu übernachten. 

§ 5 Verhalten am Wasser (1) An, in und auf öffentlichen Gewässern wie Dorfteichen und offenen Gräben ist verboten: 1. das Angeln; 2. das Beschädigen der Uferbereiche gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1; 3. das Verschmutzen der Uferbereiche und Gewässer gemäß § 3 Abs. 1; 4. das Stören von Tieren und Beschädigen oder Verändern von Pflanzen gemäß § 4 Abs. 2 Nr.1; 5. das Einsetzen von Fischen ohne Erlaubnis; 6. das Verbrennen sowie Abbrennen von Stoffen ohne Erlaubnis, sowie das Betreiben von Grillgeräten gemäß § 4 Abs. Nr. 6; 7. das Übernachten gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 7 und das Ab- oder Aufstellen von Wohnwagen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4, Zelten oder andere zum Übernachten geeignete Gegenstände. (2) Vom Angelverbot ausgeschlossen sind die folgenden Gewässer, sofern der Angler im Besitz einer gültigen Erlaubnis ist: 1. Dorfteich Mehrow 2. Lakegewässer Mehrow 3. Dorfteich Blumberg 4. Wendtsee 5. Kiebitzsee. 

§ 6 Ausnahmen Die örtliche Ordnungsbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Regelungen der §§ 3, 4 und 5 zulassen, wenn dies im öffentliches Interesse liegt. 

§ 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. § 3 Abs.1 handelt; 2. § 4 Abs.2 Nr. 1 auf Verkehrsflächen und in den öffentlichen Anlagen unbefugt Bodenaustausch vornimmt, Sträucher und Pflanzen einsetzt bzw. aus den Boden entfernt, beschädigt oder Teile davon abschneidet, abbricht, umknickt oder in sonstiger Art und Weise verändert; 3. § 4 Abs.2 Nr. 2 auf Verkehrsflächen und in den öffentlichen Anlagen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Hinweiszeichen, Straßennamensschilder und kommunales Inventar entfernt, versetzt, beschädigt, aufstellt oder anders als bestimmungsgemäß nutzt; 4. § 4 Abs. 2 Nr. 3 sich in den öffentlichen Anlagen unbefugt gewerblich betätigt; Werbeträger, Werbefahrzeuge oder sonstige Gegenstände, wie Handzettel, Flugblätter oder andere Druckerzeugnisse, aufstellt, ablegt oder verteilt; 5. § 4 Abs. 2 Nr. 4 auf öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge oder Anhänger zeitweise oder dauerhaft abstellt, sofern dies nicht ausdrücklich zugelassen ist; 6. § 4 Abs. 2 Nr. 5 auf Verkehrsflächen, insbesondere Straßenbegleitgrün, Gräben, Entwässerungsanlagen und Böschungen, Kraftfahrzeuge oder Anhänger zeitweise oder dauerhaft abstellt, sofern dies nicht ausdrücklich zugelassen ist; 7. § 4 Abs. 2 Nr. 6 auf Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen ohne Erlaubnis Stoffe verbrennt sowie abbrennt, oder Grillgeräte betreibt; 8. § 4 Abs. 2 Nr. 7 in öffentlichen Anlagen übernachtet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf der Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden. 

§ 9 In-Kraft-Treten Diese Ordungsbehördliche Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

 Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeiste

Dienstag, 8. November 2022

Der Hauptausschuss zu einem längst überfälligen Thema

Ich habe die November-Beratung des Hauptausschusses besucht. Der Hauptausschuss wird wie alle von seinem Vorsitzenden im Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten, also dem Bürgermeister, einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert. Nun, das scheint in diesem Jahr recht oft gewesen zu sein, denn es gab, bis auf die verlängerten Sommerferien für die Abgeordneten nur zwei Monate bisher, in denen der Hauptausschuss nicht tagte. Dafür meine Hochachtung. Die Geschäftslage, was immer man drunter versteht, scheint 2020 nicht so dringlich gewesen zu sein, denn da ist er viermal ausgefallen und 2021 mit dem bisherigen Negativrekord sogar sechsmal, zum Jahresende sogar ein ganzes Quartal. Sicher auch Corona bedingt. Aber das Leben ging doch weiter, oder?

