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Samstag, 9. Mai 2020

Ist dieTrinkwasserversorgung in der Gemeinde im Notfall gewährleistet?

Ein weiterer Antrag der Unabhängigen für die GV-Sitzung am 18.5.

Antrag an die Gemeindevertretung Ahrensfelde –
Notfall-Trinkwasserversorgung 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und wie die Notfalltrinkwasserversorgung der Bevölkerung der Gemeinde Ahrensfelde gewährleistet ist, wenn es zu einem Totalausfall der Elektroenergieversorgung kommt. 


Begründungen:
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat dazu aufgerufen, dass sich Kommunen und Bürger auf einen eventuellen Notfall vorbereiten. Unter Notfall sind hier jedoch nicht Pandemie-, Hochwasser-, Dürre-, Brand- oder Schneekatastrophen gemeint, sondern der komplette Ausfall der Elektroenergieversorgung- ein sogenannter Blackout.
Als Ursachen für diesen Katastrophenfall sind weder Terroristen, Cyber-Kriminelle oder ausländische Mächte wahrscheinlich, sondern die derzeitige Energiepolitik der Regierung. Sie sieht die stufenweise Abschaltung aller Atom- und Kohlekraftwerke vor. Dadurch entsteht ein Leistungsdefizit im Stromversorgungsnetz, das mit Wind- und Solarstrom nicht kompensierbar ist. Der Stromverbrauch übersteigt das Stromangebot. Die Netzfrequenz von 50 Hz kann nicht mehr gehalten werden. Wird die zulässige Mindestfrequenz von 49,818 Hz unterschritten, erfolgt aus Gründen des Netzschutzes die vollautomatische Abschaltung des Stromnetzes. Die Trinkwasserversorgung bricht nach kurzer Zeit ebenfalls zusammen. Sie ist aber überlebenswichtig.
Alle Angaben über vorhandene kommunale, private und gewerbliche Trinkwasserbrunnen im Gemeindegebiet Ahrensfelde liegen im Bodenschutzamt- Untere Wasserbehörde des Landkreises Barnim vor und können von dort abgefordert werden.

Der Antrag duldet keinen zeitlichen Aufschub. 
Ist



gez. Patrick Seiler gez. Evelyn Freitag

Für die Fraktion
Die Ahrensfelder Unabhängigen – BVB / Freie Wähler

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