Sehr geehrte Frau Radtke-Herrmann,
ich präzisiere meine Fragen in der gestrigen Ausschusssitzung nochmals.
Anmerkungen dazu:
- Die Flächenzonenpläne sind für die Tarifbereiche (Berlin und kreisfreie Städte) und Landkreise im Tarif ausführlich erläutert und brauchen nicht näher betrachtet werden.
- Was fehlt sind die Tarifwaben, welche das Land Brandenburg abbilden und bei der Festlegung der Tarifstufen zur Fahrpreisbildung eine Bedeutung haben.
Da über das Internet alle Informationen recherchiert werden
können ist es um so verwunderlicher hier eine "Geheimniskrämerei" zu betreiben und die Karte unter Verschluss zu halten. Karten mit einem älteren Datum sind auf verschiedenen Internetseiten von Landkreisen bzw. Verkehrsbetrieben einsehbar und ermöglichen dem Kunden eine bessere Nachvollziehbarkeit bei der Fahrpreisbildung!
Meine Frage dazu lautet: Wie ist die Einbeziehung der Gemeinden und Ämter in die Erarbeitung der Tarifbroschüre geregelt?
Anmerkung dazu:
Diese Übersicht ist zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit auf die Erfordernisse der Kunden auszurichten und mit den regionalen
Bezugspunkten sehr gut geeignet den ÖPNV zu stärken. Dazu sind die
örtlichen Gegebenheiten abzustimmen und dann in Datenbanken
einzupflegen.
Anmerkungen dazu:
Antwort wurde von Herrn Wruck von der BBG gegeben, Fahrkarte ist in der ausgegebenen Verbindung nach Tarif gültig.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hilpert
Ahrensfelde
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