Bei den Aufgaben und dem Vorsitz des Hauptausschusses stieß ich in der Kommunalverfassung Brandenburgs auf einen interessanten Fakt. Der § 49 besagt "...Demnach wählen die Mitglieder des Hauptausschusses aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, sofern nicht die Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung beschließt, dass der Bürgermeister den Vorsitz führt." Der Gesetzgeber macht mit dieser Regelung deutlich, dass typischerweise der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss führen sollte. 

Das macht Sinn, und deshalb empfiehlt das Ministerium des Innern "...dem Hauptausschuss im Hinblick auf die Rechtslage in anderen Bundesländern und wegen der besonderen Erfahrung des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Sitzungsleitung sowie dem Zusatzwissen des hauptamtlichen Bürgermeisters als Chef der Verwaltung, in der konstituierenden Sitzung durch Beschluss den hauptamtlichen Bürgermeister zum Vorsitzenden des Hauptausschusses zu bestimmen."

Warum das bei uns nicht erfolgt ist und die Gemeindevertretung das nicht beschlossen hat, bleibt das Geheimnis der Abgeordneten. Ob die Vorsitzende Frau Hübner die Empfehlung kannte, ich glaube kaum. Oder wollte man jemanden ein erkleckliches Amt zuschieben?

Es wäre zweifellos mit dem Bürgermeister die bessere Lösung gewesen. Ganz nebenbei, hätte das auch einen positiven finanziellen Aspekt. Der Bürgermeister bekommt sein Gehalt und die Aufwandsentschädigung für den Ausschussvorsitzenden von über 3.000 Euro im Jahr könnten wir einsparen. Praktisch gerechnet sind das so um die fünfzehn Bänke für Senioren zum Ausruhen an verschiedenen Orten in der Gemeinde.

Zudem habe ich so manches Mal im Hauptausschuss den ganz persönlichen Eindruck, dass der ehrenamtliche Vorsitzende, Herr Stock, bei allem ehrlichen Bemühen, nicht souverän und unabhängig führt und manchmal im Amt überfordert ist. Also wäre die Variante Bürgermeister nicht die Schlechteste, ist er doch auch ausschließlich für die Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung verantwortlich, wobei er sich seiner Verwaltung bedient, und gibt er auch den Bericht des Ausschussvorsitzenden

Aber das waren nur meine Gedanken im Vorfeld der Beratung.

Auf der Tagesordnung nur ein sachliches, aber umso wichtigeres Thema: „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde.“ Eine gute und nützliche und sicher auch notwendige Verordnung. Es regt nicht nur mich auf, dass es Mode geworden ist, nicht auf dem eigenen Grundstück zu parken, sondern auf den Grünstreifen, der die Straße einfasst. Es widert mich an, wie vermeintlichen „Künstlern“ Bänke und Spielgeräte besprühen. Es ist inakzeptabel, ja asozial, den Verpackungsmüll wo man geht und steht, fallen zu lassen und ich finde es auch anmaßend, wenn Rigolen zugeschüttet und Gemeindeflächen einfach zum Hausvorgarten gemacht werden. Das sind nur einige Ordnungswidrigkeiten, die nun geahndet und bis zu 1.000 Euro bestraft werden können. Natürlich wird das Ordnungsamt nicht sofort rigoros mit Strafen aufwarten, sondern erst einmal aufklärend und belehrend wirken.

Es geht schlicht um nicht mehr und nicht weniger als um ein achtsames Miteinander, eine gewisse Ordnung einzuhalten, Vandalismus an unseren gemeinsam bezahlten Einrichtungen zu ahnden und das Gemeindeeigentum zu achten. Das ist keine Willkür der Verwaltung, sondern eine Forderung von immer mehr Einwohnern unserer Gemeinde und es ist traurig, dass diese Verordnung notwendig und überfällig ist. Ich begrüße diesen Schritt, der sicher von der Gemeindevertretung beschlossen werden und bald im Amtsblatt für alle nachlesbar sein wird.

