Montag, 11. Mai 2020

Erst Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, jetzt Abschaffung der Erschließungsbeiträge!

Dafür tritt BVB/Freie Wähler im Landtag und in den Kommunen ein! Muster für eine Resolution:

Resolution an den Landtag Brandenburg zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge

Beschlussvorschlag
Die  Stadtverordnetenversammlung Märkischer  Sand fordert  den  Landtag  Brandenburg auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Recht der Erschließungsbeiträge (§§ 127-135 BauGB) unter Anwendung der durch Art. 125a Abs. 1 GG gegebenen Möglichkeit durch Landesrecht  zu  ersetzen.  In  der  sodann  zu  schaffenden  landesgesetzlichen  Bestimmung soll  geregelt  werden,  dass  Beiträge  für  die  erstmalige  Herstellung  von  dem  öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen nicht erhoben werden.

Begründung
Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge durch Beschluss des Landtages am 13.06.2019 hat zu einer spürbar gerechteren Lastenverteilung im Bereich der Kommunalabgaben geführt. Die  neue  Gesetzesregelung  fußte  auf  der  Volksinitiative  „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“, die auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stieß.Der  weit  überwiegende  Teil der Bevölkerung, einschließlich der Mieter, befürwortete die Abschaffung.Diese   Diskussion zeigte,   dass   ein   Bewusstsein   dafür   besteht,   dass   Anlagen   des Allgemeinwohls nicht durch einige wenige Anlieger zu bezahlen sein sollten. Die mitunter entstehenden finanziellen Härten bis hin zum Verkauf des eigenen Hauses aufgrund nicht mehr  gegebener  Möglichkeit  der  Gewährung  eines  Kredits waren  weder  politisch  noch rechtlich zu rechtfertigen. Die Entlastung der Anlieger schafft dabei auch sozialen Frieden innerhalb  der  Gemeinde  und  senkt  verwaltungsrechtliche  Streitigkeiten  aufgrund  der Abrechnungsmodalitäten deutlich. Diese Grundsatzüberlegungen gelten auch für Erschließungsbeiträge, also Beiträge, die für die  erstmalige  Herstellung  erhoben  werden.  Auch  in  diesen  Fällen  handelt  es  sich  um Anlagen, die durch jedermann genutzt werden und somit Güter der Allgemeinheit sind. Die Herstellung  von  Straßen  ist  eine  der  grundlegendsten  Maßnahmen  staatlicher  bzw. kommunaler   Daseinsvorsorge. Dennoch   zahlen   die   Anlieger   in   den   Brandenburger Gemeinden einen Eigenanteil von bis zu 90%, wobei oft der Höchstwert veranlagt wird.Art.   125a   Abs.   1   i.V.m.   Art.   74   Abs.   1   Nr.   18   GG   bestimmt,   dass   das   Recht   der Erschließungsbeiträge  (nur)  solange bundesrechtlich  geregelt  bleibt,  bis  es  nicht  durch Landesrecht  ersetzt  wird.  Hiernach  hat  der  Landtag  Brandenburg  es  in  der  Hand,  ein eigenes Landesgesetz zum Erschließungsbeitragsrecht zuverabschieden. So haben etwa Baden-Württemberg und Bayern hiervon schon Gebrauch gemacht.Die neu zu schaffende Brandenburger Regelung soll beinhalten, dass Erschließungsbeiträge  für  Straßen,  Wege  und  Plätze –so  wie  Straßenbaubeiträge auch –nicht mehr erhoben werden.Der Einwand, wonach Eigentum verpflichte, verfängtangesichts des Umstandes, dass die Anlieger   nicht   Eigentümer   der   Straße   sind,   nicht.   Vielmehr   werdendurch   eine BeitragsfreiheitVerwaltungskosten   gespart,   die   somit   der   Baumaßnahme   an   sich zugutekommen   können.   Schließlich   wird   durch   einen   fürdas   Land   vertretbaren fiskalischen Aufwand Beitragsgerechtigkeit und soziale Ruhe geschaffen. Die  finanziellen Sorgen  der oftmalsälteren  Bürger  oder  von  Familien  müssen  überwunden  werden.  Der erzwungene Verkauf  von  Grundstücken  oder  die  Eintragung  von  Grundschulden o.  ä.  ist kein politisch vertretbarer Weg.Durch die Umlegung der Kosten auf die Allgemeinheit entsteht ein gesteigerter Druck zur Findung  kostengünstiger  Alternativen,  wie  es  derzeit  gerade  nicht  der  Fall  ist.  Dies wiederum kommt allen zugute. Daher   ist   es   sozial,   politisch   und   fiskalisch   zeitgemäß,   auch   die   Abschaffung   der Erschließungsbeiträge  auf  den  Weg  zu  bringen  und  die  Anlieger  durch  Übernahme  der Eigenanteile durchdas Land zu entlasten. Dies stellt auch eine signifikante Erleichterung für die Gemeinden dar.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.