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Freitag, 28. Oktober 2022

Was haben Windenergieanlagen mit der Gemeindekasse zu tun?

Nun, zunächst einmal eine sachliche Bestandsaufnahme
. In unserer Gemeinde stehen 21 Windenergieanlagen, kurz WEA. Davon neun (9) in Lindenberg und in Blumberg zwölf (12). Weitere neunzehn (19) befinden sich im Radius von drei Kilometern und berühren das Gemeindegebiet. Das ist auch wichtig, aber dazu später. Alle sind genehmigt und fast alle produzieren Energie, nur sieben (7) stehen kurz vor der Inbetriebnahme. 
Für nicht wenige ein Segen und für viele andere, etwa Ornithologen, Naturschützer, ja und auch Klimaexperten oder nahe Anwohner, ein Fluch. Für Letztere hat der Brandenburger Landtag in diesem Jahr einen 1.000 Meter Schutzabstand zu Wohngebäuden beschlossen. Das ist nicht nach dem Geschmack des Bundeswirtschaftsministers, aber das Gesetz gilt nun einmal für unser märkisches Land.

Die Fraktion BVB/Freie Wähler plädierte im Landtag sogar für einen Mindestabstand von 1.500 Metern und für die Berücksichtigung von Einzelgehöften und Streusiedlungen, wurden aber überstimmt. Die Fraktion BVB/Freie Wähler bezeichnete die Ausbauziele des Landes Brandenburg als "überzogen". Und sie hat Recht, denn schon heute gehört Brandenburg zu den Vorreitern der Windenergienutzung in Deutschland mit knapp 4.000 Windenergieanlagen - also 14,2 Prozent - von bundesweit 28.230 WEA an Land. Aber darum geht es mir heute nicht vorrangig.


2019 hat eben dieser Landtag ein Windenergieanlagenabgaben-gesetz - BbgWindAbgG - beschlossen. Es schreibt vor, dass die Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb gingen, zur Zahlung einer Sonderabgabe an die anspruchsberechtigte Gemeinde, also auch an Ahrensfelde, verpflichtet sind. Diese Sonderabgabe beträgt stolze 10.000 Euro je Windenergieanlage und Jahr. Die laufende Zahlung hat ab dem Inbetriebnahmejahr jeweils bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres zu erfolgen. 

Nun, bisher, so die Antwort auf meine Nachfrage aus der Verwaltung, hat die Gemeinde noch kein Geld von zwei Betreibern eingefordert, die seit Inbetriebnahme im Mai und im September 2020 abgabepflichtig sind. Sehr großzügig auch gegenüber dem Gesetz, geht es doch in der Zeit knapper Kassen schon um stolze 40.000 Euro. Dafür könnte man über den Daumen gerechnet, gut und gerne ein behindertengerechtes Buswartehäuschen kaufen und aufstellen. 

Ist die Sonderabgabe als Einnahme in den Haushalt 2023 und weitere eingestellt worden? Diese Frage hätte ich gern im Finanzausschuss im November gestellt, der aber wieder einmal ausfällt.

Von sieben (7) weiteren WEA steht der Gemeinde das Geld nach der baldigen Inbetriebnahme voll zu. Nun besagt das BbgWindAbgG zu dem: „…anspruchsberechtigt sind auch die Gemeinden im Land Brandenburg, deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen Windenergieanlage befindet.“ Da in unserem Falle mehrere Gemeinden pro Windenergieanlage anspruchsberechtigt sind, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt. Das sind also noch einmal acht (8) WEA.

Und zum Schluss noch etwas: Das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld bestimmt die Verwendung der so einzufordernden Mittel, nämlich: "Die Gemeinden haben die Mittel aus der Sonderabgabe für Maßnahmen in ihren Gemeinden zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergieanlagen zu verwenden." Und heißt, so wird empfohlen, vorrangig für soziale und kulturelle Zwecke.

 

Hartmut Moreike 

 

Alle Zahlen und Angaben sind in offiziellen Dokumenten veröffentlicht.

4 Kommentare:

  1. Tolle Recherche die zeigt, wie klammheimlich unsere Gemeinde von Windrädern zugebaut wird. Hier sei wieder erwähnt, dass die neue Grundschule im Bereich von drei
    800 entfernten Windrädern liegt! Erstaunlich ist schon mit welcher "Intensität" die Verwaltung die der Gemeinde zustehenden "Windkraftanlagengelder" eintreibt. Nicht erwähnt hat Herr Moreike auch das mögliche Eintreiben der Gelder für die Gemeinde aus den erzeugten KWH (prozenzualer Anteil von....).

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  2. Gut, dass mich Dr. Unger daran erinnert hat. Mit dem 1. Januar 2022 ist das "Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021" in Kraft getreten. In dem Gesetz sind nun erstmals auch Regelungen zur finanziellen Beteiligung von betroffenen Kommunen zusätzlich zu den 10.000 € pro Jahr enthalten. Betreiber von Windenergieanlagen dürfen künftig bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Windstrom an die Kommunen vor Ort weiterreichen. Das klingt auf den ersten Blick wenig, aber es läppert sich.
    Die durchschnittliche Zahl der Volllaststunden einer WEA im Binnenland in Deutschland beträgt 2.000 Stunden. Das Jahr hat, nur im Vergleich, 8.760 Stunden. Nun weht nicht immer ein steifer Wind, aber im Schnitt erzeugt eine moderne Anlage eine Strommenge von 4 Mio.kWh bis 7 Mio.kWh pro Jahr. Alles andere ist nun eine Rechenaufgabe, auch für die Verwaltung.

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  3. Sachliche Information und gut recherchiert. Aber warten wir einmal ab, wie Gemeindevertretung und Verwaltung reagieren. Ob sie den Blog überhaupt lesen? Es wäre wünschenswert.

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    1. Die Verwaltung ist verpflichtet, wenn nicht nach Gesetz durch die Anlagenbetreiber geschehen, das Geld einzufordern und die Gemeindevertreter haben das zu kontrollieren. Ich bin ganz sicher, dass Gemeindevertreter und Mitarbeiter der Verwaltung samt Bürgermeister den Blog regelmäßig lesen.

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