Hartmut Moreike

 

Sonntag, 6. November 2022

 

Da immer wieder gefragt wird, was konkret die Ahrensfelder Unabhängigen in die Gemeindevertretung einbringen und es sicher interessant ist, unser Engagement zu verfolgen, werden wir unsere allgemein interessierenden Anträge von Zeit zu Zeit in den Blog stellen. Hier nun für die Novemberberatung:

Antrag an die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde - Weitere kommunale Radwege ausbauen / Radfahren für Jung und Alt sicher und attraktiv gestalten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Gemeindeverwaltung, die Planungskosten für den Ausbau folgender kommunaler Radwege zu präzisieren und im Entwurf des Investitionshaushaltes 2023 einzustellen, um sie zeitnah zu realisieren:

1) Bahnhof Blumberg - Krummensee - Wegendorf

2) Nr. 5 Lindenberg - Neu-Lindenberg - Blumberg - Bhf. Ahrensfelde Nord

3) Ortsausgang Ahrensfelde - Blumberger LennÈ-Park.

Begründung: Der Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 14.6.2022 den Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung gefasst, den Ausbau der oben genannten kommunalen Radwege im Zuge des Radverkehrskonzeptes in der Haushaltsplanung 2023 zu berücksichtigen. Zur Co-Finanzierung werden dazu zahlreiche Fördermittel der Europäischen Union sowie bundesweite und bundeslandbezogene angeboten.

Finanzielle, haushaltsrechtliche Auswirkungen: ja

Patrick Seiler                                                                               06.11.2022 f

Für die Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen - BVB / FREIE WÄHLER

Samstag, 5. November 2022

Ein Zeitungsartikel, der viele Fragen aufwirft

Die Märkische Oderzeitung (MOZ), unser Regionalblatt, beschäftigt sich weit weniger mit dem, was in Ahrensfele berichtenswert wäre, als es die Ahrensfelder selbst wünschten. Und wenn, so reicht einigen Journalisten der Weg ins Rathaus. Bis auf einen mit dem Kürzel KuK, für den stets ein Stuhl bei den Besuchern in der Gemeindevertretung reserviert ist.. Am 4. November erschien nun wieder einmal ein Beitrag in der MOZ unter der für die Lokalredaktion wohl reißerischen Überschrift "Zuzügler kritisieren Zuzug". Nun, es sind nicht nur Zuzügler, die ein weiteres, ausuferndes Wachstum ohne den Ausbau der Infrastruktur kritisieren, sondern auch Alteingesessene. Sie erkennen ihr Dorf schon längs nicht mehr wieder und werden im Lärm taub, husten im Feinstaub. Außerdem sind alle Ahrensfelder einmal zugezogen, Wilfried Gehrke 1964. So ist die Überschrift unsinnig und nicht besonders originell.

Aber wie kommt die Journalistin auf die Idee mit dieser Überschrift? Ganz einfach: Unser Bürgermeister stand geistig Pate, hat er doch gesagt: "Es gibt Bedenken  bei der Ansiedlung - hauptsächlich aber von Bürgern, die selber noch vor kurzem hierher herausgezogen sind." Hat er nicht vor seiner Wahl gesagt, dass er der Bürgermeister aller Ahrensfelder sein will?

Dann sagt unser Bürgermeister, dass er die Kritik einiger Bürger an dem weiteren Ausbau von Wohnsiedlungen kennt. Unterschlägt er da bewusst den Bürgerwillen, der ihm auch durch die Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde" bekannt ist, denn dieser Wille wurde in rund 1.200 Unterschriften dokumentiert. Das ist kein irregeleitetes Häufchen neu Zugezogener, das sind konkret seine Bürger mit Namen und Adresse und nicht die von ihm nebulös Zitierten, wenn er sagt: "Die Entwicklung wollen die meisten Bürger."

Entwicklung ja, aber dem dörflichen Charakter entsprechend mit Ausbau der Infrastruktur, mit wirklicher Umgehungsstraße, eine bessere ärztliche Versorgung, Radwege, die die Ortsteile verbinden, kleinere Kindertagesstätten, Kinderspielplätze in jeder größeren Siedlung, grüne Inseln nicht für die Senioren zum Verweilen, kleine Cafés und auch eine Seniorenresidenz, um nur einige Wünsche zu nennen.

