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Sonntag, 6. Februar 2022

Wieder einmal fraglicher Zwangs-Umzug der Zauneidechsen

Gleich zur Klarstellung: Ich bin nicht gegen sinnvollen Gewerbe- oder Wohnungsbau mit Augenmaß und naturschonend. Sowohl in Blumberg beim Bau des Supermarktes von REWE und DM sowie beim Wohnungsbauprogramm in der Ulmenallee schreibt das Gesetz vor, aus Naturschutzgründen die dort lebenden Reptilien, also konkret Zauneidechsen und Blindschleichen zu schützen und in dem Fall umzusiedeln. Die Zauneidechse, lateinisch lacerte agilis, ist nicht nur eine streng geschützte Art, sondern war auch 2020 das "Reptil des Jahres". Sicher nicht nur, weil diese Eidechse so schön ist, sondern weil ihr Bestand rapide abnimmt, vor allem durch Siedlungs- und Verkehrsbauten. Zudem ernährt sie sich von Schadinsekten und, was die Wissenschaft herausgefunden hat, sie kann dem Menschen auch noch anderweitig dienlich sein: Zauneidechsen produzieren Abwehrstoffe gegen Borreliose, eine höchst gefährliche, oft von Zecken übertragende Krankheit.

Aber, wie ist das mit der Umsiedlung, die ja auch schon bei der Erweiterung des Sportplatzes in Ahrensfelde durchgeführt wurde? Die Erfolge sind nicht nur hoch umstritten, sie sind, schlicht gesagt, meist sinnlos. Das sagt Hubert Laufer, den man den Eidechsen-Papst nennt. Ein entsprechendes Gesetz zum Artenschutz ist erst 2007 entstanden. Davor wurde der Artenschutz vernachlässigt.  Aber über die Umsiedlung von Eidechsen hat man sich keinerlei Gedanken gemacht. In der Folge wurde dann überlegt, dass es wohl am einfachsten ist, die Tiere einzufangen und woanders hinzutragen. Jetzt merkt man, dass das nicht klappt.

Das Umsiedeln, also zuvor Einsammeln, ob Handfang oder Fang mit Schlingen, ist purer Stress für die Tiere, die sich oft selbst verstümmeln. Natürlich wird auch nur ein Bruchteil gefangen, die anderen landen unter Baumaschinen und Baggerschaufeln. Es wäre besser, so Experte Laufer, direkt neben dem Lebensraum der Tiere ein Gelände zu finden und die Eidechsen aus dem bedrohten, also zu bebauendem Gebiet lange zuvor schon zu vergrämen. Das ist flexibler, erfolgreicher und finanziell wesentlich billiger.

Es ist nicht zu vermeiden, wenn wir weiter Äcker, Wiesen, Haine und Grünland bebauen, dass wir, bewusst oder ungewollt, enormen Schaden in der Natur anrichten. Die Eidechsen stehen nur als Beispiel für die Rotbauchunke, die Feldlerche und dutzende Schmetterlingsarten.

Das muss bei jeder Entscheidung jedem in Gemeindevertretung und Ausschüssen klar sein. Und deshalb sollten wir so wenig wie nötig in die noch vorhandene, arg strapazierte Umwelt eingreifen, gerade nicht im Achsenentwicklungskonzept Ahrensfelde – Werneuchen bis 2035.

Hartmut Moreike

3 Kommentare:

  1. Alles hängt mit Allem zusammen!
    Im Bauausschuss machte der für jahrzehntelanges Engagement für den Lenné-Park ausgezeichnete Diplom-Gärtner Jochen Wünsche darauf aufmerksam, dass der Schutz der Söller im Aktenentwicklungskonzept wie überhaupt der Naturschutz zu wenig Beachtung findet. "Noch haben wir Störche", warnte der bekennende und aktive Naturschützer.
    Für mich ein Weckruf an die Abgeordneten, denn wenn die Söller, als Laich- und Aufenthaltshabitate von Reptilien und Amphibien weiter wenig beachtet und zubetoniert werden, haben wir weder streng geschützte Reptilien und Amphibien und auch keine Störche mehr. Die Reaktion von Bereichsleiter Schwarz aus der Verwaltung war unverständlich oder doch sogar sehr aussagekräftig. Meinte er doch sinngemäß, dass für den Naturschutz und die Naturschutzgebiete die Untere Naturschutzbehörde verantwortlich sei.

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  2. Ein Eingriff in Natur, Umwelt, Tier und Mensch ist bekanntlich auch durch die Windräder gegeben. In Ahrensfelde stehen inzwischen etwa 14. Und neue sind angekündigt. Nun steht die Frage, wie geht die Gemeinde damit um? Fordert sie Ausgleichsmaßnahmen für den Flächenverbrauch in der Gemarkung der Gemeinde und kontrolliert sie entsprechend die Umsetzung? Das wäre zu prüfen durch den adäquaten Fachausschuss, denn die Verwaltung hat darüber jede Information bisher vermissen lassen.
    Nicht weniger interessant ist, die Verwaltung danach zu fragen, wie es um die Sonderabgabe/Pflichtabgabe nach Windenergieanlagengesetz von 10.000€ steht! Nicht minder interessant ist zu erfahren, ob es einen Vertrag zur freiwilligen finanziellen Beteiligung mit den Windradbetreibern gibt? Das EEG 2021 ermöglicht diesen, um Einnahmen von 0,2Cent pro kwh zu erzielen. In anderen Gemeinden des Barnim ist man da konsequent hinterher! Fragen über Fragen an die Verwaltung also, um Klarheit zu schaffen.

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  3. Klarheit gilt es auch zu schaffen und zwar zum Widerspruch der Gemeinde beim Landesumweltamt. Der Leser wird sich daran erinnern, dass ein Windrad weniger als 800m entfernt von der Lindenberger neuen Schule steht. Verantwortlich dafür zeigt sich die Verwaltung, der Ortsbeirat und die Gemeindevertretung für die Zustimmung zum Standort der Schule. Nun steht an, der Antrag des Betreibers beim Landesumweltamt, genau dieses Windrad zu repowern. Was heißt, das Windrad durch ein weitaus höheres Windrad an gleicher Stelle zu ersetzen. Nun wird die Gefahrenlage durch Infraschall für die neue Schule noch erhöht. Daraufhin hat es bei der Verwaltung geklickt und diese hat beim Landesumweltamt gegen das Begehren des Windradbetreibers auf Repowerring Widerspruch eingereicht. Es dürfte nun für die Gemeindevertretung von Interesse sein, wie ist der Stand zum Widerspruch?

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