Und das entspräche doch eigentlich auch dem Anliegen von Bürgermeister Wilfried Gehrke, den er selbst einmal formuliert hatte: "Ich möchte die Entwicklung unserer Gemeinde mit seinen 5 Ortsteilen weiter vorantreiben, aber darauf achten, dass die Orte ihre Identität bewahren können."

Ich finde es impertinent vom Bürgermeister, uns Zugezogenen zu unterstellen, wir würden uns nicht für die Geschichte der Gemeinde interessieren, nur weil wir den Flächennutzungsplan nicht kennen würden. Ja, der ist ein Buch mit sieben Siegeln, weil er schon so oft fortgeschrieben wurde. Aber er ist eine graphische Geländekarte und nirgendwo steht in der Legende geschrieben, dass er für 17.000 Einwohner ausgelegt ist. "Die wollen wir haben", sagte aber Bürgermeister Gehrke und ich füge hinzu, koste es was es wolle und wenn es die Lebensqualität vieler Einwohner beeinträchtigt.

Sicher ist der Zuzugsdruck aus Berlin, auf den sich der Bürgermeister oft beruft, enorm. Aber wir sind nicht dazu da, die Folgen der katastrophalen Wohnungspolitik des Senats, auch unter seinem CDU-Parteifreund Diepgen mit all den Bauskandalen, zu korrigieren. Man kann auch Zuzug herbeireden und Investoren Tür und Tor öffnen, wie bei Bonava mit den "Ahrensfelder Obstwiesen", die so weder die Bürger, besonders die Anlieger und der Ortsbeirat Ahrensfelde wollten, ganz abgesehen von Natur- und Umweltschutzverbänden. Nicht zu reden davon, dass das ein geeigneter Standort für die Grundschule gewesen wäre, der da recht preiswert verkauft wurde.

Hat unser Bürgermeister nicht vor seiner Wahl versprochen: "Eine größtmögliche Transparenz in allen Entscheidungen der Verwaltung, Verständnis und Offenheit sind wichtige Prämissen der Arbeit des Bürgermeisters. 

Dieser Zeitungsartikel und noch mehr, wie hier Zwietracht zwischen Alt-Ahrensfeldern und Neubürgern, die wesentlich zur kulturellen, sportlichen und sozialen Lebensqualität betragen, hat mich empört. Auch die Ignoranz des Bürgerwillens, den die Ahrensfelder Unabhängigen seit Jahren vertreten und der mit der Bürgerinitiative "Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde" eine neue Qualität der Öffentlichkeit erreicht hat. Und die Überheblichkeit, mit der Herr Gehrke unser aller und auch mein Engagement in der Gemeinde mit seinen Aussagen geringschätzt, hat mich persönlich beleidigt.

Hartmut Moreike

(Diplom-Journalist)

Mittwoch, 2. November 2022

Fahrradfahren ist wie ein kleiner Urlaub

Was läuft gut?  W
o drückt noch der Schuh in der Gemeinde Ahrensfelde?

Machen Sie mit bis 30. November 2022!

Die Qualität des Radverkehrs sollte ständig überprüft und wo nötig verbessert werden. Erste Schritte sind mit dem Radverkehrskonzept des Landkreises Barnim und einigen Investitionen in Radwegen der Gemeinde auch erfolgt. Damit auch für die Gemeinde Ahrensfelde der Radverkehr für Jung und Alt weiterentwickelt werden kann, erfragen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie der Allgemeine Deutsche Fahrradclub immer wieder die Situation des Radverkehrs in den Städten und Gemeinden. 
Bitte geben Sie Ihre Meinung dazu ab. Ihre Vorschläge und Ansichten können auch wir dann als Wählervereinigung der Ahrensfelder Unabhängigen in konkretes politisches Handeln umsetzen.

Hier geht’s zum „Fahrradklima-Test“: https://fahrradklima-test.adfc.de/

Oder hier:

                      

Patrick Seiler